Sachverhalt
Seit Einführung des § 78 Abs. 4 der GemO darf die Verwaltung eingehende Spenden lediglich entgegennehmen. Über die Annahme der Spenden hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Über die Verfahrensweise im Zusammenhang mit der Abwicklung von Spenden wurde der Gemeinderat in der Sitzung am 04.07.2006, 14.07.2009, 22.07.2014 und 23.07.2019 ausführlich informiert.
Spendeneingänge im 4. Quartal
2019 (bis einschl. 05.12.2019):
Verwendungszweck Geldspende Sachspende
Kulturstiftung 3.550 €
Jugendstiftung 200 €
Elisabeth-Veith-Stiftung 2.050 €
Pauluskapelle Ubstadt 100 €
Mehrgenerationenpark 15.500 €
Friedhof
Ubstadt_______________ 1.256,64
€
Summe 21.400
€ 1.256,64 €
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Anmerkung:
Weitere Spendeneingänge bis
zum 16.12.2019 werden zur Sitzung nachgereicht.
Spenden, die im Zeitraum 17.12.2019 bis 31.12.2019 eingehen, werden dem Gemeinderat in der nächsten öffentlichen Sitzung am 21.01.2020 zur Annahme vorgelegt. Die Erteilung der Spendenbescheinigungen dafür erfolgt unmittelbar nach der Sitzung am 22.01.2020.
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
entfällt
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Spenden zu.
Haushaltsvermerk
entfällt
J:\RA\FINANZVERWALTUNG\Spenden - Stift.\Spenden\2019\4.
Quartal 2019\GR - 4. Quartal 2019 bis 5.12.2019.docx