Sachverhalt
Aufgrund der
aktualisierten Zahlen über die Kosten der Bereitstellung von Unterkünften für
Obdachlose und Flüchtlinge wurde eine Neukalkulation der Benutzungsgebühren
notwendig. Für die Erhebung der neuen Gebühr für die Unterbringung in einer
Flüchtlingsunterkunft ist eine Änderung der Satzung über die Benutzung von
Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften erforderlich.
Wesentliche Satzungsänderung
§ 13 Absatz 4:
Die Gebühr
einschließlich der Betriebskosten für Unterkünfte nach Abs. 2 beträgt je Person
und Kalendermonat 212,-- € (bisher 156,--
€).
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
entfällt
Änderungssatzung über die Benutzung von Obdachlosen- und
Flüchtlingsunterkünfte
Beschlussvorschlag
1. Der Gemeinderat stimmt der Neukalkulation der Gebührensätze für die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften zu.
2. Der Gemeinderat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften vom 21.06.2016.
Haushaltsvermerk
Die neuen Gebührensätze sind im Haushaltsplan 2020 noch nicht berücksichtigt. Die Änderung der Gebührensatzung würde Mehreinnahmen in Höhe von ca. 67.000 € gegenüber der Haushaltsplanung bedeuten.