Sachverhalt
Bei einem Grundstück im Baugebiet „Überrück-Erweiterung“ im
OT Ubstadt plant der Bauherr eine Erweiterung seines bestehenden Balkons in
einer Tiefe von 1,80 m und einer Breite von 4,00 m.
Folgende Ausnahme vom Bebauungsplan wird beantragt:
- Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze bis 10 % der Bebauungstiefe
Der Bebauungsplan „Überrück-Erweiterung“ sieht bei diesem
Grundstück eine Bautiefe von 18,00 m vor. Im Bebauungsplan ist ferner geregelt,
dass im Wege der Ausnahme die rückwärtige Baugrenze um 10 % der Bebauungstiefe
überschritten werden darf. Mit der Erweiterung des bestehenden Balkons soll die
rückwärtige Baugrenze um 1,80 m überschritten werden. Die geplante Erweiterung
des Balkons liegt somit im Bereich dieser 10 %-Regelung.
Insofern bestehen von Seiten der Verwaltung keine Bedenken gegen das geplante Vorhaben.
Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben allesamt schriftlich zugestimmt.
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
Entfällt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Ausnahme zur Überschreitung der hinteren Baugrenze zur Erweiterung eines bestehenden Balkons im Baugebiet „Überrück-Erweiterung“ im OT Ubstadt.
Haushaltsvermerk
Entfällt.