Betreff
Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes "Waldstraße Nr. 12-16", Ortsteil Weiher
a) Abwägung der vorgebrachten Stellungsnahmen
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
VÖ/145/2019
Art
Vorlage öffentlich

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 04.06.2019 ein Verfahren zur Aufstellung eines einfachen Bebauungsplans für den Bereich der Grundstücke „Waldstraße Nr. 12-16“ im Ortsteil Weiher eingeleitet.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst 3 Grundstücke, bei dem durch Festlegung einer überbaubaren Grundstücksfläche die Möglichkeit der Errichtung eines weiteren Wohnhaues in 2. Zeile geschaffen werden soll.

 

Im Rahmen des Verfahrens wurde die Öffentlichkeit durch eine öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes in der Zeit vom 05.07.2019 bis einschließlich 09.08.2019 beteiligt. Hierzu gingen keine Stellungnahmen ein.

 

Im gleichen Zeitraum wurden die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (ausschließlich das Landratsamt Karlsruhe war zu beteiligen) angeschrieben. Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind in beigefügter Zusammenfassung und Kommentierung des Büro Sternemann & Glup aus Sinsheim aufgelistet. Die Verwaltung schlägt vor die Stellungnahmen gemäß dem Abwägungsvorschlag/Kommentierung Büro Sternemann & Glup untereinander und gegeneinander abzuwägen.

 

Nach dem erforderlichen Abwägungsprozess kann das Verfahren mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden.

 

Durch anschließende ortsübliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Ubstadt-Weiher tritt der Bebauungsplan „Waldstraße Nr. 12-16“ dann in Kraft.

 

 

Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild

Erfolgt im Verfahren bei der durchzuführenden Fachbehördenanhörung. Durch die geschaffene Möglichkeit der Nachverdichtung wird den Belangen des BauGB auf sparsamen Umgang mit Grund und Boden Rechnung getragen.

 

Abwägung

Bebauungsplan zeichnerischer Teil

 

Beschlussvorschlag

a)      Der Gemeinderat beschließt die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen bei der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange untereinander und gegeneinander.

b)      Der Gemeinderat beschließt den einfachen Bebauungsplan „Waldstraße Nr. 12-16“ im Ortsteil Weiher als Satzung gem. §10 Abs. 1 BauGB.

 

Haushaltsvermerk

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragssteller.