Sachverhalt
1. Grundsteuer/Gewerbesteuer
Zum 01.01.2005 erfolgte aufgrund geänderter Verwaltungsvorschriften für
Mittelzuwendungen aus dem Ausgleichsstock eine Erhöhung der Hebesätze bei der
Grundsteuer um 20 v.H. und bei der Gewerbesteuer um 10 v.H.
Zurzeit sind folgende Hebesätze festgelegt:
- Grundsteuer A (für die Landwirtschaft) 320
v.H.
- Grundsteuer B (bebaute und bebaubare
Grundstücke) 300
v.H.
- Gewerbesteuer 340
v.H.
Eine Erhöhung um jeweils 10 %-Punkte würde bei der Grundsteuer A (für land- und
forstwirtschaftliche Grundstücke) Mehreinnahmen in Höhe von 1.250 € (Ansatz: 40.000 €), bei der Grundsteuer B (bebaubare Grundstücke)
Mehreinnahmen von 36.667 € (Ansatz:
1,1 Mio. Euro)und bei der Gewerbesteuer
76.471 € (Ansatz: 2,6 Mio. Euro), insgesamt also rund 114.388 € bedeuten.
Der
Vergleich mit umliegenden Gemeinden stellt sich wie folgt dar:
Gemeinde/Stadt |
Grundsteuer A |
Grundsteuer B |
Gewerbesteuer |
|
|
|
|
Ubstadt-Weiher
|
320 v.H. |
300 v.H. |
340 v.H. |
Forst Erhöhung
geplant? |
320 v.H. noch unklar |
300 v.H. noch unklar |
330 v.H. noch unklar |
Hambrücken Erhöhung
geplant? |
320 v.H. nein |
320 v.H. nein |
340 v.H. nein |
Kronau Erhöhung
geplant? |
320 v.H. nein |
300 v.H. nein |
340 v.H. nein |
Bad
Schönborn Erhöhung
geplant? |
300 v.H. nein |
310 v.H. nein |
340 v.H. nein |
Östringen Erhöhung
geplant? |
385 v.H. noch unklar |
350 v.H. noch unklar |
340 v.H. noch unklar |
Kraichtal Erhöhung
geplant? |
340 v.H. nein |
340 v.H. nein |
350 v.H. nein |
Waghäusel Erhöhung
geplant? |
310 v.H. noch unklar |
310 v.H. noch unklar |
360 v.H. noch unklar |
Graben-Neudorf Erhöhung
geplant? |
300 v.H. nein |
280 v.H. nein |
330 v.H. nein |
Eine Erhöhung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer für das Jahr
2020 wird aktuell aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen:
Grundsteuer:
In Anbetracht der bevorstehenden Grundsteuerreform sollte auf eine
Erhöhung der Hebesätze verzichtet werden.
Gewerbesteuer:
In Anbetracht der aktuell unsicheren und für die folgenden Jahre äußerst
schwer abzuschätzenden Entwicklung der Konjunktur sollte auf eine Erhöhung des
Hebesatzes bei der Gewerbesteuer verzichtet werden.
Im Haushaltsplanentwurf 2020 ist bisher keine Erhöhung der Hebesätze
enthalten.
2. Hundesteuer
Die Gemeinde erhebt derzeit folgende
Steuersätze:
- Ersthund: 61,20 €/Jahr
- Zweithund: 122,40
€/Jahr
Ein Vergleich mit umliegenden
Gemeinden ergibt folgendes:
Gemeinde/Stadt |
Hundesteuer |
|
|
1. Hund |
jeder
weitere |
Ubstadt-Weiher |
61,20 € |
122,40 € |
|
|
|
Forst |
60 € Ø
seit
2013: Kampfhund 240 €/Jahr |
78 € Ø seit 2013: Kampfhundsteuer: 240 €/Jahr |
|
|
|
Hambrücken |
48 € |
96 € |
|
|
|
Kronau |
72 € |
144 € |
|
|
|
Bad Schönborn |
72 € |
144 € |
|
|
|
Östringen |
75 € |
150 € |
|
|
|
Kraichtal |
87 € |
174 € |
Waghäusel |
72 € Kampfhund
360 €/Jahr |
132 € Kampfhund: 600 €/Jahr |
Graben-Neudorf |
60 € |
120 € |
Eine Erhöhung der Hundesteuer um 10,80 €/Jahr, auf 72 €/Jahr würde der Gemeinde (ausgehend vom Ansatz 2020: 50.000 €)
Mehreinnahmen in Höhe von rund 8.820
€/Jahr einbringen.
Eine Erhöhung ist im Haushaltsplanentwurf nicht veranschlagt. Der Steuersatz in
den umliegenden Gemeinden liegt mittlerweile größtenteils bei 72 €/Jahr.
3. Vergnügungssteuer
Bei der Vergnügungssteuer ist keine Erhöhung vorgesehen, da die Anzahl
der Spielgeräte in den vergangenen Jahren stark rückläufig war. Das
Gesamtaufkommen liegt aktuell bei rund 1.000 €/Jahr.
Im Übrigen wurden die Steuersätze mit Erlass einer neuen
Vergnügungssteuersatzung zum 01.04.2007 aktualisiert. Hintergrund war die
Einführung einer umsatzabhängigen Besteuerungsgrundlage. Die Betriebe haben
seither ein Wahlrecht, ob sie nach Umsatz oder pauschal besteuert werden.
Die aktuellen Steuersätze
lauten wie folgt:
Geräte mit Gewinnmöglichkeit:
– in Spielhallen: 185,00
€ pro Monat oder 10 % des Einspielergebnisses
– an sonstigen Aufstellungsorten: 62,00
€ pro Monat oder 10 % des Einspielergebnisses
Geräte ohne Gewinnmöglichkeit:
– in Spielhallen: 85,00 € pro Monat oder 10 % des
Einspielergebnisses
– an sonstigen Aufstellungsorten: 29,00
€ pro Monat oder 10 % des Einspielergebnisses
Anmerkung:
Die reine Erhöhung der Steuersätze werde der Gemeinde keine bzw. nur
unwesentliche Mehreinnahmen bringen. Eine nachhaltige Erhöhung des
Steueraufkommens wäre nur durch die Eröffnung
einer Spielstätte realisierbar. Dies ist aber eine grundsätzliche
Entscheidung, ob man dies zulassen möchte.
4. Verwaltungsgebühren
Die Verwaltungsgebühren sollen im Laufe des Jahres 2020 angepasst
werden, mit dem Ziel, höhere Einnahmen zu erzielen, andererseits aber auch um
Gebührentatbestände für Leistungen im Zusammenhang mit der
Informationsfreiheitssatzung zu schaffen.
5. Betreuungsangebote
(Grundschul-/ Nachmittags-/ Ferienbetreuung)
Sie betragen für das „Ganztagesangebot“
(auszugsweise) beim Erstkind (Zweitkind
in Klammer):
Frühbetreuung (07.00 – 08.30 Uhr) 27 €/Monat (13,50 €/Monat)
Kernzeitbetreuung (12.10 – 14.00 Uhr) 33 €/Monat (16,50
€/Monat)
Nachmittagsbetreuung (12.10 – 15.00 Uhr) 49 €/Monat (24,50
€/Monat)
Hort (12.10
– 17.00 Uhr) 85 €/Monat (42,50 €/Monat)
Ferienbetreuung (07.00 – 17.00 Uhr) 60 €/Woche (30,00 €/Woche)
Ferienbetreuung (07.00 – 14.00 Uhr) 42 €/Woche (21,00 €/Woche)
Ferienbetreuung (12.00 – 14.00 Uhr) 33 €/Woche (16,50 €/Woche)
Die Betreuungsentgelte wurden für das
Schuljahr 2016/2017 neu kalkuliert und vom Gemeinderat – wie oben dargestellt -
am 19.07.2016 beschlossen.
Aufgrund einer Umfrage der
Betreuungsentgelte der umliegenden Gemeinden, wird eine Erhöhung aktuell nicht
vorgeschlagen.
6.
Hallenentgelte/Überlassung
von Räumlichkeiten/Vereinsförderungen
Die Entgelte für die Hallennutzung und die
Überlassung von Räumlichkeiten wurden zum 01.01.2004 um durchschnittlich 10 %
erhöht. Ferner wurden zum 01.01.2008 punktuell Rundungen auf volle bzw. halbe
Euro vorgenommen.
7. Entgelte Hardtsee/Entgelte für die Nutzung der
Schwimmhalle
7.1
Freizeitzentrum Hardtsee
Die Eintrittsentgelte wurden letztmals zum
01.01.2012 angepasst. Der Einzeleintritt für Erwachsene beispielsweise von 2,80
€ auf 3,00 €.
Aufgrund eines Urteils des Europäischen
Gerichtshofs wurde die Differenzierung der Eintrittsentgelte für Einheimische
und Auswärtige bei 10er- und Jahreskarten vor einigen Jahren aufgehoben.
Selbiges gilt für die Entgelte der Dauercamper.
Seit 1. Januar 2018 findet darüber hinaus
eine Differenzierung der Dauercampingpreise nach Platzgröße statt (bis 75 qm /
> 75 qm).
Für die Saison 2020 ist sowohl für den
Badebereich, als auch für den Bereich der Saison- und Dauercamper eine
Entgelterhöhung geplant. Das Konzept soll am 03.12.2019 im Verwaltungsausschuss
vorberaten und am 19.12.2019 schließlich im Gemeinderat beschlossen werden.
Eine Entgelterhöhung ist im Entwurf des Wirtschaftsplans für den Eigenbetrieb
Freizeitzentrum Hardtsee 2020 bereits eingepreist.
Über
folgende Entgeltanpassungen (auszugsweise, voraussichtlich) soll beraten
werden:
ab 2020 bisher
Tageskarte Erwachsene 3,50
€ 3,00 €
Tageskarte Kinder 2,00
€ 1,50 €
Zehnerkarte Erwachsene 30,00
€ 25,00 €
Zehnerkarte Kinder 17,00
€ 12,50 €
Jahreskarte Erwachsene 50,00
€ 40,00 €
(bis 31.03. des Jahres: 40 € statt 30 €)
Jahreskarte Kinder 25,00
€ 20,00 €
(bis 31.03. des Jahres: 20 € statt 15 €)
Dauercamper Einheimische + Auswärtige 825,00
€ 750,00 €
(bis 75 qm)
Dauercamper Einheimische + Auswärtige 907,50
€ 825,00 €
(> 75 qm)
Saisoncamping Hauptsaison 1.100,00
€ 1.020,00 €
Saisoncamping Nebensaison 550,00
€ 400,00 €
7.2
Schwimmhalle
Die Eintrittsentgelte für die Schwimmhalle Ubstadt wurden 2012 ebenfalls
erhöht und zwar von 1 € auf 1,50 € bei Erwachsenen und von 0,50 € auf 1,00 €
bei Kindern.
Schließlich wurde in diesem Zusammenhang vom Gemeinderat beschlossen,
dass die Jahreskarte für den Hardtsee künftig nicht mehr automatisch zur
unentgeltlichen Nutzung der Schwimmhalle Ubstadt berechtigt. Seither haben die
Inhaber einer Jahreskarte für den Hardtsee die Möglichkeit, eine „Zusatzkarte“
für 15 € (Erwachsene) bzw. 10 € (Kinder) zu erwerben, die dann auch zur Nutzung
der Schwimmhalle Ubstadt berechtigt.
8. Brunnen
Für motorbetriebene Brunnen werden derzeit folgende Gebühren erhoben:
- 275 € für 10 Jahre bei einer Gartenfläche bis zu 300 m²
- 325 € für 10 Jahre bei einer Gartenfläche von mehr als 300 m²
Eine Erhöhung der Gebühren wird aktuell nicht vorgeschlagen.
9. Grillhütten
Für die Grillhütte in Weiher und für den
Grillplatz im Eisengrubenwald werden seit 01.01.2004 Entgelte erhoben.
Einheimische 20
€
Auswärtige 30
€
10. Entgelte für
Betreuungsverträge/Senioren
a)
Betreuungsentgelte „Betreutes Wohnen“
Die
Betreuungsentgelte wurden zum 01.01.2019 erhöht
44 €/Monat bei Einzelpersonen (bis
2018: 42 €/Monat)
63
€/Monat bei Ehepaaren/Lebensgemeinschaften (bis
2018: 60 €/Monat)
b)
Hausverwalterentgelte für die Eigentümer
Die
Erhöhung der Hausverwalterentgelte bedarf der Zustimmung der jeweiligen
Eigentümergemeinschaften. Diese
wurden/werden im November 2019 eingeholt
Erhöhung 16,50 €/Monat und Wohnung (bisher:
15 €/Monat)
11. Gebühren für Obdachlosen-
und Flüchtlingsunterkünfte
Die Gebühr für die Unterbringung von
Obdachlosen wurde zum 01.07.2016 neu kalkuliert und um eine Gebühr für die
Unterbringung in Asylbewerberunterkünften ergänzt.
Seither
werden folgende Gebühren in Rechnung gestellt:
Obdachlose 10,25 €/qm Wohnfläche und Kalendermonat
(einschl. Betriebskosten)
Flüchtlingsunterkünfte 156,00 €/Person und
Kalendermonat
(einschl. Betriebskosten)
Eine Nachkalkulation hat ergeben, dass die
Gebühren für die Flüchtlingsunterkünfte nicht auskömmlich sind. Ursächlich
dafür sind insbesondere auch die hohen Zahlungen für Miet- und Nebenkosten für
die angemieteten Unterkünfte in der Waldmühle 6, Zeutern.
Ob und in welchem Umfang die Gebühren für
die Flüchtlingsunterkünfte ab 01.01.2020 erhöht werden sollen, soll in der
Sitzung am 17.12.2019 entschieden werden. Eine mögliche Erhöhung der Gebühren
für Flüchtlingsunterkünfte ist im Haushaltsplanentwurf für 2020 aktuell noch
nicht eingepreist.
12. Miete / Pacht
Bei der Vermietung von Wohnungen wurden
zwischenzeitig Staffelmietvereinbarungen abgeschlossen bzw. sind auf dem Stand
der ortsüblichen Vergleichsmiete, so dass eine Mieterhöhung nicht erforderlich
ist.
Die Pacht wurde letztmals im Jahr 2003
erhöht. Ein Vergleich mit den umliegenden Gemeinden hat ergeben, dass unsere
Pachtpreise ausreichend bemessen sind.
Diese staffeln sich wie folgt:
Ackerland, Bodenklasse 1-3: 2,00
€/ar/Jahr
Ackerland, Bodenklasse 4-5: 1,50
€/ar/Jahr
Ackerland, Bodenklasse 6-8: 1,25
€/ar/Jahr
Grünland: 1,10
€/ar/Jahr
Gartenland: 3,00
€/ar/Jahr
Eine Erhöhung der Pachtentgelte wird nicht vorgeschlagen.
13. Deponiegebühr Zeutern
Die Verfüllung der Deponie war genehmigt bis 31.12.2012.
Seit 2013 werden keine
Deponiegebühren mehr erhoben.
14. Gabholz / Brennholz
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am
24.09.2019 den Hiebs- und Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2020
beschlossen. Die Holzpreise des Landkreises (Staatswald) werden für die Saison
2019/2020 nicht erhöht.
Daher wird vorgeschlagen, auch die
Holzpreise im Kommunalwald beizubehalten.
Eine Gleichbehandlung der Brennholzwerber im
Staatswald (Gemarkung Weiher) und im Kommunalwald (Gemarkung Ubstadt,
Stettfeld, Zeutern) soll damit sichergestellt werden.
Brennholz
lang: 56 €/Festmeter (Vorjahr: 56 € je Festmeter)
Ø Hartholz
(Buche,
Hainbuche, Eiche)
Ø Nadelholz 42 €/Festmeter (Vorjahr: 42 € je Festmeter)
Ø Weichlaubholz
(Pappel) 35 €/Festmeter (Vorjahr: 35 € je Festmeter)
Schlagraum: 12
€ - 20 €/Ster (Vorjahr: 12
- 20 € je Ster)
Gabholz: 70
€ je Doppelster (Vorjahr: unverändert)
15. Kostenersatz Feuerwehr
Die Kostenersätze für Fahrzeuge, Maschinen
und Geräte der Feuerwehr wurden nunmehr endgültig landeseinheitlich kalkuliert.
Diese belaufen sich exemplarisch auf:
Ø
Einsatzleitwagen
ELW 1 34,00
€/Std.
Ø Mannschaftstransportwagen MTW 20,00
€/Std.
Ø Löschgruppenfahrzeug LF 10 120,00
€/Std.
Ø Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 184,00 €/Std.
Die Kostenersätze für die eingesetzten
Feuerwehrkräfte werden aktuell neu kalkuliert.
16. Erschließungsbeiträge /
Globalberechnung
Die Erschließungsbeitragssatzung (für die Herstellung von Straßen,
Grünanlagen, Lärmschutzanlagen etc.) wurde vom Gemeinderat am 17.01.2006 neu
beschlossen. Seither werden 95 % der beitragsfähigen Aufwendungen abgerechnet.
Beim Ökobeitrag werden sogar 100 % abgerechnet.
Die Beiträge für den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigung
und Wasserversorgung (Wasserversorgung liegt im Zuständigkeitsbereich des
Zweckverbands) werden im Rahmen der Globalberechnung ermittelt und vom
Gemeinderat festgelegt. Dies erfolgte zuletzt im Jahr 2003, wobei der
Abwasserbeitrag von bisher 11,10 €/m² Geschossfläche auf 12,31 €/m²
Geschossfläche erhöht wurde. Davon entfallen 8,18 € auf den Kanalbeitrag und
4,13 € auf den Klärbeitrag.
Der Wasserversorgungsbeitrag wurden von 3,79 €/m² Geschossfläche
(brutto) auf 3,99 €/m² Geschossfläche (brutto) erhöht. Davon entfallen auf die
allgemeinen Verbandsanlagen 1,85 € und auf die Ortsnetze, also die
Wasserleitungen 2,14 €. Die Globalberechnungen sind in der Regel auf die Dauer
von 10 Jahren angelegt.
Aktuell erfolgt eine Überarbeitung der Globalberechnung für die
Abwasserbeseitigung. Ein entsprechender Auftrag an die Firma Allevo wurde
erteilt. Über die neuen Beitragssätze kann – nach jetzigem Stand – im Laufe des
Jahres 2020 entschieden werden.
Auch die Beitragssätze für die Wasserversorgung (zuständig: Zweckverband
Wasserversorgung „Kraichbachgruppe“) werden aktuell überarbeitet. Hier wird
ebenfalls mit einem Ergebnis im Laufe des Jahres 2020.
17.
Entgelt Erdaushubdeponie
Stettfeld
Der Betrieb der Erdaushubdeponie Ubstadt-Weiher im Gewann „Neuhäuser“
auf Gemarkung Stettfeld, ist weiter an einen Dritten beauftragt. Gemäß
Benutzungs- und Entgeltordnung werden 12 €/Tonne erhoben. Eine Erhöhung ist
nicht vorgesehen.
Die Gemeinde Ubstadt-Weiher erhält umsatzabhängige Pachtzahlungen in
Höhe von derzeit rund 25.000 €/Jahr
(Ansatz Haushalt 2019).
Der Pachtvertrag enthält folgende Regelungen:
Ø
umsatzabhängige
Pachtzahlungen: derzeit 62 Cent/Tonne
Ø
Mindestpacht
in Höhe von 25.000 €/jährlich zzgl.
„Spitzabrechnung“ im Folgejahr
18. Abfall
Durch Rückdelegation der Zuständigkeit für die Abfallbeseitigung an den
Landkreis, müssen die Städte und Gemeinden seit 2009 keine eigenen Gebühren
mehr festlegen.
Landkreisweit gelten einheitliche, vom Landkreis kalkulierte und
beschlossene Gebühren.
Die Gebühren des Landkreises wurden letztmals 2013 erhöht. Für das Jahr
2020 ist erstmals wieder eine Erhöhung
geplant.
Diese stellt sich wie folgt
dar:
Gemeinde |
Abfallwirtschaftsbetrieb |
||||
Gebühren bis 2008 |
2013 - 2019 |
ab 2020 |
|||
Behälter |
Grundgebühren |
Grundgebühren |
Grundgebühren |
||
60 l |
nicht angeboten |
113,40 € |
+ 5,88 € |
140,40 € |
+ 27,00 € |
80 l |
89,28 € |
113,40 € |
+ 5,88 € |
140,40 € |
+ 27,00 € |
120 l |
131,76 € |
172,20 € |
+ 10,08 € |
234,00 € |
+ 61,80 € |
240 l |
244,32 € |
335,40 € |
+ 22,20 € |
454,80 € |
+ 119,40 € |
1.100 l |
1.183,92 € |
1.495,20 € |
+ 44,04 € |
1.854,00 € |
+ 358,80 € |
|
|
|
|
||
|
Leerungsgebühren |
Leerungsgebühren |
Leerungsgebühren |
||
60 l |
nicht angeboten |
2,50 € |
+ 0,23 € |
3,90 € |
+ 1,40 € |
80 l |
6,11 € |
2,90 € |
+ 0,17 € |
4,70 € |
+ 1,80 € |
120 l |
8,69 € |
3,90 € |
+ 0,27 € |
5,50 € |
+ 1,60 € |
240 l |
14,04 € |
6,40 € |
+ 0,31 € |
8,50 € |
+ 2,10 € |
1.100 l |
54,52 € |
30,30 € |
+ 1,81 € |
32,10 € |
+ 1,80 € |
Zusätzlich zur Grundgebühr werden seit 2009 mindestens 4
„Pflichtleerungen“ berechnet.
Für einen Behältertausch werden 11 € in Rechnung gestellt.
19. Wasserzins
Die Neukalkulation zum 01.01.2020 wird dem Gemeinderat in der Sitzung am
19.11.2019 vorgestellt. Eine Reduzierung um 10 Cent/cbm Wasser (netto) wird
vorgeschlagen.
Ø Grundgebühr 35,28 €/Jahr netto (37,75 €/Jahr
brutto)
Ø Verbrauchsgebühr 1,68
€/cbm netto (1,80 €/cbm brutto)
(bisher: 1,78 €/cbm netto)
20. Abwasser
Die Abwassergebühr wurde aufgrund eines Gerichtsurteils des VGH Mannheim
rückwirkend zum 01.01.2010 und 01.01.2011 neu festgesetzt, wobei die bisher
einheitliche Schmutzwassergebühr von 3,22
€/cbm aufgeteilt wurde in eine
Schmutzwassergebühr (2010:
2,56 €/cbm / 2011: 2,60 €/cbm / 2012: 3,00 €/cbm /
seit 2017: 3,12 €/cbm)
Niederschlagswassergebühr (2010:
0,42 €/qm / 2011: 0,46 €/qm / 2012: 0,54 €/qm /2014: 0,50 €/qm /
2015: 0,45 €/qm / 2016: 0,42 €/qm /
seit 2017: 0,44 €/qm /
seit 2018: 0,50 €)
Danach beträgt die
Ø
Schmutzwassergebühr 3,12 €/cbm bezogenem Frischwasser
Ø
Niederschlagswassergebühr 0,50
€/qm abflussrelevanter Fläche
21. Bestattungsgebühren
Die Bestattungsgebühren wurden von der Firma Allevo zum 01.01.2018 neu
kalkuliert.
Die Kalkulation wurde in der Sitzung am 21.11.2017 ausführlich
dargestellt.
Die neuen Gebührensätze sind zum 01.01.2018 in Kraft getreten.
Die Gebührenkalkulation umfasst einen Zeitraum von 5 Jahren (2017 –
2021), weshalb für das Jahr 2020 keine Gebührenkalkulation erstellt wurde.
Die zum 01.01.2018 geltenden Gebührensätze haben weiterhin Gültigkeit.
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
entfällt
Beschlussvorschlag
1. Der Gemeinderat nimmt die dargestellte Übersicht zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung der Hausverwalterentgelte für
die betreuten Seniorenwohnungen um 1,50 €/Monat und Wohnung auf
16,50 €/Monat und Wohnung ab 01.01.2020 zu (Ziffer 10 b der Vorlage).
3. Die Kalkulation der Gebühren für Wasser und Abwasser wird in der
Sitzung im Detail dargestellt.
Haushaltsvermerk
entfällt
J:\RA\FINANZVERWALTUNG\4-GEBÜHREN\Steuern-Gebühren-Entgelte\GR-Übersicht über versch.Gebühren 2020.docx