Sachverhalt
1.
Kalkulation
Die bis 2009 einheitlich festgesetzte Abwassergebühr wurde rückwirkend
zum 01.01.2010 aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom
März 2010 aufgeteilt in eine Schmutzwassergebühr und eine
Niederschlagswassergebühr.
Die Schmutzwassergebühr wurde
zum 01.01.2017 auf 3,12 €/cbm
Schmutzwasser festgesetzt und bleibt auch 2020 unverändert.
Die Niederschlagswassergebühr
wurde zum 01.01.2018 von 0,44 €/qm auf 0,50
€/ qm abflussrelevanter Fläche erhöht. Die Gebühr bleibt 2019 und 2020
unverändert.
Gemäß beigefügter Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 ergeben sich oben genannte Gebührenvorschläge.
Anmerkung:
Die einheitliche Abwassergebühr (vor Einführung der gesplitteten
Abwassergebühr) wurde letztmals zum 01.01.2009 auf 3,22 €/cbm Abwasser
erhöht.
2.
Kalkulationsgrundlagen
a)
Abwassermenge
Die Abwassermenge wurde mit 535.000 cbm angesetzt (Vorjahr: 530.000
cbm).
b)
Aufwendungen
Die veranschlagten Kosten für Strom,
Personal, Abschreibungen etc. ergeben sich aus der beigefügten Anlage
„Ermittlung des gebührenfähigen Aufwands je Kostenstelle 2020“ (Anlage 1/4 bis Anlage 1/7) und
entsprechen – mit folgenden Ausnahmen – in etwa den Ansätzen des Vorjahres.
Ø Erhöhung der Stromkosten um 3.010 € auf 120.496 € (BHKW)
Ø
Reduzierung
der Stromkosten „Hebewerke“ um 5.000
€ auf 20.000 €
Ø
Erhöhung
der Personalkosten um 13.140 € auf
254.904 €
Ø
Reduzierung
der Abschreibungen um 11.200 € auf
1.182.200 €
Ø
Reduzierung
der „Rohrleitung-Instrumentenplan-Doku“
um 37.500 € auf 0 €
Ø
Erhöhung
des Ansatzes Kanalreinigung um
20.000 € auf 65.000 €
Ø
Erhöhung
Ansatz „Umsetzung Eigenkontroll-VO“
um 185.000 € auf 430.000 €
Ø
Reduzierung
des Ansatzes Instandhaltung Kläranlage
um 82.000 € auf 45.500 €
Ø
Erhöhung
des Ansatzes Klärschlammentsorgung
um 2.000 € auf 145.000 €
Ø
Erhöhung
Unterhaltung Gebäude-Sonderetat
(neu) um 16.500 € auf 16.500 €
Ø
Erhöhung
Unterhaltung Kläranlage-Sonderetat(neu)
um 41.500 € auf 41.500 €
Ø
Erhöhung
Unterhaltung Außenstationen-Sonderetat
(neu) um 20.000 € auf 20.000 €
Ø
Erhöhung
Unterhaltung BHKW-Sonderetat (neu)
um 20.000 € auf 20.000 €
(umfassende
Sanierungen, die bislang teilweise im Vermögensplan veranschlagt waren)
Ø Reduzierung Abwasserabgabe um 13.500 € auf 46.200 €
Ø
Erhöhung
der Verwaltungskostenbeiträge um
15.000 € auf 85.000 €
Ø
Reduzierung
der Zinsaufwendungen um 15.600 € auf
329.150 €
Aus diesen Positionen resultiert eine
Erhöhung der Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr um 171.350 €.
c)
Gewinn-/Verlustverrechnungen
In der Kalkulation ist ein Gewinnausgleich
in Höhe von 135.000 € enthalten.
Davon entfällt ein Gewinnausgleich von 90.000
€ auf die Schmutzwasserbeseitigung
und ein Gewinnausgleich in Höhe von 40.000
€ auf die Niederschlagswasserbeseitigung.
Anmerkung:
Die Berücksichtigung des Gewinnausgleichs
aus Vorjahren in der Gebührenkalkulation würde eine Reduzierung der Abwassergebühr
ermöglichen.
Es wird aber vorgeschlagen, den Ansatz für
die Umsetzung der Eigenkontrollverordnung von 245.000 € um 185.000 € auf
430.000 € zu erhöhen.
Dies vor dem Hintergrund, dass der
Gesamtaufwand für die Behebung der Schäden im Rahmen der Wiederholungsprüfung
der Kanäle auf rund 2,45 Mio. Euro geschätzt wurde. Eine Verteilung dieser
Aufwendungen auf 10 Jahre war ursprünglich angedacht. Es erscheint aber
angezeigt – sofern wirtschaftlich vertretbar – die Behebung der Schäden
schneller umzusetzen. Diese Vorgehensweise trägt auch zur Gebührenkontinuität
bei.
Die Gesamtsituation „Berücksichtigung von
Gewinnen und Verlusten“ ist der Anlage 2
im Detail zu entnehmen.
d)
Verteilerschlüssel
Die Verteilerschlüssel – Verhältniszahlen zur Aufteilung der Kosten
auf die Bereiche Schmutzwasser, Niederschlagswasser und Straßenentwässerung –
entsprechen den Gebührenkalkulationen der Jahre 2010 bis 2020, deren Grundlagen
von der Firma Heyder+Partner aus Tübingen erstellt wurden. Dabei wurden die
abflussrelevanten Flächen aufgrund der Abrechnungen der Jahre 2010 bis 2019
angepasst. Die Straßenentwässerungsfläche erhöht sich 2020 auf 471.596 qm. Den
abflussrelevanten Flächen der baulich und gewerblich genutzten Grundstücke von 1.157.984 qm bzw. 71,06 % stehen nunmehr 471.596
qm bzw. 28,94% abflussrelevante Straßenfläche gegenüber. Details vergleiche Anlage
1/8.
3.
Kostenanteile
Niederschlagswasserbeseitigung
Die
Kostenanteile für die Niederschlagswasserbeseitigung werden – entgegen der
Hinweise aus der allgemeinen Finanzprüfung der GPA für die Jahre 2009 bis 2013
– flächenabhängig kalkuliert und
festgesetzt. Diese Vorgehensweise wird damit begründet, dass mit Einführung der
gesplitteten Abwassergebühr auch die Verkehrsflächen exakt ermittelt wurden.
Diese können nunmehr in Relation zu den versiegelten Flächen der Privat- und
Gewerbeanwesen gesetzt werden.
Das
Niederschlagswasser aus öffentlichen Verkehrsflächen wird damit genauso
behandelt wie Niederschlagswasser von Privat- und Gewerbegrundstücken.
Der
Gemeinderat hat dieser Vorgehensweise in seiner Sitzung am 24.11.2015
grundsätzlich zugestimmt.
4.
Anlagekapitalverzinsung
In der
Gebührenkalkulation sind die tatsächlichen Zinsaufwendungen, nicht aber die
sogenannte kalkulatorische „Anlagekapitalverzinsung“ berücksichtigt. Auch
darauf hatte die GPA im Rahmen der allgemeinen Finanzprüfung für die Jahre 2009
bis 2013 hingewiesen. Die Einbeziehung der tatsächlichen Zinsaufwendungen ist
zulässig, wenn durch eine Vergleichsberechnung nachgewiesen wird, dass die
tatsächlichen Zinsaufwendungen die kalkulatorische Anlagekapitalverzinsung
nicht übersteigen.
Die als
Anlage 3 beigefügte Vergleichsberechnung weist eine kalkulatorische
Anlagekapitalverzinsung (§ 14 Absatz Kommunalabgabengesetz) im Wirtschaftsjahr
2020 in Höhe von 455.274,94 € aus. Der tatsächliche Zinsaufwand für
Fremddarlehen/Trägerdarlehen der Gemeinde/Kassenkredite der Gemeinde beläuft
sich auf 329.150 €, mithin 126.124,94 € weniger.
Der
Gemeinderat hat der Einbeziehung der tatsächlichen Zinsaufwendungen in seiner
Sitzung am 24.11.2015 grundsätzlich zugestimmt, vorbehaltlich der oben
dargestellten Vergleichsberechnung (Zinsobergrenze).
5.
Änderungssatzung
Nicht erforderlich, da keine Gebührenerhöhung.
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
entfällt
Anlage 1: Neukalkulation der Entwässerungsgeb.
zum 01.01.2020
Anlage 2: Übersicht „Gewinne und Verluste aus
Vorjahren“
Anlage 3: Vergleichsberechnung kalk./tatsächlicher Zinsaufwand
Beschlussvorschlag
1. Die Schmutzwassergebühr bleibt unverändert
bei 3,12 €/cbm.
2. Die Niederschlagswassergebühr bleibt unverändert bei 0,50 €/qm
Haushaltsvermerk
Bei Aufstellung des Entwurfs zum Wirtschaftsplan 2020 wurden eine Schmutzwassergebühr von 3,12 €/cbm Schmutzwasser und eine Niederschlagswassergebühr von 0,50 €/qm abflussrelevanter Fläche zugrunde gelegt.
J:\RA\FINANZVERWALTUNG\4-GEBÜHREN\Abwasser\2020\GR-Voralge Abwasser 2020.docx