Betreff
Ausnahme zur Überschreitung der hinteren Baugrenze zur Erweiterung eines bestehenden Balkons im Baugebiet "Überrück-Erweiterung" im OT Ubstadt
Vorlage
VÖ/189/2019
Art
Vorlage öffentlich

Sachverhalt

Bei einem Grundstück im Baugebiet „Überrück-Erweiterung“ im OT Ubstadt plant der Bauherr eine Erweiterung seines bestehenden Balkons in einer Tiefe von 1,80 m und einer Breite von 4,00 m.
Folgende Ausnahme vom Bebauungsplan wird beantragt:

-       Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze bis 10 % der Bebauungstiefe

Der Bebauungsplan „Überrück-Erweiterung“ sieht bei diesem Grundstück eine Bautiefe von 18,00 m vor. Im Bebauungsplan ist ferner geregelt, dass im Wege der Ausnahme die rückwärtige Baugrenze um 10 % der Bebauungstiefe überschritten werden darf. Mit der Erweiterung des bestehenden Balkons soll die rückwärtige Baugrenze um 1,80 m überschritten werden. Die geplante Erweiterung des Balkons liegt somit im Bereich dieser 10 %-Regelung.
Insofern bestehen von Seiten der Verwaltung keine Bedenken gegen das geplante Vorhaben. Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben allesamt schriftlich zugestimmt.

 

 

Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild

Entfällt.

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Ausnahme zur Überschreitung der hinteren Baugrenze zur Erweiterung eines bestehenden Balkons im Baugebiet „Überrück-Erweiterung“ im OT Ubstadt.

 

Haushaltsvermerk

Entfällt.