Sachverhalt
1. In der Gemeinderatssitzung am 19.11.2019
wurde der Entwurf des Haushalts-
plans
2020 eingebracht. Bürgermeister Tony Löffler hielt seine Haushaltsrede, die den
Gemeinderäten übergeben wurde.
Am Donnerstag, 21.11.2019, 19.00 Uhr, fand ein Bürgergespräch zum Thema
Haushalt im Sitzungssaal im Rathaus Ubstadt statt.
Die Grundzüge des Haushaltsplans für das Jahr 2020 wurden im Rahmen
einer Klausurtagung am 17.10.2019 ausführlich vorgestellt und diskutiert. Das
Protokoll dieser Tagung wurde in der GR-Sitzung am 19.11.2019 bekanntgegeben.
Der Entwurf des Haushalts 2020 für den Kernhaushalt und auch die
Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Jahr 2020 einschließlich der
mittelfristigen Finanzplanung liegen dem Gemeinderat bereits vor.
Die Haushaltssatzung 2020 die Feststellungsbeschlüsse 2020 für die
Eigenbetriebe und weitere Anlagen zum Haushalt 2020 sind der Vorlage beigefügt.
2. Haushaltserlass
2020/Oktobersteuerschätzung 2019/sonst. Veränderungen
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des
Haushaltsplanentwurfs gab es weder den Haushaltserlass für das Jahr 2020, noch
die Oktobersteuerschätzung 2019. Bei Ermittlung der wesentlichen Erträge
(Steuern/Steueranteile/Finanzzuweisungen) einerseits und bei Ermittlung der
wesentlichen Aufwandspositionen (Kreisumlage/Finanzausgleichsumlage) wurden
Annahmen auf Grundlage der Maisteuerschätzung 2019 getroffen.
Zwischenzeitig liegen sowohl die Ergebnisse
aus dem Haushaltserlass für 2020, als auch die Ergebnisse der
Oktobersteuerschätzung 2019 vor. Daraus ergeben sich folgerichtig verschiedene
Abweichungen zu den Ansätzen im Haushaltsplan-Entwurf.
Die nachstehend aufgelisteten
Ergebnisverbesserungen/-verschlechterungen sind überschaubar und im Verhältnis
zum Haushaltsvolumen als geringfügig zu bezeichnen. Eine Korrektur der
Planansätze wird daher nicht vorgeschlagen.
Nach wie vor bestehen gewisse
Unsicherheiten. So z.B. die Finanzverhandlungen mit dem Land (Erstattungen des
Landes bei der Flüchtlingsunterbringung / Bundesteilhabegesetz / u.a.).
Ebenso liegen für die Planung der Folgejahre
ab 2021 teilweise noch keine verlässlichen Daten vor (Grundkopfbetrag zur
Ermittlung der Schlüsselzuweisungen u.a.).
Die wesentlichen Veränderungen zum
vorliegenden Planentwurf stellen sich aktuell wie folgt dar:
Bezeichnung |
Veränderung |
||
(Verbess. +/ Verschlecht. -) |
|||
Sachkostenbeitrag für die Schulen |
18.000,00
€ |
||
Landeszuschüsse Kindergärten |
65.000,00
€ |
||
Integrationlastenausgleich |
-80.000,00
€ |
||
(sehr fraglich - das Land wird
diesen für 2020 wohl nicht gewähren) |
|||
Nutzungsentschädigung Flüchtlingsunterkünfte -
Erhöhung |
67.000,00
€ |
||
Defizitbeteiligung ÖPNV |
-72.000,00
€ |
||
Umlage Wirtschaftsförderungsgesellschaft |
-4.000,00
€ |
||
Kreisumlage (Hebesatz bleibt bei 30%) |
0,00 € |
||
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
-4.000,00
€ |
||
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
72.000,00
€ |
||
Schlüsselzuweisungen des Landes (FAG) |
-143.000,00
€ |
||
Familienleistungsausgleich |
10.000,00
€ |
||
Saldo |
|
-71.000,00
€ |
|
Ausgleich durch mögliche Mehreinnahmen bei der
Gewerbesteuer |
|||
Zum Vergleich: |
|||
Ansatz 2020 |
2.600.000,00
€ |
||
Aktuelles Veranlagungssoll 2019, Stand 05.12.2019 |
3.517.708,59
€ |
||
3. Neues
kommunales Haushalts- u. Rechnungswesen (NKHR) ab 01.01.2019
Für das Jahr 2019 wurde in Ubstadt-Weiher erstmals ein Haushalt nach den
Grundzügen des NKHR aufgestellt.
Auf die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe hatte dies kaum Auswirkungen,
da diese bereits seit vielen Jahren auf Grundlage des Eigenbetriebsgesetzes
nach den Grundzügen der Betriebskameralistik geführt werden. Ganz erhebliche
Auswirkungen hat das neue Buchhaltungssystem jedoch auf den Kernhaushalt der
Gemeinde.
Nochmals
einige wenige, grundsätzliche Punkte zum Aufbau des Haushaltsplans:
a) Aufbau
des Haushaltsplans (vgl. Anlage I)
Die bisherige Einteilung des Haushaltsplans in insgesamt 10
Einzelpläne entfällt.
Künftig besteht der Haushaltsplan aus insgesamt 3
Teilhaushalten.
Diese gliedern sich wie folgt:
Ø
Teilhaushalt 1: Innere Verwaltung
Dieser beinhaltet im Wesentlichen den
bisherigen Einzelplan 0 (Allgemeine Verwaltung) und darüber hinaus den Bauhof,
das Gebäudemanagement und das Grundstücksmanagement.
Ø
Teilhaushalt 2: Dienstleistungen und Infrastruktur
Dieser Teilhaushalt beinhaltet im Wesentlichen die bisherigen
Einzelpläne 1 – 8 und deckt somit beispielsweise die Bereiche Feuerwehr,
Schulen, Heimat und Kulturpflege, Kindergärten, Hallen, Erschließung, Baurecht
und Bauordnung, Hochwasserschutz, Friedhöfe, öffentlicher Personennahverkehr,
Waldbewirtschaftung, Wohngebäude der Gemeinde und anderes mehr ab.
Ø
Teilhaushalt 3: Allgemeine Finanzwirtschaft
Ersetzt den bisherigen Einzelplan 9
(Allgemeine Finanzwirtschaft).
Hier gibt es keine gravierenden Veränderungen.
In diesem Teilhaushalt werden die
Finanzbeziehungen dargestellt (Steuern / Zuweisungen / Umlagezahlungen /
Zins-/Tilgungsleistungen / etc.).
b) Verwaltungshaushalt
/ Vermögenshaushalt
Die bisherige Unterscheidung in einen
Verwaltungs- und einen Vermögenshaushalt (für investive Tätigkeiten) entfällt
gänzlich.
Künftig werden im Ergebnishaushalt (in etwa vergleichbar mit dem bisherigen
Verwaltungshaushalt) alle Erträge und Aufwendungen der Gemeinde geplant und
verbucht. Das Ergebnis mündet in eine Gewinn- und Verlustrechnung, wie man es
aus der kaufmännischen Buchführung (Doppik) kennt. Im Rahmen dieser Gewinn- und
Verlustrechnung werden auch die Abschreibungen auf das gesamte Anlagevermögen
der Gemeinde berücksichtigt. Diese sind künftig aus dem Ergebnishaushalt zu
erwirtschaften.
Daneben gibt es den Finanzhaushalt. Dort werden sämtliche Einzahlungen und Auszahlungen
der Gemeinde dargestellt. Es handelt sich also um eine Liquiditätsrechnung. Der
Finanzhaushalt beinhaltet sowohl die sich aus dem Ergebnishaushalt (konsumtiver Bereich) ergebenden
Einzahlungen und Auszahlungen, als auch die investiven Einzahlungen und Auszahlungen (ehemals
Vermögenshaushalt), sowie Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (insbesondere
Tilgungen / Kreditaufnahmen).
Vereinfacht dargestellt lässt sich folgendes
Schema für den Finanzhaushalt aufstellen:
Ø Finanzierungsmittelbestand
zum Ende des Vorjahres
Ø zzgl./abzügl. Differenz aus
Einzahlungen/Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Ø zzgl./abzügl. Differenz aus
Einzahlungen/Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
Ø zzgl./abzügl. Differenz aus
Einzahlungen/Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
= Änderung des Finanzierungsmittelbestands (Liquidität) zum Jahresende
============================================================
c) Abschreibungen/
Ressourcenverbrauchsprinzip
Die Umstellung der Buchhaltung auf das NKHR
erforderte eine umfassende Erfassung und Bewertung des Vermögens der Gemeinde.
Daraus waren die Abschreibungen zu ermitteln, die als Aufwandsposition in die
Planung des Ergebnishaushalts einzustellen und aus Erträgen des
Ergebnishaushaltes zu erwirtschaften sind.
Die Abschreibungen des Jahres 2020 werden
sich auf ca. 1,1 Mio. Euro belaufen. Dieser Betrag entspricht einer
vorsichtigen Schätzung, da die Abschreibungen aus Anlagezugängen des Jahres
2019 und auch des Jahres 2020 noch nicht in exakter Höhe kalkuliert werden
konnten.
Weiter ist zu berücksichtigen, dass die
Zahlungsströme nicht mehr wie bisher nach dem Fälligkeitsprinzip abgegrenzt
werden (Veranschlagung und Verbuchung in dem Jahr, in dem die Rechnung zur
Zahlung fällig wird), sondern nach wirtschaftlicher Zuordnung.
Der Aufwand/Ertrag ist in dem Jahr zu
veranschlagen und zu verbuchen, dem der Aufwand/Ertrag wirtschaftlich
zuzuordnen ist.
Dies erfordert ggf. die Bildung von
Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, sonstigen Forderungen und sonstigen
Verbindlichkeiten.
Durch diese „Bausteine“ soll erreicht
werden, dass der tatsächliche
Werteverzehr der Gemeinde innerhalb
eines Haushaltsjahres erfasst und dokumentiert wird.
4. Eckdaten
des Kernhaushalts 2020
Ø
Ergebnishaushalt
28.340.000
€
Ø
Überschuss
(nach Erwirtschaftung der Abschreibungen) 5.000
€
Ø
Darlehensaufnahme
2020 1.200.000
€
Ø
Verpflichtungsermächtigungen
2020 8.100.000
€
Ø
Reduzierung
des Finanzierungsmittelbestands zum
Jahresende 42.700
€
5. Eröffnungsbilanz
zum 01.01.2019
Der Umstieg auf das NKHR erfordert die Aufstellung einer
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019.
Die Aufstellung ist erst möglich, wenn
-
der
Jahresabschluss für das Jahr 2018 erstellt wurde
-
die
Erfassung und Bewertung des gesamten Anlagevermögens der
Gemeinde zum 31.12.2018 fertiggestellt ist
Die Eröffnungsbilanz soll nach Möglichkeit im ersten Halbjahr 2020
aufgestellt werden. Über diese ist dann im Gemeinderat zu entscheiden.
6. Anlagen
Anlage I: Haushaltsgliederung
NKHR 2020
Anlage II: Kernhaushalt
- Haushaltssatzung
- Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität
- Stellenplan
- Verpflichtungsermächtigungen
- Voraussichtlicher Stand der Rücklagen
- Voraussichtlicher Stand der Rückstellungen
- Schuldenstandsübersicht
- Kennzahlen „finanzielle Leistungsfähigkeit“
Anlage III: Eigenbetrieb Pflegeheim
- Feststellungsbeschluss Wirtschaftsplan
- Schuldenstandsübersicht
- Verpflichtungsermächtigungen
Anlage IV: Eigenbetrieb Freizeitzentrum Hardtsee
- Feststellungsbeschluss Wirtschaftsplan
- Stellenübersicht
- Schuldenstandsübersicht
- Verpflichtungsermächtigungen
Anlage V: Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
- Feststellungsbeschluss Wirtschaftsplan
- Stellenübersicht
- Schuldenstandsübersicht
- Verpflichtungsermächtigungen
Anlage VI: Eigenbetrieb Wasserversorgung
- Feststellungsbeschluss Wirtschaftsplan
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
entfällt
- Haushaltsgliederung
NKHR 2020
- Haushaltssatzung
Kernhaushalt 2020
- Feststellungsbeschluss
Wirtschaftsplan 2020, EB Pflegeheim
- Feststellungsbeschluss
Wirtschaftsplan 2020, EB Hardtsee
- Feststellungsbeschluss
Wirtschaftsplan 2020, EB Abwasserbeseitig.
- Feststellungsbeschluss
Wirtschaftsplan 2020, EB Wasserwerk
Ø jeweils einschließlich weiterer Anlagen
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt den in der Sitzung am 19.11.2019 eingebrachten Haushaltsplanentwurf 2020 einschließlich der Haushaltssatzung 2020 für den Gemeindehaushalt und die Feststellung der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe 2020. Die Haushaltssatzung/Feststellungsbeschlüsse 2020 sowie weitere Anlagen zum Haushaltsplan bzw. zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe, sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Haushaltsvermerk
entfällt
J:\RA\FINANZVERWALTUNG\2-Haushaltsplan\2020\Kernhaushalt\Anlagen\02 - Verabschiedung Gemeinderat 2020.docx