Betreff
Verabschiedung des Haushaltsplans 2020, Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für den Gemeindehaushalt sowie Beschlüsse über die Feststellung der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe "Pflegeheim", "Hardtsee", Abwasserbeseitigung" und "Wasserwerk"
Vorlage
VÖ/195/2019
Art
Vorlage öffentlich

Sachverhalt

1.  In der Gemeinderatssitzung am 19.11.2019 wurde der Entwurf des Haushalts-

plans 2020 eingebracht. Bürgermeister Tony Löffler hielt seine Haushaltsrede, die den Gemeinderäten übergeben wurde.

 

Am Donnerstag, 21.11.2019, 19.00 Uhr, fand ein Bürgergespräch zum Thema Haushalt im Sitzungssaal im Rathaus Ubstadt statt.

 

Die Grundzüge des Haushaltsplans für das Jahr 2020 wurden im Rahmen einer Klausurtagung am 17.10.2019 ausführlich vorgestellt und diskutiert. Das Protokoll dieser Tagung wurde in der GR-Sitzung am 19.11.2019 bekanntgegeben.

Der Entwurf des Haushalts 2020 für den Kernhaushalt und auch die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Jahr 2020 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung liegen dem Gemeinderat bereits vor.

Die Haushaltssatzung 2020 die Feststellungsbeschlüsse 2020 für die Eigenbetriebe und weitere Anlagen zum Haushalt 2020 sind der Vorlage beigefügt.


 

2.  Haushaltserlass 2020/Oktobersteuerschätzung 2019/sonst. Veränderungen

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs gab es weder den Haushaltserlass für das Jahr 2020, noch die Oktobersteuerschätzung 2019. Bei Ermittlung der wesentlichen Erträge (Steuern/Steueranteile/Finanzzuweisungen) einerseits und bei Ermittlung der wesentlichen Aufwandspositionen (Kreisumlage/Finanzausgleichsumlage) wurden Annahmen auf Grundlage der Maisteuerschätzung 2019 getroffen.

Zwischenzeitig liegen sowohl die Ergebnisse aus dem Haushaltserlass für 2020, als auch die Ergebnisse der Oktobersteuerschätzung 2019 vor. Daraus ergeben sich folgerichtig verschiedene Abweichungen zu den Ansätzen im Haushaltsplan-Entwurf.

Die nachstehend aufgelisteten Ergebnisverbesserungen/-verschlechterungen sind überschaubar und im Verhältnis zum Haushaltsvolumen als geringfügig zu bezeichnen. Eine Korrektur der Planansätze wird daher nicht vorgeschlagen.

Nach wie vor bestehen gewisse Unsicherheiten. So z.B. die Finanzverhandlungen mit dem Land (Erstattungen des Landes bei der Flüchtlingsunterbringung / Bundesteilhabegesetz / u.a.).

Ebenso liegen für die Planung der Folgejahre ab 2021 teilweise noch keine verlässlichen Daten vor (Grundkopfbetrag zur Ermittlung der Schlüsselzuweisungen u.a.).

Die wesentlichen Veränderungen zum vorliegenden Planentwurf stellen sich aktuell wie folgt dar:

 

Bezeichnung

Veränderung

(Verbess. +/ Verschlecht. -)

Sachkostenbeitrag für die Schulen

18.000,00 €

Landeszuschüsse Kindergärten

65.000,00 €

Integrationlastenausgleich

-80.000,00 €

(sehr fraglich - das Land wird diesen für 2020 wohl nicht gewähren)

Nutzungsentschädigung Flüchtlingsunterkünfte - Erhöhung

67.000,00 €

Defizitbeteiligung ÖPNV

-72.000,00 €

Umlage Wirtschaftsförderungsgesellschaft

-4.000,00 €

Kreisumlage (Hebesatz bleibt bei 30%)

0,00 €

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

-4.000,00 €

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

72.000,00 €

Schlüsselzuweisungen des Landes (FAG)

-143.000,00 €

Familienleistungsausgleich

10.000,00 €

Saldo

 

-71.000,00 €

Ausgleich durch mögliche Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer

Zum Vergleich:

Ansatz 2020

2.600.000,00 €

Aktuelles Veranlagungssoll 2019, Stand 05.12.2019

3.517.708,59 €

 


 

3.  Neues kommunales Haushalts- u. Rechnungswesen (NKHR) ab 01.01.2019

Für das Jahr 2019 wurde in Ubstadt-Weiher erstmals ein Haushalt nach den Grundzügen des NKHR aufgestellt.

Auf die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe hatte dies kaum Auswirkungen, da diese bereits seit vielen Jahren auf Grundlage des Eigenbetriebsgesetzes nach den Grundzügen der Betriebskameralistik geführt werden. Ganz erhebliche Auswirkungen hat das neue Buchhaltungssystem jedoch auf den Kernhaushalt der Gemeinde.

 

Nochmals einige wenige, grundsätzliche Punkte zum Aufbau des Haushaltsplans:

 

a)  Aufbau des Haushaltsplans (vgl. Anlage I)

      Die bisherige Einteilung des Haushaltsplans in insgesamt 10 Einzelpläne entfällt.

      Künftig besteht der Haushaltsplan aus insgesamt 3 Teilhaushalten.

     

      Diese gliedern sich wie folgt:

 

Ø Teilhaushalt 1:  Innere Verwaltung

Dieser beinhaltet im Wesentlichen den bisherigen Einzelplan 0 (Allgemeine Verwaltung) und darüber hinaus den Bauhof, das Gebäudemanagement und das Grundstücksmanagement.

 

Ø Teilhaushalt 2:  Dienstleistungen und Infrastruktur

Dieser Teilhaushalt beinhaltet im Wesentlichen die bisherigen Einzelpläne 1 – 8 und deckt somit beispielsweise die Bereiche Feuerwehr, Schulen, Heimat und Kulturpflege, Kindergärten, Hallen, Erschließung, Baurecht und Bauordnung, Hochwasserschutz, Friedhöfe, öffentlicher Personennahverkehr, Waldbewirtschaftung, Wohngebäude der Gemeinde und anderes mehr ab.

 

Ø Teilhaushalt 3:  Allgemeine Finanzwirtschaft

             Ersetzt den bisherigen Einzelplan 9 (Allgemeine Finanzwirtschaft).

             Hier gibt es keine gravierenden Veränderungen.

In diesem Teilhaushalt werden die Finanzbeziehungen dargestellt (Steuern / Zuweisungen / Umlagezahlungen / Zins-/Tilgungsleistungen / etc.).

 

b)  Verwaltungshaushalt / Vermögenshaushalt

Die bisherige Unterscheidung in einen Verwaltungs- und einen Vermögenshaushalt (für investive Tätigkeiten) entfällt gänzlich.

Künftig werden im Ergebnishaushalt (in etwa vergleichbar mit dem bisherigen Verwaltungshaushalt) alle Erträge und Aufwendungen der Gemeinde geplant und verbucht. Das Ergebnis mündet in eine Gewinn- und Verlustrechnung, wie man es aus der kaufmännischen Buchführung (Doppik) kennt. Im Rahmen dieser Gewinn- und Verlustrechnung werden auch die Abschreibungen auf das gesamte Anlagevermögen der Gemeinde berücksichtigt. Diese sind künftig aus dem Ergebnishaushalt zu erwirtschaften.

Daneben gibt es den Finanzhaushalt. Dort werden sämtliche Einzahlungen und Auszahlungen der Gemeinde dargestellt. Es handelt sich also um eine Liquiditätsrechnung. Der Finanzhaushalt beinhaltet sowohl die sich aus dem Ergebnishaushalt (konsumtiver Bereich) ergebenden Einzahlungen und Auszahlungen, als auch die investiven Einzahlungen und Auszahlungen (ehemals Vermögenshaushalt), sowie Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (insbesondere Tilgungen / Kreditaufnahmen).

 

Vereinfacht dargestellt lässt sich folgendes Schema für den Finanzhaushalt aufstellen:

 

Ø  Finanzierungsmittelbestand zum Ende des Vorjahres

Ø  zzgl./abzügl. Differenz aus Einzahlungen/Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

Ø  zzgl./abzügl. Differenz aus Einzahlungen/Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

Ø  zzgl./abzügl. Differenz aus Einzahlungen/Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

         = Änderung des Finanzierungsmittelbestands (Liquidität) zum Jahresende

         ============================================================

 

c)  Abschreibungen/ Ressourcenverbrauchsprinzip

Die Umstellung der Buchhaltung auf das NKHR erforderte eine umfassende Erfassung und Bewertung des Vermögens der Gemeinde. Daraus waren die Abschreibungen zu ermitteln, die als Aufwandsposition in die Planung des Ergebnishaushalts einzustellen und aus Erträgen des Ergebnishaushaltes zu erwirtschaften sind.

Die Abschreibungen des Jahres 2020 werden sich auf ca. 1,1 Mio. Euro belaufen. Dieser Betrag entspricht einer vorsichtigen Schätzung, da die Abschreibungen aus Anlagezugängen des Jahres 2019 und auch des Jahres 2020 noch nicht in exakter Höhe kalkuliert werden konnten.

Weiter ist zu berücksichtigen, dass die Zahlungsströme nicht mehr wie bisher nach dem Fälligkeitsprinzip abgegrenzt werden (Veranschlagung und Verbuchung in dem Jahr, in dem die Rechnung zur Zahlung fällig wird), sondern nach wirtschaftlicher Zuordnung.

Der Aufwand/Ertrag ist in dem Jahr zu veranschlagen und zu verbuchen, dem der Aufwand/Ertrag wirtschaftlich zuzuordnen ist.

Dies erfordert ggf. die Bildung von Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, sonstigen Forderungen und sonstigen Verbindlichkeiten.

Durch diese „Bausteine“ soll erreicht werden, dass der tatsächliche Werteverzehr der Gemeinde innerhalb eines Haushaltsjahres erfasst und dokumentiert wird.

 

4.  Eckdaten des Kernhaushalts 2020

 

Ø Ergebnishaushalt                                                                             28.340.000 €

Ø Überschuss (nach Erwirtschaftung der Abschreibungen)                 5.000 €

Ø Darlehensaufnahme 2020                                                                1.200.000 €

Ø Verpflichtungsermächtigungen 2020                                             8.100.000 €

Ø Reduzierung des Finanzierungsmittelbestands zum

      Jahresende                                                                                                                                        42.700 €

 

5.  Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019

Der Umstieg auf das NKHR erfordert die Aufstellung einer Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019.

Die Aufstellung ist erst möglich, wenn

-     der Jahresabschluss für das Jahr 2018 erstellt wurde

-     die Erfassung und Bewertung des gesamten Anlagevermögens der

     Gemeinde zum 31.12.2018 fertiggestellt ist

 

Die Eröffnungsbilanz soll nach Möglichkeit im ersten Halbjahr 2020 aufgestellt werden. Über diese ist dann im Gemeinderat zu entscheiden.


 

6.  Anlagen

 

Anlage  I: Haushaltsgliederung NKHR 2020

 

Anlage II: Kernhaushalt

                - Haushaltssatzung

                - Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität

                - Stellenplan

                - Verpflichtungsermächtigungen

                - Voraussichtlicher Stand der Rücklagen

                - Voraussichtlicher Stand der Rückstellungen

                - Schuldenstandsübersicht

                - Kennzahlen „finanzielle Leistungsfähigkeit“

 

Anlage III: Eigenbetrieb Pflegeheim

                - Feststellungsbeschluss Wirtschaftsplan

                - Schuldenstandsübersicht

                - Verpflichtungsermächtigungen

 

Anlage IV: Eigenbetrieb Freizeitzentrum Hardtsee

                - Feststellungsbeschluss Wirtschaftsplan

                - Stellenübersicht

                - Schuldenstandsübersicht

                - Verpflichtungsermächtigungen

 

Anlage V: Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

                - Feststellungsbeschluss Wirtschaftsplan

                - Stellenübersicht

                - Schuldenstandsübersicht

                - Verpflichtungsermächtigungen

 

Anlage VI: Eigenbetrieb Wasserversorgung

                - Feststellungsbeschluss Wirtschaftsplan

 

 

Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild

entfällt

-     Haushaltsgliederung NKHR 2020

-     Haushaltssatzung Kernhaushalt 2020

-     Feststellungsbeschluss Wirtschaftsplan 2020, EB Pflegeheim

-     Feststellungsbeschluss Wirtschaftsplan 2020, EB Hardtsee

-     Feststellungsbeschluss Wirtschaftsplan 2020, EB Abwasserbeseitig.

-     Feststellungsbeschluss Wirtschaftsplan 2020, EB Wasserwerk

Ø jeweils einschließlich weiterer Anlagen

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den in der Sitzung am 19.11.2019 eingebrachten Haushaltsplanentwurf 2020 einschließlich der Haushaltssatzung 2020 für den Gemeindehaushalt und die Feststellung der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe 2020. Die Haushaltssatzung/Feststellungsbeschlüsse 2020 sowie weitere Anlagen zum Haushaltsplan bzw. zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe, sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Haushaltsvermerk

entfällt

 

 

J:\RA\FINANZVERWALTUNG\2-Haushaltsplan\2020\Kernhaushalt\Anlagen\02 - Verabschiedung Gemeinderat 2020.docx