Betreff
Sanierung der Brücke in der Weiherer Straße (Kuhbrücke) OT Ubstadt
1. Zustimmung zum Sanierungsumfang an der Brücke in der Weiherer Straße (Kuhbrücke) OT Ubstadt
2. Zustimmung zur öffentlichen Ausschreibung
Vorlage
VÖ/164/2019
Art
Vorlage öffentlich

Sachverhalt

1.       Allgemein:

Bei der turnusmäßigen Überprüfung der Brücken wurde festgestellt, dass stellenweise gravierende Mängel an unseren Brücken hinsichtlich der Stand- und Verkehrssicherheit aufgetreten sind. Diese Mängel/Schäden beeinträchtigen mittelfristig die Dauerhaftigkeit von Brücken, da eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung anderer Bauteile zu erwarten ist. Das Ingenieurbüro Rothenhöfer hat einen 10-jährigen Sanierungsplan aufgestellt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23.07.2013 der Umsetzung des 10-Jahres Planes über die Brückensanierungen, vorbehaltlich der Haushaltsplanung, zugestimmt. Bis jetzt wurden bereits die einsturzgefährdete Natursteinbrücke im Gewann Hauptstange und die stark beschädigte Brücke im Gewann Taubentritt über dem Lochwiesengraben im Ortsteil Weiher umgebaut. Die Brücke am Schneidmühlwehr und in der Oberen Mühlstraße im Ortsteil Stettfeld sowie die Fußgängerbrücke am Verbindungsweg Oberdorfstraße/Kapellenstraße und die Brücke Waldmühle im Ortsteil Zeutern wurden bereits saniert bzw. umgebaut. Im vergangenen Jahr wurden die zwei Fußgängerbrücken in der Falltorstraße ebenfalls im Ortsteil Zeutern im Zusammenhang mit dem Bau der Fischaufstiegstreppe fahrradtauglich umgebaut. Dieses Jahr wurde die Brücke über den Kraichbach in der Salzbrunnenstraße Ortsteil Ubstadt instand gesetzt.

 

2.       Des Weiteren sollen dieses Jahr die Sanierungsarbeiten an der Brücke in der Weiherer Straße (Kuhbrücke) über den Kraichbach im Ortsteil Ubstadt öffentlich ausgeschrieben werden. Die Sanierungsmaßnahme umfasst u.a. die Erneuerung der Abdichtung der Brückentafel, den Rückbau der Bordsteine und den Abtrag der Oberflächen der Brückenkappen. Weiterhin erhält die Brücke einen Schrammbordersatz mit einer Höhe von 15 cm über der Fahrbahnoberfläche. Eine Betoninstandsetzung der Untersicht der Brückentafel sowie der Wiederlager ist dringend geboten. Ebenso muss das Brückengeländer sowie die Asphaltdecke erneuert werden. Die Baukosten an der Brücke in der Weiherer Straße werden aufgrund einer detailliert aufgestellten Kostenberechnung durch das Ingenieurbüro Rothenhöfer auf ca. 292.700 € (brutto) beziffert. Diese Kostenberechnung diente auch als Grundlage für den Zuschussantrag. Eventuell müssen auch aufgrund der Nähe zur AVG-Haltestelle erweiterte Sicherheitsmaßnahmen eingeplant werden. Die Sanierungskosten belaufen sich auf ca. 333.000 € (inkl. Ingenieurhonorar), des Weiteren müssen noch mit Nebenkosten für Ausschreibung, Bodengutachten, zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen in Höhe von geschätzt 6.500 € eingerechnet werden.

 

Das Land Baden-Württemberg beteiligt sich im Rahmen des kommunalen Sanierungsfonds durch einmalige Zuwendungen an den Sanierungskosten von Brückenbauwerken der Bundes- Landes- Kreis- und Gemeindestraßen in den Jahren 2017-2019. Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat uns schriftlich mitgeteilt, dass die Instandsetzung der Brücke in der Weiherer Straße über dem Kraichbach in das Förderprogramm 2017-2019 aufgenommen wurde. In Aussicht wird ein Zuschuss in Höhe von ca. 107.000 € gestellt. Ein förmlicher Bewilligungsbescheid liegt allerdings zurzeit noch nicht vor. Das hat zu Folge, dass die Vergabe der Sanierungsarbeiten erst nach dem offiziellen Zuwendungsbescheid erfolgen darf, da ein vorzeitiger Baubeginn (hierzu zählt die Vergabe der Sanierungsarbeiten) förderschädlich ist und somit die zu erwartenden Zuwendungen gefährdet wären. Wir hoffen daher, dass der offizielle Zuwendungsbescheid vor der Gemeinderatsitzung am 17.12.2019 eintrifft, damit die Arbeiten dieses Jahr noch vergeben werden können. Sollte der Zuschussantrag erst nach dem 17.12.2019 eintreffen, wird er eine Verschiebung der Vergabe der Sanierungsarbeiten empfohlen.

 

3.       Die Sanierungsarbeiten müssen aufgrund der Wertgrenzen öffentlich ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung wird unmittelbar nach Zustimmung des Gemeinderats ausgeführt. Die Durchführung der öffentlichen Ausschreibung ist nicht förderschädlich, eine Vergabe der Arbeiten darf jedoch nicht erfolgen. Das heißt, nach Zustimmung des Gemeinderates wird am 23.11.2019 die Ausschreibung veröffentlicht, sodass die Submission der Maßnahme am 10.12.2019 erfolgen kann. Die Baumaßnahme kann nach offizieller Genehmigung des Zuschusses noch dieses Jahr durch den Gemeinderat in der Sitzung am 17.12.2019 vergeben werden.

 

 

Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild

Die DIN 1076 sowie der Fachschaftsbericht 101 für Brücken fordert turnusgemäß die Objektüberwachung für Brückenbauwerke. Dadurch soll die Verkehrs- und Standsicherheit sowie die Dauerhaftigkeit der Brücken gewährleistet werden. Mit der Sanierung der Brücke in der Weiherer Straße im Ortsteil Ubstadt wird neben den Sicherheitsaspekten auch der Nachhaltigkeit Rechnung getragen.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

1.       Der Gemeinderat stimmt der Sanierungsmaßnahme an der Brücke in der Weiherer Straße (Kuhbrücke) über dem Kraichbach im Ortsteil Ubstadt zu.

2.       Der Gemeinderat stimmt einer öffentlichen Ausschreibung der Baumaßnahme zu.

 

Haushaltsvermerk

Haushaltsansatz 2019                                                                                                  225.000,00 €

abzgl. eingeplanter Investitionszuschuss vom Land                                         90.000,00 €

Eigenanteil Gemeinde                                                                                                135.000,00 €

 

 

Eigenanteil Gemeinde                                                                                                135.000,00 €

Investitionszuschuss vom Land                                                                                              107.000,00 €

Somit Verfügbare Mittel                                                                                                          242.000,00 €

abzgl. geschätzte Baukosten                                                                    ca.    - 292.700,00 €

abzgl. Baunebenkosten                                                                                             ca.    -   46.800,00 €

Zwischensumme Ausgabe                                                                        ca.    - 339.500,00 €

Fehlbetrag                                                                                                                       ca.    -   97.500,00 €

 

 

Finanzierung des Fehlbetrags in Höhe von 97.500,00 €

 

1. Einsparungen bei der Brücke Kläranlage/Recyclingdeponie     29.000,00 €

2. Nicht ausgeführte Maßnahme Austausch Wasserleitung GS W             55.700,00 €

3. Verschobene Maßnahme Deckensan. Schwimmhalle Ubstadt              12.800,00 €

Finanzierungssumme                                                                                                   97.500,00 €

Fehlbetrag                                                                                                                                 -  97.500,00 €

Summe                                                                                                                                                        0,00 €

 

Die Finanzierung der Baumaßnahme ist somit gesichert.

 

Anmerkung:

Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt bei einer max. Zusage der Fördermittel aus dem „Brückenprogramm“ noch 232.500 €. Der Eigenanteil erhöht sich somit gegenüber dem Haushaltsansatz 2019 um ca. 97.500 €.

Ergänzend wurde eine im Haushalt 2019 nicht veranschlagte Investitionshilfe aus dem Ausgleichstock beantragt. Daraus wäre eine weitere Förderung des Eigenanteils in Höhe von 10-20 % bzw. rd. 20.000 € möglich. Über diesen Antrag wird jedoch voraussichtlich erst Ende November 2019 entschieden.

Aktuell ist davon auszugehen, dass ein Zuschuss aus dem Ausgleichstock nicht gewährt wird.