Sachverhalt
Eine Firma, die im Außenbereich der Gemarkung Zeutern
angesiedelt ist, beabsichtigt die bestehende Produktionshalle aus betrieblichen
Gründen zu erweitern. Es ist ein Anbau in einer Länge von ca. 25,00 m und einer
Breite von ca. 19,00 m geplant.
Da das Grundstück im Außenbereich der Gemarkung Zeutern liegt, beurteilt sich
das Vorhaben nach § 35 BauGB.
Gemäß § 35 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn
öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Dies wird aus Sicht der
Verwaltung als erfüllt angesehen, da es sich um ein gewerblich genutztes Areal
handelt. Aus diesem Grunde wird die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens
vorgeschlagen.
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
Erfolgt durch die Baurechtsbehörde bei der durchzuführenden Fachbehördenanhörung.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben zum Anbau an eine bestehende Produktionshalle im Außenbereich der Gemarkung Zeutern.
Haushaltsvermerk
Entfällt.