Sachverhalt
Gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz, hat der Gemeinderat den Jahresabschluss
innerhalb
eines Jahres nach dem Ende des Wirtschaftsjahres festzustellen.
Gleichzeitig hat er
über die Verwendung des Jahresgewinnes bzw. eines Jahresverlustes zu
entscheiden.
Feststellung des Jahresabschlusses:
1.
Bilanzsumme Aktiva/Passiva 4.108.899,94
€
2. Summe der Erträge 385.289,50 €
3. Summe der Aufwendungen 335.285,72 €
4. Der Jahresgewinn 2018 beträgt 50.003,78 €
und wird an den Haushalt der Gemeinde abgeführt
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
entfällt
Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebs „Pflegeheim“
Beschlussvorschlag
Gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz, stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2018 für den Eigenbetrieb "Pflegeheim Ubstadt" wie folgt fest:
1.
Bilanzsumme Aktiva/Passiva 4.108.899,94
€
2. Summe der Erträge 385.289,50 €
3. Summe der Aufwendungen 335.285,72 €
4. Der Jahresgewinn 2018 beträgt 50.003,78 €
und wird an den Haushalt der Gemeinde abgeführt
Haushaltsvermerk
entfällt
J:\RA\FINANZVERWALTUNG\3-Jahresabschluss\2018\Pflegeheim\Jahresrechnung\01-Entscheidungsvorlage
GR .docx