Sachverhalt
Gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz, hat der Gemeinderat den Jahresabschluss
innerhalb eines Jahres nach dem Ende des Wirtschaftsjahres festzustellen.
Gleichzeitig hat er über die Verwendung des Jahresgewinnes bzw. eines
Jahresverlustes zu entscheiden.
Feststellung des
Jahresabschlusses:
1. Bilanzsumme Aktiva/Passiva 2.312.026,51
€
2. Summe der Erträge 667.904,68
€
3. Summe der Aufwendungen 605.651,91
€
4. Der Jahresgewinn
beträgt 62.252,77
€
und wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
entfällt
Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebs „Freizeitzentrum Hardtsee“
Beschlussvorschlag
Gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz, stellt der Gemeinderat den
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2018 für den Eigenbetrieb
"Freizeitzentrum Hardtsee" wie folgt fest:
1. Bilanzsumme Aktiva/Passiva 2.312.026,51
€
2. Summe der Erträge 667.904,68
€
3. Summe der Aufwendungen 605.651,91
€
4. Der Jahresgewinn
beträgt 62.252,77
€
und wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Haushaltsvermerk
entfällt
J:\RA\FINANZVERWALTUNG\3-Jahresabschluss\2018\Hardtsee\Jahresrechnung\01-Entscheidungsvorlage GR.docx