a) Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen
B) Satzungsbeschluss
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.05.2019 ein Verfahren zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Kringelrain“ eingeleitet. Im Zuge des Verfahrens soll im Hinblick auf die Zusammenführung des Schulverbundes der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erweitert werden. Des Weiteren ist vorgesehen anstelle der bisherigen Festlegung als allgemeines Wohngebiet (WA) den Änderungs- und Erweiterungsbau künftig als Sondergebiet im Sinne des §11 BauNVO mit Festlegung einer Nutzung für öffentliche Zwecke (Sondergebiet „Bildungseinrichtungen, Schulen, Kindergarten“) auszuweisen.
Im Rahmen des Verfahrens wurde die Öffentlichkeit durch eine öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes in der Zeit vom 14.06.2019 bis einschließlich 15.07.2019 beteiligt. Hierzu gingen keine Stellungnahmen ein.
Des Weiteren wurden im gleichen Zeitraum die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind in beigefügter Zusammenfassung und Kommentierung des Büro Sternemann & Glup aus Sinsheim aufgelistet. Die Verwaltung schlägt vor die Stellungnahmen gem. dem Abwägungsvorschlag/Kommentierung Büro Sternemann & Glup untereinander und gegeneinander abzuwägen.
Nach dem erforderlichen Abwägungsprozess kann das Verfahren mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden.
Durch anschließende ortsübliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Ubstadt-Weiher tritt die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Kringelrain“ dann in Kraft.
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
Erfolgte im Verfahren bei der durchzuführenden Fachbehördenanhörung.
Änderungsentwurf zeichnerischer Teil
Abwägung
Beschlussvorschlag
a) Der Gemeinderat beschließt die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen bei der Beteiligung der berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange untereinander und gegeneinander.
b) Der Gemeinderat beschließt die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Kringelrain“ als Satzung gem. §10 Abs. 1 i.V. mit §13 a BauGB.
Haushaltsvermerk
Die Kosten des Änderungsverfahrens sind über die Haushaltstelle „Bauleitplanung“ abgedeckt.