hier: Beschilderung als verkehrsberuhigter Bereich
Sachverhalt
Mit Fertigstellung der Erschließung des neuen Baugebietes „Zeuterner Straße Süd" steht nun die Ausschilderung an. Hierdurch wird der neue Straßenabschnitt zwischen Zeuterner Straße und Küferweg gemäß Ausbaustandard zum „Verkehrsberuhigten Bereich.
Ein verkehrsberuhigter Bereich, umgangssprachlich auch „Spielstraße“ genannt, ist eine mit Verkehrszeichen 325.1 StVO beschilderte Straße oder Verkehrsfläche. Die Ausweisung von diesen speziellen Bereichen setzt voraus, dass die in Betracht kommende Straße so angelegt ist, dass der Straßencharakter sich niveaugleich gibt und deutlich von einer sonst üblichen Straße mit abgesetztem Gehweg unterscheidet.
Die Voraussetzungen hierfür liegen vor, die Beschilderung kann durch die Verkehrsbehörde angeordnet werden.
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
Entfällt.
Planskizze
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt der Ausweisung der Straße „An den Zäunen“ im Baugebiet Zeuterner Straße Süd in Stettfeld als „verkehrsberuhigter Bereich“ zu und beauftragt die Gemeindeverwaltung zur Einholung der verkehrsrechtlichen Anordnung und Umsetzung der Beschilderung.
Haushaltsvermerk
Die Kosten der Beschilderung gehören zum Erschließungsaufwand.