- Freigabe weiterer Flächen auf dem Friedhof Zeutern für gärtnerbetreute Grabfelder
Sachverhalt
Zu 1.:
In allen vier Gemeindefriedhöfen werden gärtnerbetreute Grabfelder angeboten. Die Rechtsbeziehung zwischen der Gemeinde Ubstadt-Weiher und der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner (GBF) ist jeweils in einem Rahmenvertrag geregelt. Die Gemeinde verpflichtet sich darin, das für die gärtnerbetreuten Gräber ausgewiesene Grabfeld der GBF kostenlos zur Verfügung zu stellen, diese wiederum verpflichtet sich zur Anlegung, Herstellung und Unterhaltung der von ihr angelegten Fläche, unabhängig davon, ob bzw. wie viele Belegungen stattgefunden haben und zum vollständigen Rückbau aller von ihr geschaffenen Anlagen und Ausstattungen bei Vertragsende. Wesentlicher Bestandteil des Vertrages ist der Lageplan mit Gestaltungsschema.
Aufgrund der großen Nachfrage der sich dieses Angebot erfreut, besteht nun auch im Friedhof Zeutern zeitnah Erweiterungsbedarf, wie es in den anderen Ortsteilfriedhöfen bereits der Fall war.
Der vorliegende Gestaltungsvorschlag schließt an die vorhandenen Gärtnergräber mit ca. 210 qm großen Fläche an und wird als bedarfsgerecht beurteilt.
Grabstättenbilanz
Friedhof Zeutern
|
Erdgräber |
Urnen |
bisher |
19 |
22 |
davon noch
frei |
3 |
3 |
neu geplant |
19 |
36 |
Die Gestaltungsskizze wird Bestandteil des vorhandenen Rahmenvertrages.
Zu 2.:
Um das Friedhofsangebot weiter zu ergänzen wird vorgeschlagen, analog dem Friedhof in Weiher auch in den Friedhöfen Ubstadt, Stettfeld und Zeutern schlichte Wiesengräber (Reihengrab für eine Person) anzubieten, allerdings nur als reine Urnengräber um die Flächenbereitstellung und die Bewirtschaftung möglichst unkompliziert zu halten. Für Särge steht auch künftig zentral die Anlage in Weiher zur Verfügung. Die Gebührenkalkulation liegt vor und kann übernommen werden. Somit beläuft sich die Gebühr für ein Urnenreihengrab (Belegung mit einer Urne) für 15 Jahre Ruhezeit auf 700 € inkl. Wiesenmahd (im Vergleich dazu Nutzungsrecht für ein Urnenerdgrab zur Belegung mit bis zu zwei Urnen für 1.640 €) als Wahlgrab.
Die Flächendarstellung wird in der Sitzung präsentiert.
Grabstättenbelegung
Wiesengräber im Friedhof Weiher
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Erdgräber |
Urnen |
bisher belegt |
2 |
11 |
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
Die gestalterische Planung sieht die Verwendung heimischer Sträucher und Pflanzen vor, so dass negative Auswirkungen auf das Öko-System nicht zu erwarten sind.
Entwurfsskizze Friedhof Zeutern
Beschlussvorschlag
1. Der Gemeinderat stimmt der Anlegung weiterer gärtnerbetreuter Pflegegräber im Friedhof Zeutern und der Kostenbeteiligung der Gemeinde am erforderlichen Wegebau mit einem einmaligen Festbetragszuschuss in Höhe von 6.000 € zu und überlässt die vorgeschlagene Fläche für diesen Zweck der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner (GBF). Die Verwaltung wird zur entsprechenden Ergänzung des bestehenden Vertrages bevollmächtigt.
2. Der Gemeinderat beschließt auch in den Friedhöfen Ubstadt, Stettfeld und Zeutern Flächen für pflegeextensive Wiesenurnengräber auszuweisen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Haushaltsvermerk
Zu 1.:
Die Kostenbeteiligung in Höhe von 6.000 € an der Erschließung des neuen Gärtnergrabfeldes im Friedhof Zeutern soll aus Mitteln der Haushaltsansätze im Friedhofsbereich finanziert werden. Die dort eingestellten Maßnahmen werden teilweise in diesem Jahr nicht bzw. nicht in vollem Umfang vollzogen werden können aufgrund der aktuellen Situation.
Zu 2.:
Für die Gemeinde entstehen für die Anlegung der Wiesengrabfelder keine Kosten.