Sachverhalt
Auf einem Bauplatzgrundstück im Baugebiet „Kallenberg“ im OT
Zeutern ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung
geplant.
Folgende Ausnahme vom Bebauungsplan wird beantragt:
- Zulassung eines Flachdachanteils kleiner als ein Drittel der Grundfläche
Der Bebauungsplan „Kallenberg“ lässt als Dachformen
Satteldächer, Walmdächer, versetzte Satteldächer und Pultdächer zu.
Ausnahmsweise sind auch Flachdächer zulässig, wenn sie nicht mehr als ein
Drittel der Grundfläche des Wohngebäudes einnehmen.
Beim vorliegenden Bauantrag beträgt die Grundfläche des Wohngebäudes 219,97 m².
Davon beträgt der Anteil des grundsätzlich zulässigen Pultdaches 162,41 m², der
Flachdachanteil liegt bei 57,67 m². Ein Drittel der hier beantragten
Grundfläche wäre 65,99 m. Das heißt der Flachdachanteil liegt somit unter ein
Drittel der Grundfläche des Wohngebäudes. Insofern wird dem Gemeinderat die
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu der beantragten Ausnahme
vorgeschlagen, zumal es mehrere Vergleichsfälle im Gebiet gibt.
Anmerkung:
Zum Bauantrag wurden von drei Angrenzern Einwendungen vorgebracht. Es wird in
den Einwendungen argumentiert, dass das geplante Wohnhaus auf das vorhandene
Gelände gesetzt wird und somit höher als die Wohnhäuser in der Umgebung in
Erscheinung treten würde. Dadurch wären auch die zulässigen Höhen gemäß
Bebauungsplan überschritten. Der Bebauungsplan sieht in den schriftlichen
Festsetzungen allerdings ausdrücklich vor, dass das Gelände von der Straße aus
bei steigendem Gelände angeböscht werden darf und die zulässigen Höhen erst ab
dem angeböschten Gelände gemessen werden.
Auf Grund der Einwendungen wurde der Bauantrag bereits im
Vorfeld von der Baurechtsbehörde geprüft. Ergebnis: Das Bauvorhaben entspricht
den Festsetzungen des Bebauungsplanes und ist deshalb genehmigungsfähig.
Die Einwendungen werden nochmal offiziell an die Baurechtsbehörde zur
abschließenden Prüfung weitergeleitet. Allerdings hat das Baurechtsamt bereits
erklärt, dass die Einwendungen zurückgewiesen werden und der Bauantrag
genehmigt wird.
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
Entfällt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Ausnahme zur Zulassung eines Flachdachanteils für ein Bauvorhaben zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung im Baugebiet „Kallenberg“ im OT Zeutern.
Haushaltsvermerk
Entfällt.