Betreff
Feuerwehrkostenersatzsatzung
Vorlage
VÖ/173/2019
Art
Vorlage öffentlich

Sachverhalt

Mit dem Gesetz zur Änderung des Feuerwehrgesetzes vom 16.12.2015 wurden u.a. die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen um für kostenpflichtige Einsätze der Feuerwehr angemessene Kostensätze erheben zu können. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wurden die vorhandenen Regelungen des Kostenersatzes in den Kommunen weitestgehend außer Kraft gesetzt, was in der Folge die Aufstellung und den Beschluss einer neuen Feuerwehrkostenersatzsatzung erforderlich machte. Dies erfolgte mit der Satzung vom 13.12.2016.

 

Eine Novellierung der bisherigen Satzung ist erforderlich geworden um Rechtssicherheit zu erlangen, insbesondere da die ursprünglich zugrunde gelegte Personalkostenkalkulation zeitlich bedingt der Überarbeitung bedurfte. Der rückwirkende Erlass wird vorgeschlagen, da die neu kalkulierten Personalkosten mit 3,79 €/h fünf Cent niedriger ausfallen und damit den Kostenschuldner begünstigen („nicht schlechter stellen“).

 

Die hier zum Beschluss vorliegende Satzung wurde auf Basis des geltenden Feuerwehrgesetzes vom 21. Mai 2019 in Verbindung mit der Verordnung des Innenministeriums Baden-Württemberg über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFW) vom 18.03.2016 sowie mit Hilfe des Satzungsmusters Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS) des Gemeindetags aufgebaut. Sie enthält neben den landesweit festgesetzten Pauschalsätzen für Feuerwehrfahrzeuge und den nach den örtlichen Gegebenheiten kalkulierten Personalkosten alle erforderlichen Grundlagen zur rechtskonformen Abrechnung der kostenpflichtigen Einsätze der Gemeindefeuerwehr Ubstadt-Weiher.

 

Zusatzinformation:

In der vorliegenden VOKeFW ist keine Aussage zu dem in der Abt. Stettfeld stationierten Zweitabmarschfahrzeug „LF 8/6“ getroffen. Voraussetzung für eine Abrechnung dieses 25 Jahre alten Fahrzeuges ist die Spitzkalkulation, die im Falle eines kostenpflichtigen Einsatzes zu ermitteln ist.

 

Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild

Entfällt.

Satzungsentwurf zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Gemeindefeuerwehr Feuerwehr Ubstadt-Weiher

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für die Leistungen der Gemeindefeuerwehr Ubstadt-Weiher mit (rückwirkendem) Inkrafttreten zum 01.01.2017 sowie gleichzeitig die Aufhebung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für die Leistungen der Gemeindefeuerwehr Ubstadt-Weiher vom 01.01.2017.

Haushaltsvermerk

Für Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind im Gemeindehaushalt jährliche Einnahmen i. H. von 10.000 € eingeplant. Die Summe der Einnahmen ist jedoch vollständig abhängig vom Einsatzaufkommen und der Dauer kostenersatzpflichtiger Einsätze und kann dementsprechend nicht beziffert werden. Einnahmen bspw. 2014 bis 2016, im Schnitt rd. 21.600 € pro Jahr, allerdings nicht repräsentativ, da eine Vielzahl kostenpflichtiger Brandmeldealarme aufgelaufen war.