Betreff
Bestellung von Umlegungsausschüssen für die Neubaugebiete
a) "Tiefeweg", Ortsteil Ubstadt
b) "Weiher Nord", Ortsteil Weiher
Vorlage
VÖ/152/2019
Art
Vorlage öffentlich

Sachverhalt

1.       Aktueller Stand zu den beiden geplanten Neubaugebieten „Tiefeweg“ im OT Ubstadt und „Weiher Nord“ im OT Weiher:

Der von der Gemeinde beauftragte private Erschließungsträger ist derzeit dabei, die Erschließungsplanung zu verfeinern und darauf aufbauend die Erschließungskosten zu ermitteln. Gleichzeitig wird von einem unabhängigen Sachverständigen ein Verkehrsgutachten erstellt. Sobald alle erforderlichen Daten und Fakten und insbesondere die Höhe der Erschließungskosten bekannt sind, wird für jedes Baugebiet eine Infoveranstaltung für alle Eigentümer von Grundstücken stattfinden. Diese beiden Veranstaltungen werden voraussichtlich Anfang 2020 stattfinden. Bevor dann das Bebauungsplanverfahren bis zur Rechtskraft weiter vorangetrieben wird, werden mit allen Eigentümern Einzelgespräche vereinbart, und die offizielle Baulandumlegung beginnt. Diese ist gemäß § 46 Baugesetzbuch von der Gemeinde in eigener Verantwortung anzuordnen und durchzuführen. Hierzu wird für jedes Baugebiet ein nicht ständiger Umlegungsausschuss gebildet. Sobald Einigkeit mit allen Eigentümern erzielt wurde (Rechtskraft der Umlegung), wird dann das Bebauungsplanverfahren bis zur Rechtskraft weiter vorangetrieben. Danach können dann die Erschließungsarbeiten beginnen. Gemäß dem aktuellen Zeitplan wird ab Sommer 2022 eine Bebauung der beiden Baugebiete mit privaten Bauvorhaben möglich sein.

 

2.       Bildung von Umlegungsausschüssen:

Zur Baulandumlegung werden für jedes Baugebiet Umlegungsausschüsse gebildet. Dabei handelt es sich um beschließende Ausschüsse im Sinne der Gemeindeordnung (§§ 39 und 40), die für die Dauer des Umlegungsverfahrens gebildet werden. Für die Mitglieder der Umlegungsausschüsse gelten somit die Vorschriften der Gemeindeordnung über die Befangenheit entsprechend.

 

3.       Besetzung der Ausschüsse

Gemäß § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Ubstadt-Weiher besteht jeder der Umlegungsausschüsse aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und vier weiteren Mitgliedern des Gemeinderats. Entsprechend der Handhabung bei den Umlegungsausschüssen Sand sowie Zeuterner Straße Süd sollen auch die Umlegungsausschüsse Weiher Nord und Tiefeweg mit zwei Vertretern der CDU, einem Vertreter der Freien Wähler und einem Vertreter der SPD besetzt werden.

 

Die Fraktionen haben ihre Vorschläge für die Besetzung der Umlegungsausschüsse eingereicht. Diese lauten wie folgt:

 

 

Ordentliches Mitglied

Stellvertreter/in

 

Umlegungs-ausschuss „Tiefeweg“, Ubstadt

CDU: Wolfgang Münch

CDU: Axel Wermke

FWV: Martina Keller

SPD: Michela Hagenmeier

CDU: Stefanie Greiselis- Bailer

CDU: Patrick Wippel

FWV: Günter Lehanka

SPD: Nicolas Hagenmeier

Umlegungs-ausschuss

„Weiher Nord“, Weiher

CDU: Christine Herzog

CDU: Helmar Eckstein

FWV: Celina Gorenflo

SPD: Rainer Zeisel

CDU: Alexander Seifert

CDU: Boris Baumeister

FWV: Désirée Mannek

SPD: Margarete Dutzi

 

 

Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild

-/-

 

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Besetzung der beiden Umlegungsausschüsse „Tiefeweg“, Ubstadt und „Weiher Nord“, Weiher wie folgt:

 

 

Ordentliches Mitglied

Stellvertreter/in

 

Umlegungs-ausschuss „Tiefeweg“, Ubstadt

CDU: Wolfgang Münch

CDU: Axel Wermke

FWV: Martina Keller

SPD: Michela Hagenmeier

CDU: Stefanie Greiselis- Bailer

CDU: Patrick Wippel

FWV: Günter Lehanka

SPD: Nicolas Hagenmeier

Umlegungs-ausschuss

„Weiher Nord“, Weiher

CDU: Christine Herzog

CDU: Helmar Eckstein

FWV: Celina Gorenflo

SPD: Rainer Zeisel

CDU: Alexander Seifert

CDU: Boris Baumeister

FWV: Désirée Mannek

SPD: Margarete Dutzi

 

 

Haushaltsvermerk

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