Sachverhalt
Gemäß § 16
Eigenbetriebsgesetz, hat der Gemeinderat den Jahresabschluss innerhalb eines
Jahres nach dem Ende des Wirtschaftsjahres festzustellen. Gleichzeitig hat er
über die Verwendung des Jahresgewinnes bzw. eines Jahresverlustes zu
entscheiden.
Feststellung des
Jahresabschlusses:
1.
Bilanzsumme Aktiva/Passiva 701.647,13
€
2.
Summe der Erträge 1.210.915,96
€
3.
Summe der Aufwendungen 1.145.702,98
€
4. Der
Jahresgewinn 2018 beträgt 65.212,98
€
und ist wie folgt zu behandeln:
Ø zur Tilgung des Verlustvortrags 0,00 €
Ø auf neue Rechnung vorzutragen 65.212,98 €
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
entfällt
Jahresabschluss 2018 für den Eigenbetrieb „Wasserwerk“
Beschlussvorschlag
Gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz, stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2018 für den Eigenbetrieb "Wasserwerk" wie folgt fest:
1.
Bilanzsumme Aktiva/Passiva 701.647,13
€
2. Summe der Erträge 1.210.915,96 €
3. Summe der Aufwendungen 1.145.702,98 €
4. Der Jahresgewinn 2018 beträgt 65.212,98 €
und ist wie folgt zu behandeln
Ø zur Tilgung des Verlustvortrags 0,00 €
Ø auf neue Rechnung vorzutragen 65.212,98 €
Haushaltsvermerk
entfällt
J:\RA\FINANZVERWALTUNG\3-Jahresabschluss\2018\Wasser\Jahresrechnung\01-Entscheidungsvorlage.docx