Sachverhalt
In den Ubstadt-Weiherer Gewerbegebieten ist FTTH (Glasfaser
bis zum Haus) für die Gewerbetreibenden auf Antrag möglich.
Allerdings ist noch kein flächendeckender FTTH-Ausbau erfolgt.
Nun hat uns die die Deutsche Glasfaser GmbH in Zusammenarbeit mit der Vodafone
GmbH ein Angebot zum eigenwirtschaftlichen Ausbau, also kostenneutral für die
Gemeinde, vorgelegt. Dies jedoch nur, sofern bei einer Bedarfsabfrage
(Vorvermarktung) eine ausreichende Anzahl der Gewerbetreibenden auch einen
Vertragsabschluss signalisieren.
Als erster Schritt soll die Gemeinde eine Absichtserklärung in Form eines Kooperationsvertrages mit der Deutschen
Glasfaser abschließen. Dieser Kooperationsvertrag ist mit dem Städtetag
abgestimmt und die Gemeinde soll unter Wahrung der wettbewerbsrechtlichen
Neutralität den möglichst flächendeckenden Ausbau einer zukunftssicheren
Glasfaserinfrastruktur von der Deutschen Glasfaser in den Ubstadt-Weiherer
Gewebegebieten unterstützen. Ziel des Vertrags ist es, dass auf der Grundlage
des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verliehene Nutzungsrecht an öffentlichen
Verkehrswegen auszugestalten und damit den Kooperationsgedanken zu
unterstreichen.
Da der Ausbau durch die Deutsche Glasfaser GmbH/Vodafone GmbH für die Gemeinde kostenlos wäre und die Wahrung der wettbewerbsrechtlichen Neutralität gegeben ist, schlägt die Verwaltung vor, diesen Kooperationsvertrag entsprechend abzuschließen.
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
Ein flächendeckender FTTH-Ausbau (Glasfaserausbau) ist für die Ubstadt-Weiherer Gewerbegebiete eine zukunftsträchtige und nachhaltige Investition.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt dem Kooperationsvertrag zum eigenwirtschaftlichen FTTH-Ausbau mit der Deutschen Glasfaser GmbH und deren Kooperationspartner, der Vodafone GmbH zu.
Haushaltsvermerk
Der geplante FFTH-Ausbau würde durch die Deutsche Glasfaser GmbH eigenwirtschaftlich erfolgen, ohne Kostenbeteiligung der Gemeinde.