Betreff
Gebühren und Entgelte 2020 - Wasserzins; Festsetzung der Gebühren zum 01.01.2020; Satzungsbeschluss
Vorlage
VÖ/174/2019
Art
Vorlage öffentlich

Sachverhalt

 

1.  Wasserzins

Der Wasserzins wurde zum 01.01.2018 von 1,43 €/cbm (netto) auf 1,78 €/cbm (netto) erhöht.

 

Gemäß beigefügter Gebührenkalkulation ergibt sich für das Jahr 2020 eine Gebührenobergrenze von 1,68026 €/cbm.

Es wird daher vorgeschlagen, den Wasserzins für das Jahr 2020 um 10 ct/cbm Wasser/cbm (netto) zu reduzieren.

 

Kalkulationsgrundlagen:

a)    Wassermenge:  565.000 cbm (Vorjahr: 560.000 cbm)

b)   Erhöhung der Betriebs- und Finanzkostenumlage gegenüber

      dem Vorjahr um 24.000 €.

c)    Der Ansatz Anschaffung Wasserzähler wurde um 1.900 € reduziert, der

Ansatz Lohnaufwand für Zähleraustausch um 12.855 €. Für das Stichprobeverfahren wurden 1.500 € bereitgestellt (Vorjahr: 0 €). Insgesamt somit eine Reduzierung um 13.255 €.

d)   Die übrigen Positionen sind gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert.

e)   Verzinsung der Trägerdarlehen der Gemeinde mit 3,5 % (Vorjahr: 3,5 %).  

f)     In der Kalkulation ist der verbleibende Ausgleich der Jahresgewinne aus

2017 (-16.840,77 €) u. 2018 (-48.312,98 €) berücksichtigt (Details, vgl. Anlage 2).


Anmerkungen:

 

a)    Wasserzähler/Stichprobeverfahren

Im Wirtschaftsjahr 2020 ist der Aufwand für ein Stichprobeverfahren und für den Einbau von insgesamt 767 Wasserzählern (incl. Anschaffung) enthalten.

 

 

b)   Betriebs- und Finanzkostenumlage

Die Zahlen des Zweckverbandes liegen noch nicht vor.

Daher wurde der Ansatz auf Basis der Umlage für das Jahr 2019 und der Entwicklung des Wirtschaftsjahres 2019 beim Zweckverband vorsichtig geschätzt. Die Umlagen wurden deshalb nur „moderat“ erhöht, da einige Maßnahmen des Zweckverbandes im Wirtschaftsplan 2019 nicht bzw. noch nicht umgesetzt werden konnten.

So wurde z.B. mit der Erneuerung der Wasserleitung im Hubenweg, Ubstadt, erst im Spätjahr 2019 begonnen.

Andere – im Jahr 2019 bereits veranschlagte Maßnahmen - , so z.B. die Erneuerung der Hauptwasserleitung vom Wasserwerk Weiher bis zum Baugebiet Furtwiese werden erst 2020 begonnen.

Der ursprünglich prognostizierte drastische Anstieg der Finanzkostenumlage wird aus diesen Gründen nach Einschätzung der Verwaltung erst mit zeitlichem Verzug erfolgen.

 

c)    Ausblick auf 2021 und die Folgejahre

Nichts desto trotz wird die Betriebs- und Finanzkostenumlage kurz bzw. mittelfristig deutlich ansteigen, da die genannten Maßnahmen und auch die im Masterplan des Zweckverbandes niedergeschriebenen Maßnahmen des Zweckverbandes zu einer deutlichen Erhöhung der Abschreibungen und auch der Zinsaufwendungen führen werden, da die Investitionen größtenteils über Darlehen zu finanzieren sind.

 

d)  Überlegungen zum Gebührenvorschlag 2020 (Reduzierung um 10

     Cent/cbm)

 

Ø Aus den Vorjahren 2017/2018 besteht eine Kostenüberdeckung in Höhe von

65.153,75 €. Überschüsse sind nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes innerhalb von 5 Jahren in die Gebührenkalkulation einzustellen.

 

Ø Aus der Abrechnung der Umlagen des Zweckverbandes 2018 erhält der

Eigenbetrieb Wasserversorgung im Jahr 2019 eine Rückerstattung in Höhe von rund 120.000 €.

 

Ø Der prognostizierte, drastische Anstieg der Umlagen ist durchaus realistisch.

Aufgrund der zeitlich versetzten Umsetzung der Maßnahmen wird der Anstieg der Umlagen den Eigenbetrieb Wasserversorgung erst mit zeitlicher Verzögerung treffen.

 

Ø Steuerpflicht

Der Eigenbetrieb Wasserversorgung hat die Gewinnerzielungsabsicht in der Betriebssatzung ausgeschlossen. Die Entstehung einer Gewerbesteuerpflicht ist insofern unwahrscheinlich; auch deshalb, weil aufgrund der Gebührenkalkulationen nachgewiesen werden kann, dass der Eigenbetrieb nachhaltig keine Überschüsse erzielen möchte (Gewinnausgleich in der Kalkulation 2020).

Gewinne (sofern keine Verlustvorträge mehr zur Verfügung stehen), führen aber zu einer Körperschaftssteuerpflicht des Eigenbetriebs (15 % des Überschusses + Soli). Die gezahlte Körperschaftssteuer kann jedoch innerhalb eines Jahres – sofern Verluste entstehen – zurückgeholt werden.

 

Ø Wassermenge/Wasserverbrauch

Im Jahr 2018 wurde eine überdurchschnittliche Wassermenge abgerechnet. Knapp 40.000 cbm mehr als im Vorjahr. Der Überschuss des Jahres 2018 ist maßgeblich auch darauf zurückzuführen. Da die Abrechnung 2019 noch nicht vorliegt, kann aber noch nicht mit Sicherheit dargelegt werden, ob die deutliche Zunahme des Wasserverbrauchs im Jahr 2018 ausschließlich eine Folge des heißen und trockenen Sommers 2018 war. Es ist sehr wahrscheinlich, dass der deutliche Anstieg – zumindest teilweise – auch auf die Umstellung der Buchhaltung der Gemeinde Ubstadt-Weiher zum 01.01.2019 auf das „Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen“ (NKHR) zurückzuführen ist. Die Umstellung erforderte eine vorgezogene Ablesekampagne (Oktober 2018). Die Verbräuche wurden zum 31.12.2018 hochgerechnet. Es ist davon auszugehen, dass auch diese Hochrechnung zumindest teilweise ausschlaggebend für den deutlichen Anstieg des Wasserverkaufs war. Sollte sich diese Annahme bestätigen, so wäre bei der Abrechnung 2019 mit einem entsprechend geringeren Wasserverkauf zu rechnen.

 

Ø Fazit / Gebührenvorschlag

Aufgrund der vielen „Unbekannten“ und einer möglichen Steuerpflicht (zumindest bei der Körperschaftssteuer) wurde vorgeschlagen, den Wasserpreis für das Jahr 2020 um 10 Cent/cbm zu reduzieren.

 

Aufgrund der prognostizierten Steigerungen der Betriebs- und Umlagekosten des Zweckverbandes ist aber mit Sicherheit davon auszugehen, dass der Wasserzins kurz bzw. mittelfristig wieder erhöht werden muss.

 

2.  Satzungsänderungen

 

§25, Absatz 1 – Verbrauchsgebühren

muss aufgrund der vorgeschlagenen Gebührenreduzierung angepasst werden.

 

Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild

entfällt

Anlage 1: Neukalkulation Wassergebühren 2020

Anlage 2: Gewinne und Verluste aus Vorjahren

Anlage 3: Änderungssatzung zum 01.01.2020

Beschlussvorschlag

1.    Der Wasserzins für den Bezug von Frischwasser wird zum 01.01.2020 von bisher

1,78 €/cbm (netto) bzw. 1,90 €/cbm (brutto) auf 1,68 €/cbm (netto) bzw. 1,80 €/cbm (brutto) reduziert. Zur Anwendung kommt der ermäßigte Steuersatz von 7 %.

2.    Die Grundgebühr beträgt weiterhin 35,28 €/Jahr (netto) bzw. 37,75 €/ Jahr (brutto).

      Zur Anwendung kommt der ermäßigte Steuersatz von 7 %

3.    Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 3 beigefügte Änderung der

    Wasserversorgungssatzung

Haushaltsvermerk

Bei Aufstellung des Wirtschaftsplans 2020 wird die Grundgebühr von 1,68 €/cbm netto und die Grundgebühr von 35,28 €/Jahr netto zugrunde gelegt.

 

J:\RA\FINANZVERWALTUNG\4-GEBÜHREN\Wasser\2020\GR-Wasserzins 2020.docx