Sachverhalt
1. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.09.2019 Baugrundstücke vergeben.
Die Vergabe erfolgte entsprechend den Vergaberichtlinien, an die Bewerber mit der höchsten Punktzahl je Grundstück.
Nach Benachrichtigung der Bewerber erhielten wir für die folgenden Baugrundstücke von den Kaufberechtigten eine Rücknahme der Bewerbung.
Bauplatz 2 – Wiesenstraße
Bauplatz 3 – Wiesenstraße
Bauplatz 4 – Wiesenstraße
Bauplatz 5 – Wiesenstraße
Bauplatz 6 – An den Zäunen
Bauplatz 8 – An den Zäunen
Bauplatz 10 – Lußhardtstraße
Bauplatz 11 – Lußhardtstraße
Bauplatz 12 – Lußhardtstraße
2. Neuvergabe an die nachrückenden
Bewerber:
Entsprechend den Vergaberichtlinien wurden die nicht berücksichtigten Bewerber in eine Ersatzbewerberliste aufgenommen. Zieht ein berücksichtigter Bewerber vor der notariellen Beurkundung seinen Antrag zurück, rückt aus der Ersatzbewerberliste der Bewerber mit der höchsten Punktzahl nach.
Die Verwaltung hat in der Reihenfolge der erreichten Punktzahl mit den nachrückenden Bewerbern Gespräche geführt, ob nach wie vor Kaufinteresse besteht und für den Fall des Zuschlags zum Kauf dann auch tatsächlich gekauft würde.
Für folgende Baugrundstücke wurden aus der jeweiligen Ersatzbewerberliste, in der Reihenfolge der erreichten Punktzahlen, kaufwillige Bewerber ermittelt:
Bauplatz 2 – Wiesenstraße - Kaufzusage liegt vor
Bauplatz 3 – Wiesenstraße - Kaufzusage liegt vor
Bauplatz 4 – Wiesenstraße - Kaufzusage liegt vor
Bauplatz 5 – Wiesenstraße - Kaufzusage liegt vor
Bauplatz 6 – An den Zäunen - Kaufzusage liegt vor
Bauplatz 8 – An den Zäunen - Kaufzusage liegt vor
Bauplatz 10 – Lußhardtstraße - Kaufzusage liegt vor
Bauplatz 11 – Lußhardtstraße - Kaufzusage steht noch aus
Bauplatz 12 – Lußhardtstraße - Kaufzusage steht noch aus
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
entfällt
Anlage 1 – Lageplan „Verlängerte Wiesenstraße“, Zeutern
Anlage 2 – Lageplan Zeuterner Straße „Süd“, Stettfeld
Anlage 3 – Abrundung Lußhardtstraße, Stettfeld
Beschlussvorschlag
1. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die aus der Vergabe am 24.09.2019 nicht angenommenen Bauplätze in den Baugebieten „Verlängerte Wiesenstraße“, Zeutern / Zeuterner Straße „Süd“, Stettfeld / Abrundung Lußhardtstraße, Stettfeld, entsprechend den Leitlinien für die Vergabe von Bauplätzen der Gemeinde Ubstadt-Weiher, an die jeweils zum Kauf bereiten Bewerber aus den Ersatzbewerberlisten, in der Reihenfolge der erreichten Punktezahl zu vergeben.
2.
Sollten für einzelne
Baugrundstücke keine kaufbereiten Ersatzbewerber mehr vorhanden sein, werden
diese neu ausgeschrieben.
Haushaltsvermerk
Im Haushalt 2019 wurden Erlöse aus Grundstücksveräußerungen für Wohnbaugrundstücke in Höhe von 1.913.100,- € veranschlagt.
Aus bisher bereits beurkundeten Verkäufen bzw. terminierten Beurkundungen ergeben sich im Jahr 2019 Einnahmen von 722.700,- €.
Aus der Veräußerung der vorgenannten 9 Baugrundstücke erhält die Gemeinde weitere Einnahmen von 1.419.990,- €.
Die Beurkundungen der Baugrundstücke Lußhardtstraße und Wiesenstraße können unter Umständen nicht mehr im Jahr 2019 erfolgen, so dass im ungünstigsten Fall diese Einnahmen in Höhe von 1.196.540,- € erst im Jahr 2020 erfolgen werden.