Sachverhalt
Durch Beschluss des
Gemeinderates vom 05.11.1996 wird die Abwasserbeseitigung ab 01.01.1997 als
Eigenbetrieb der Gemeinde Ubstadt-Weiher geführt.
Gemäß § 16
Eigenbetriebsgesetz, hat der Gemeinderat den Jahresabschluss innerhalb eines
Jahres nach dem Ende des Wirtschaftsjahres festzustellen. Gleichzeitig hat er
über die Verwendung des Jahresgewinnes bzw. eines Jahresverlustes zu
entscheiden.
Feststellung des
Jahresabschlusses:
1. Bilanzsumme Aktiva/Passiva 21.159.524,49 €
2. Summe der Erträge 3.010.732,52 €
3. Summe der Aufwendungen 2.719.737,07 €
4. Jahresgewinn 290.995,45 €
Der Jahresgewinn in Höhe von 290.995,45 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
entfällt
Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung“
Beschlussvorschlag
Gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2018 für den Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung" wie folgt fest:
1.
Bilanzsumme Aktiva/Passiva 21.159.524,49
€
2. Summe der Erträge 3.010.732,52 €
3. Summe der Aufwendungen 2.719.737,07 €
4. Der Jahresgewinn beträgt 290.995,45 €
und wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Haushaltsvermerk
Entfällt
J:\RA\FINANZVERWALTUNG\3-Jahresabschluss\2018\Abwasser\Jahresrechnung\01-Entscheidungsvorlage GR.docx