Betreff
Neukalkulation der Benutzungsgebühren für die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Ubstadt-Weiher, 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften vom 21.06.2016
Vorlage
VÖ/190/2019
Art
Vorlage öffentlich

Sachverhalt

Aufgrund der aktualisierten Zahlen über die Kosten der Bereitstellung von Unterkünften für Obdachlose und Flüchtlinge wurde eine Neukalkulation der Benutzungsgebühren notwendig. Für die Erhebung der neuen Gebühr für die Unterbringung in einer Flüchtlingsunterkunft ist eine Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften erforderlich.

 

Wesentliche Satzungsänderung

 

§ 13 Absatz 4:

Die Gebühr einschließlich der Betriebskosten für Unterkünfte nach Abs. 2 beträgt je Person und Kalendermonat 212,-- € (bisher 156,-- €).

 

Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild

entfällt

Änderungssatzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte

 

Beschlussvorschlag

1.    Der Gemeinderat stimmt der Neukalkulation der Gebührensätze für die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften zu.

2.    Der Gemeinderat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften vom 21.06.2016.

 

 

Haushaltsvermerk

Die neuen Gebührensätze sind im Haushaltsplan 2020 noch nicht berücksichtigt. Die Änderung der Gebührensatzung würde Mehreinnahmen in Höhe von ca. 67.000 € gegenüber der Haushaltsplanung bedeuten.