Betreff
Übersicht über verschiedene Steuern, Gebühren und Entgelte 2020 der Gemeinde Ubstadt-Weiher
Vorlage
VÖ/171/2019
Art
Vorlage öffentlich

Sachverhalt

 

1.  Grundsteuer/Gewerbesteuer

Zum 01.01.2005 erfolgte aufgrund geänderter Verwaltungsvorschriften für Mittelzuwendungen aus dem Ausgleichsstock eine Erhöhung der Hebesätze bei der Grundsteuer um 20 v.H. und bei der Gewerbesteuer um 10 v.H.

Zurzeit sind folgende Hebesätze festgelegt:

- Grundsteuer A (für die Landwirtschaft)                                                                            320 v.H.

- Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke)                                            300 v.H.

- Gewerbesteuer                                                                                                                          340 v.H.

 

Eine Erhöhung um jeweils 10 %-Punkte würde bei der Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) Mehreinnahmen in Höhe von 1.250 € (Ansatz: 40.000 €), bei der Grundsteuer B (bebaubare Grundstücke) Mehreinnahmen von 36.667 € (Ansatz: 1,1 Mio. Euro)und bei der Gewerbesteuer 76.471 € (Ansatz: 2,6 Mio. Euro), insgesamt also rund 114.388 € bedeuten.

 

Der Vergleich mit umliegenden Gemeinden stellt sich wie folgt dar:

 

     Gemeinde/Stadt

Grundsteuer A

Grundsteuer B

   Gewerbesteuer

 

 

 

 

Ubstadt-Weiher

320 v.H.

300 v.H.

340 v.H.

Forst

Erhöhung geplant?

320 v.H.

noch unklar

300 v.H.

noch unklar

330 v.H.

noch unklar

Hambrücken

Erhöhung geplant?

320 v.H.

nein

320 v.H.

nein

340 v.H.

nein

Kronau

Erhöhung geplant?

320 v.H.

nein

300 v.H.

nein

340 v.H.

nein

Bad Schönborn

Erhöhung geplant?

300 v.H.

nein

310 v.H.

nein

340 v.H.

nein

Östringen

Erhöhung geplant?

385 v.H.

noch unklar

350 v.H.

noch unklar

340 v.H.

noch unklar

Kraichtal

Erhöhung geplant?

340 v.H.

nein

340 v.H.

nein

350 v.H.

nein

Waghäusel

Erhöhung geplant?

310 v.H.

noch unklar

310 v.H.

noch unklar

360 v.H.

noch unklar

Graben-Neudorf

Erhöhung geplant?

300 v.H.

nein

280 v.H.

nein

330 v.H.

nein

 

Eine Erhöhung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer für das Jahr 2020 wird aktuell aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen:

 

Grundsteuer:

In Anbetracht der bevorstehenden Grundsteuerreform sollte auf eine Erhöhung der Hebesätze verzichtet werden.

 

Gewerbesteuer:

In Anbetracht der aktuell unsicheren und für die folgenden Jahre äußerst schwer abzuschätzenden Entwicklung der Konjunktur sollte auf eine Erhöhung des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer verzichtet werden.

 

Im Haushaltsplanentwurf 2020 ist bisher keine Erhöhung der Hebesätze enthalten.

 

2.  Hundesteuer

Die Gemeinde erhebt derzeit folgende Steuersätze:

- Ersthund:                                                                         61,20 €/Jahr    

- Zweithund:                                                                    122,40 €/Jahr

 

Ein Vergleich mit umliegenden Gemeinden ergibt folgendes:

 

Gemeinde/Stadt

                                   Hundesteuer

 

                    1. Hund

                         jeder weitere

Ubstadt-Weiher

61,20 €

122,40 €

 

 

 

Forst

 

 

60 €

Ø seit 2013:

   Kampfhund 240 €/Jahr

78 €

Ø  seit 2013:

    Kampfhundsteuer: 240 €/Jahr

 

 

 

Hambrücken

48 €

96 €

 

 

 

Kronau

72 €

144 €

 

 

 

Bad Schönborn

72 €

144 €

 

 

 

Östringen

75 €

150 €

 

 

 

Kraichtal

87 €

174 €

 

Waghäusel

72 €

Kampfhund 360 €/Jahr

132 €

Kampfhund: 600 €/Jahr

 

Graben-Neudorf

 

60 €

 

120 €

 

Eine Erhöhung der Hundesteuer um 10,80 €/Jahr, auf 72 €/Jahr würde der Gemeinde (ausgehend vom Ansatz 2020: 50.000 €) Mehreinnahmen in Höhe von rund 8.820 €/Jahr einbringen.

Eine Erhöhung ist im Haushaltsplanentwurf nicht veranschlagt. Der Steuersatz in den umliegenden Gemeinden liegt mittlerweile größtenteils bei 72 €/Jahr.

 

 

3.  Vergnügungssteuer

Bei der Vergnügungssteuer ist keine Erhöhung vorgesehen, da die Anzahl der Spielgeräte in den vergangenen Jahren stark rückläufig war. Das Gesamtaufkommen liegt aktuell bei rund 1.000 €/Jahr.
Im Übrigen wurden die Steuersätze mit Erlass einer neuen Vergnügungssteuersatzung zum 01.04.2007 aktualisiert. Hintergrund war die Einführung einer umsatzabhängigen Besteuerungsgrundlage. Die Betriebe haben seither ein Wahlrecht, ob sie nach Umsatz oder pauschal besteuert werden.

Die aktuellen Steuersätze lauten wie folgt:
Geräte mit Gewinnmöglichkeit:
– in Spielhallen:                                               185,00 € pro Monat oder 10 % des Einspielergebnisses
– an sonstigen Aufstellungsorten:  62,00 € pro Monat oder 10 % des Einspielergebnisses
Geräte ohne Gewinnmöglichkeit:
– in Spielhallen:                                                 85,00 € pro Monat oder 10 % des Einspielergebnisses
– an sonstigen Aufstellungsorten:  29,00 € pro Monat oder 10 % des Einspielergebnisses

Anmerkung:

Die reine Erhöhung der Steuersätze werde der Gemeinde keine bzw. nur unwesentliche Mehreinnahmen bringen. Eine nachhaltige Erhöhung des Steueraufkommens wäre nur durch die Eröffnung einer Spielstätte realisierbar. Dies ist aber eine grundsätzliche Entscheidung, ob man dies zulassen möchte.

 

4.  Verwaltungsgebühren

Die Verwaltungsgebühren sollen im Laufe des Jahres 2020 angepasst werden, mit dem Ziel, höhere Einnahmen zu erzielen, andererseits aber auch um Gebührentatbestände für Leistungen im Zusammenhang mit der Informationsfreiheitssatzung zu schaffen.

 

5.  Betreuungsangebote (Grundschul-/ Nachmittags-/ Ferienbetreuung)

Sie betragen für das „Ganztagesangebot“ (auszugsweise)  beim Erstkind (Zweitkind in Klammer):

Frühbetreuung                                   (07.00 – 08.30 Uhr)                27 €/Monat              (13,50 €/Monat)

Kernzeitbetreuung                           (12.10 – 14.00 Uhr)                33 €/Monat              (16,50 €/Monat)

Nachmittagsbetreuung                   (12.10 – 15.00 Uhr)                49 €/Monat              (24,50 €/Monat)

Hort                                                         (12.10 – 17.00 Uhr)                85 €/Monat              (42,50 €/Monat)

Ferienbetreuung                               (07.00 – 17.00 Uhr)                60 €/Woche              (30,00 €/Woche)

Ferienbetreuung                               (07.00 – 14.00 Uhr)                42 €/Woche              (21,00 €/Woche)

Ferienbetreuung                               (12.00 – 14.00 Uhr)                33 €/Woche              (16,50 €/Woche)

Die Betreuungsentgelte wurden für das Schuljahr 2016/2017 neu kalkuliert und vom Gemeinderat – wie oben dargestellt - am 19.07.2016 beschlossen.

Aufgrund einer Umfrage der Betreuungsentgelte der umliegenden Gemeinden, wird eine Erhöhung aktuell nicht vorgeschlagen.

 

6.  Hallenentgelte/Überlassung von Räumlichkeiten/Vereinsförderungen

Die Entgelte für die Hallennutzung und die Überlassung von Räumlichkeiten wurden zum 01.01.2004 um durchschnittlich 10 % erhöht. Ferner wurden zum 01.01.2008 punktuell Rundungen auf volle bzw. halbe Euro vorgenommen.

 

7.  Entgelte Hardtsee/Entgelte für die Nutzung der Schwimmhalle

 

7.1 Freizeitzentrum Hardtsee

Die Eintrittsentgelte wurden letztmals zum 01.01.2012 angepasst. Der Einzeleintritt für Erwachsene beispielsweise von 2,80 € auf 3,00 €.

 

Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs wurde die Differenzierung der Eintrittsentgelte für Einheimische und Auswärtige bei 10er- und Jahreskarten vor einigen Jahren aufgehoben. Selbiges gilt für die Entgelte der Dauercamper.

Seit 1. Januar 2018 findet darüber hinaus eine Differenzierung der Dauercampingpreise nach Platzgröße statt (bis 75 qm / > 75 qm).

Für die Saison 2020 ist sowohl für den Badebereich, als auch für den Bereich der Saison- und Dauercamper eine Entgelterhöhung geplant. Das Konzept soll am 03.12.2019 im Verwaltungsausschuss vorberaten und am 19.12.2019 schließlich im Gemeinderat beschlossen werden. Eine Entgelterhöhung ist im Entwurf des Wirtschaftsplans für den Eigenbetrieb Freizeitzentrum Hardtsee 2020 bereits eingepreist.

 

Über folgende Entgeltanpassungen (auszugsweise, voraussichtlich) soll beraten werden:

                                                                                                                              ab 2020                    bisher

Tageskarte Erwachsene                                                                                     3,50 €                       3,00 €

Tageskarte Kinder                                                                                                 2,00 €                       1,50 €

 

Zehnerkarte Erwachsene                                                                                30,00 €                     25,00 €

Zehnerkarte Kinder                                                                                           17,00 €                     12,50 €

 

Jahreskarte Erwachsene                                                                                  50,00 €                     40,00 €

(bis 31.03. des Jahres: 40 € statt 30 €)

 

Jahreskarte Kinder                                                                                             25,00 €                     20,00 €

(bis 31.03. des Jahres: 20 € statt 15 €)

 

Dauercamper Einheimische + Auswärtige                                              825,00 €                  750,00 €

(bis 75 qm)

Dauercamper Einheimische + Auswärtige                                              907,50 €                  825,00 €

(> 75 qm)

 

Saisoncamping Hauptsaison                                                                     1.100,00 €               1.020,00 €

Saisoncamping Nebensaison                                                                       550,00 €                  400,00 €

 

7.2 Schwimmhalle

Die Eintrittsentgelte für die Schwimmhalle Ubstadt wurden 2012 ebenfalls erhöht und zwar von 1 € auf 1,50 € bei Erwachsenen und von 0,50 € auf 1,00 € bei Kindern.

Schließlich wurde in diesem Zusammenhang vom Gemeinderat beschlossen, dass die Jahreskarte für den Hardtsee künftig nicht mehr automatisch zur unentgeltlichen Nutzung der Schwimmhalle Ubstadt berechtigt. Seither haben die Inhaber einer Jahreskarte für den Hardtsee die Möglichkeit, eine „Zusatzkarte“ für 15 € (Erwachsene) bzw. 10 € (Kinder) zu erwerben, die dann auch zur Nutzung der Schwimmhalle Ubstadt berechtigt.

 

8.  Brunnen

Für motorbetriebene Brunnen werden derzeit folgende Gebühren erhoben:

- 275 € für 10 Jahre bei einer Gartenfläche bis zu 300 m²

- 325 € für 10 Jahre bei einer Gartenfläche von mehr als 300 m²

Eine Erhöhung der Gebühren wird aktuell nicht vorgeschlagen.

 

9.  Grillhütten

Für die Grillhütte in Weiher und für den Grillplatz im Eisengrubenwald werden seit 01.01.2004 Entgelte erhoben.

 

Einheimische                           20 €

Auswärtige                               30 €

 

10.  Entgelte für Betreuungsverträge/Senioren

 

a)   Betreuungsentgelte „Betreutes Wohnen“

      Die Betreuungsentgelte wurden zum 01.01.2019 erhöht
    44 €/Monat bei Einzelpersonen                                                                 (bis 2018: 42 €/Monat)

      63 €/Monat bei Ehepaaren/Lebensgemeinschaften                      (bis 2018: 60 €/Monat)

 

b)   Hausverwalterentgelte für die Eigentümer

      Die Erhöhung der Hausverwalterentgelte bedarf der Zustimmung der jeweiligen
    Eigentümergemeinschaften. Diese wurden/werden im November 2019 eingeholt


   Erhöhung 16,50 €/Monat und Wohnung                                                 (bisher: 15 €/Monat)

 

11.  Gebühren für Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte

 

Die Gebühr für die Unterbringung von Obdachlosen wurde zum 01.07.2016 neu kalkuliert und um eine Gebühr für die Unterbringung in Asylbewerberunterkünften ergänzt.

 

Seither werden folgende Gebühren in Rechnung gestellt:

 

Obdachlose                                               10,25 €/qm Wohnfläche und Kalendermonat

                                                           (einschl. Betriebskosten)

Flüchtlingsunterkünfte                       156,00 €/Person und Kalendermonat

                                                           (einschl. Betriebskosten)

 

Eine Nachkalkulation hat ergeben, dass die Gebühren für die Flüchtlingsunterkünfte nicht auskömmlich sind. Ursächlich dafür sind insbesondere auch die hohen Zahlungen für Miet- und Nebenkosten für die angemieteten Unterkünfte in der Waldmühle 6, Zeutern.

Ob und in welchem Umfang die Gebühren für die Flüchtlingsunterkünfte ab 01.01.2020 erhöht werden sollen, soll in der Sitzung am 17.12.2019 entschieden werden. Eine mögliche Erhöhung der Gebühren für Flüchtlingsunterkünfte ist im Haushaltsplanentwurf für 2020 aktuell noch nicht eingepreist.

 

 

12.  Miete / Pacht

Bei der Vermietung von Wohnungen wurden zwischenzeitig Staffelmietvereinbarungen abgeschlossen bzw. sind auf dem Stand der ortsüblichen Vergleichsmiete, so dass eine Mieterhöhung nicht erforderlich ist.

Die Pacht wurde letztmals im Jahr 2003 erhöht. Ein Vergleich mit den umliegenden Gemeinden hat ergeben, dass unsere Pachtpreise ausreichend bemessen sind.

Diese staffeln sich wie folgt:
Ackerland, Bodenklasse 1-3:                                     2,00 €/ar/Jahr
Ackerland, Bodenklasse 4-5:                                     1,50 €/ar/Jahr
Ackerland, Bodenklasse 6-8:                                     1,25 €/ar/Jahr
Grünland:                                                                          1,10 €/ar/Jahr
Gartenland:                                                                      3,00 €/ar/Jahr
Eine Erhöhung der Pachtentgelte wird nicht vorgeschlagen.

 

13.  Deponiegebühr Zeutern

Die Verfüllung der Deponie war genehmigt bis 31.12.2012.

Seit 2013 werden keine Deponiegebühren mehr erhoben.

 

14.  Gabholz / Brennholz

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.09.2019 den Hiebs- und Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2020 beschlossen. Die Holzpreise des Landkreises (Staatswald) werden für die Saison 2019/2020 nicht erhöht.

Daher wird vorgeschlagen, auch die Holzpreise im Kommunalwald beizubehalten.

Eine Gleichbehandlung der Brennholzwerber im Staatswald (Gemarkung Weiher) und im Kommunalwald (Gemarkung Ubstadt, Stettfeld, Zeutern) soll damit sichergestellt werden.

 

Brennholz lang:                                                        56 €/Festmeter                (Vorjahr: 56 € je Festmeter)

Ø  Hartholz (Buche, Hainbuche, Eiche)

Ø  Nadelholz                                                          42 €/Festmeter                (Vorjahr: 42 € je Festmeter)

Ø  Weichlaubholz (Pappel)                              35 €/Festmeter                (Vorjahr: 35 € je Festmeter)

Schlagraum:                                                               12 € - 20 €/Ster                 (Vorjahr: 12 - 20 € je Ster)

Gabholz:                                                                      70 € je Doppelster          (Vorjahr:  unverändert)

 

15.  Kostenersatz Feuerwehr

Die Kostenersätze für Fahrzeuge, Maschinen und Geräte der Feuerwehr wurden nunmehr endgültig landeseinheitlich kalkuliert.

 

Diese belaufen sich exemplarisch auf:

 

Ø Einsatzleitwagen ELW 1                                                                          34,00 €/Std.

Ø Mannschaftstransportwagen MTW                                                  20,00 €/Std.

Ø Löschgruppenfahrzeug LF 10                                                             120,00 €/Std.

Ø Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20                             184,00 €/Std.

 

Die Kostenersätze für die eingesetzten Feuerwehrkräfte werden aktuell neu kalkuliert.

 

16.  Erschließungsbeiträge / Globalberechnung

Die Erschließungsbeitragssatzung (für die Herstellung von Straßen, Grünanlagen, Lärmschutzanlagen etc.) wurde vom Gemeinderat am 17.01.2006 neu beschlossen. Seither werden 95 % der beitragsfähigen Aufwendungen abgerechnet.

Beim Ökobeitrag werden sogar 100 % abgerechnet.

Die Beiträge für den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung (Wasserversorgung liegt im Zuständigkeitsbereich des Zweckverbands) werden im Rahmen der Globalberechnung ermittelt und vom Gemeinderat festgelegt. Dies erfolgte zuletzt im Jahr 2003, wobei der Abwasserbeitrag von bisher 11,10 €/m² Geschossfläche auf 12,31 €/m² Geschossfläche erhöht wurde. Davon entfallen 8,18 € auf den Kanalbeitrag und 4,13 € auf den Klärbeitrag.

Der Wasserversorgungsbeitrag wurden von 3,79 €/m² Geschossfläche (brutto) auf 3,99 €/m² Geschossfläche (brutto) erhöht. Davon entfallen auf die allgemeinen Verbandsanlagen 1,85 € und auf die Ortsnetze, also die Wasserleitungen 2,14 €. Die Globalberechnungen sind in der Regel auf die Dauer von 10 Jahren angelegt.

Aktuell erfolgt eine Überarbeitung der Globalberechnung für die Abwasserbeseitigung. Ein entsprechender Auftrag an die Firma Allevo wurde erteilt. Über die neuen Beitragssätze kann – nach jetzigem Stand – im Laufe des Jahres 2020 entschieden werden.

Auch die Beitragssätze für die Wasserversorgung (zuständig: Zweckverband Wasserversorgung „Kraichbachgruppe“) werden aktuell überarbeitet. Hier wird ebenfalls mit einem Ergebnis im Laufe des Jahres 2020.

 

17.  Entgelt Erdaushubdeponie Stettfeld

Der Betrieb der Erdaushubdeponie Ubstadt-Weiher im Gewann „Neuhäuser“ auf Gemarkung Stettfeld, ist weiter an einen Dritten beauftragt. Gemäß Benutzungs- und Entgeltordnung werden 12 €/Tonne erhoben. Eine Erhöhung ist nicht vorgesehen.

Die Gemeinde Ubstadt-Weiher erhält umsatzabhängige Pachtzahlungen in Höhe von derzeit rund 25.000 €/Jahr (Ansatz Haushalt 2019).

 

Der Pachtvertrag enthält folgende Regelungen:

Ø umsatzabhängige Pachtzahlungen: derzeit 62 Cent/Tonne

Ø Mindestpacht in Höhe von 25.000 €/jährlich zzgl. „Spitzabrechnung“ im Folgejahr

 

18.  Abfall

Durch Rückdelegation der Zuständigkeit für die Abfallbeseitigung an den Landkreis, müssen die Städte und Gemeinden seit 2009 keine eigenen Gebühren mehr festlegen.

Landkreisweit gelten einheitliche, vom Landkreis kalkulierte und beschlossene Gebühren.

Die Gebühren des Landkreises wurden letztmals 2013 erhöht. Für das Jahr 2020 ist erstmals wieder eine Erhöhung geplant.

 

Diese stellt sich wie folgt dar:

 

Gemeinde

Abfallwirtschaftsbetrieb

Gebühren bis 2008

2013 - 2019

ab 2020

Behälter

Grundgebühren

Grundgebühren

Grundgebühren

60 l

nicht angeboten

113,40 €

+    5,88 €

140,40 €

+   27,00 €

80 l

89,28 €

113,40 €

+    5,88 €

140,40 €

+   27,00 €

120 l

131,76 €

172,20 €

+  10,08 €

234,00 €

+   61,80 €

240 l

244,32 €

335,40 €

+  22,20 €

454,80 €

+ 119,40 €

1.100 l

1.183,92 €

1.495,20 €

+  44,04 €

1.854,00 €

+ 358,80 €

 

 

 

 

 

Leerungsgebühren

Leerungsgebühren

Leerungsgebühren

60 l

nicht angeboten

2,50 €

+    0,23 €

3,90 €

+   1,40 €

80 l

6,11 €

2,90 €

+    0,17 €

4,70 €

+    1,80 €

120 l

8,69 €

3,90 €

+    0,27 €

5,50 €

+    1,60 €

240 l

14,04 €

6,40 €

+    0,31 €

8,50 €

+    2,10 €

1.100 l

54,52 €

30,30 €

+    1,81 €

32,10 €

+    1,80 €

 

Zusätzlich zur Grundgebühr werden seit 2009 mindestens 4 „Pflichtleerungen“ berechnet.

Für einen Behältertausch werden 11 € in Rechnung gestellt.

 

19.  Wasserzins

Die Neukalkulation zum 01.01.2020 wird dem Gemeinderat in der Sitzung am 19.11.2019 vorgestellt. Eine Reduzierung um 10 Cent/cbm Wasser (netto) wird vorgeschlagen.

 

Ø Grundgebühr                 35,28 €/Jahr netto (37,75 €/Jahr brutto)

Ø Verbrauchsgebühr         1,68 €/cbm netto (1,80 €/cbm brutto)

                                             (bisher: 1,78 €/cbm netto)

 

 

20.  Abwasser

Die Abwassergebühr wurde aufgrund eines Gerichtsurteils des VGH Mannheim rückwirkend zum 01.01.2010 und 01.01.2011 neu festgesetzt, wobei die bisher einheitliche Schmutzwassergebühr von 3,22 €/cbm aufgeteilt wurde in eine

 

Schmutzwassergebühr           (2010: 2,56 €/cbm / 2011: 2,60 €/cbm / 2012: 3,00 €/cbm /

                                                             seit 2017: 3,12 €/cbm)

 

Niederschlagswassergebühr (2010: 0,42 €/qm / 2011: 0,46 €/qm / 2012: 0,54 €/qm /2014: 0,50 €/qm /

                                                             2015: 0,45 €/qm / 2016: 0,42 €/qm / seit 2017: 0,44 €/qm /

                                                             seit 2018: 0,50 €)

 

Danach beträgt die

Ø Schmutzwassergebühr                 3,12 €/cbm bezogenem Frischwasser

Ø Niederschlagswassergebühr       0,50 €/qm abflussrelevanter Fläche

 

21.  Bestattungsgebühren

Die Bestattungsgebühren wurden von der Firma Allevo zum 01.01.2018 neu kalkuliert.

Die Kalkulation wurde in der Sitzung am 21.11.2017 ausführlich dargestellt.

Die neuen Gebührensätze sind zum 01.01.2018 in Kraft getreten.

Die Gebührenkalkulation umfasst einen Zeitraum von 5 Jahren (2017 – 2021), weshalb für das Jahr 2020 keine Gebührenkalkulation erstellt wurde.

Die zum 01.01.2018 geltenden Gebührensätze haben weiterhin Gültigkeit.

 

 

Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild

entfällt

Beschlussvorschlag

1.  Der Gemeinderat nimmt die dargestellte Übersicht zur Kenntnis.

2.  Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung der Hausverwalterentgelte für

    die betreuten Seniorenwohnungen um 1,50 €/Monat und Wohnung auf

    16,50 €/Monat und Wohnung ab 01.01.2020 zu (Ziffer 10 b der Vorlage).

3.  Die Kalkulation der Gebühren für Wasser und Abwasser wird in der

    Sitzung im Detail dargestellt.

Haushaltsvermerk

entfällt

 

J:\RA\FINANZVERWALTUNG\4-GEBÜHREN\Steuern-Gebühren-Entgelte\GR-Übersicht über versch.Gebühren 2020.docx