Sachverhalt
Der Gemeinderat
hat jährlich den Betriebsplan zu beschließen. Der Betriebsplan umfasst den
Holzeinschlag, die Kulturarbeiten mit Veranschlagung der Einnahmen und Ausgaben
sowie evtl. vorgesehener Investitionen.
1. Forsteinrichtungswerk
Grundlage für die
jährliche Betriebsplanung ist die langfristige Forsteinrichtung, die im
10-Jahreszeitraum aufgestellt wird.
Wesentliche
Bestandteile des Forsteinrichtungswerks sind:
a) Natürliche und wirtschaftliche Grundlagen
Darin werden Aussagen über die Fläche und
die Waldeinteilung, die Waldfunktionen, die Standortverhältnisse und
insbesondere auch die Bestandsverhältnisse (Baumarten, Beurteilung der
einzelnen Baumarten, Bestandtypen, Zuwachs, Vorrat, Verjüngungungssvorräte
etc.) getroffen.
b) Beurteilung der bisherigen Betriebsführung
Die Beurteilung der bisherigen Betriebsführung
ermöglicht einen Überblick über den abgelaufenen Einrichtungszeitraum.
Insbesondere die Hiebsergebnisse, die Verjüngungsmaßnahmen, aber auch eine
Gegenüberstellung von Planung und Vollzug der sonstigen Maßnahmen
(Bestandspflege, Waldschutz und Wild, Wegebau etc.) werden dargestellt.
c) Planung
Im Planungsteil werden Aussagen zum
Hiebsatz, den Nebennutzungen, dem Wegebau, der Waldarbeit und der
Betriebsführung gemacht.
Im Rahmen der geplanten Betriebsführung ist
die räumliche Ordnung, die Verjüngung, die Bestandspflege, die Melioration
sowie der Waldschutz und die Jagd zu präzisieren. Schließlich wird ein Ausblick
auf die betriebswirtschaftliche Entwicklung gegeben.
d) Zusammenfassung:
In diesem Teil erfolgt eine zusammenfassende
Würdigung der Forsteinrichtung. Ferner sind Hinweise für die Zwischenrevision
enthalten.
Das
Forsteinrichtungswerk (für den Zeitraum 2015 bis 2024) wurde vom Gemeinderat in
der Sitzung am 21.07.2015 beschlossen. Darin wurde für den 10 Jahreszeitraum
ein Hiebssatz von insgesamt 24.000 Festmeter (zuvor 34.000 Festmeter)
verankert.
2.
Eckdaten
des Betriebsplans 2020
Die
Eckdaten für den Betriebsplan 2020 lauten wie folgt:
Holzeinschlag 2.525
FM (Vorjahr: 2.400 FM)
Einnahmen Ergebnishaushalt 137.500
€ (Vorjahr: 108.000 €)
Ausgaben Ergebnishaushalt 168.800
€ (Vorjahr: 107.600 €)
Erträge, Aufwendungen, Defizit 31.300
€ (Vorjahr: 1.200 €)
Investitionen 0
€ (Vorjahr: 0 €)
3.
Erträge
des Ergebnishaushalts
Die Erträge resultieren im Wesentlichen aus
Verkaufserlösen aus Forsterzeugnissen in Höhe von 108.000 € (Vorjahr lt.
Haushalt 2019: 101.800 €). Ferner sind 7.000 € (Vorjahr: 7.000 €) für
Jagdpacht, Bärlauchernte u.a. veranschlagt sowie 22.500 € (Vorjahr: 0 €) Zuweisungen
für naturnahe Waldbewirtschaftung.
4.
Aufwendungen
des Ergebnishaushalts
Die Aufwendungen belaufen sich auf 168.800 €
(Vorjahr: 107.600 €). Davon entfallen 44.000 € (Vorjahr: 40.000 €) auf Holzfällung
und -aufbereitung. Auf Waldkulturen entfallen 66.700 € (Vorjahr: 23.900 €).
Der Beitrag an das Kreisforstamt für die
Forst- und Wirtschaftsverwaltung ist mit 30.600 € (Vorjahr: 18.500 €)
veranschlagt.
Weitere Erläuterungen zur deutlichen
Erhöhung der Ansätze für Waldkulturen sowie Forst- und Wirtschaftsverwaltung
finden sich bei Ziffer 7 und 8.
5.
Investitionen
Investitionen sind 2020 nicht vorgesehen.
Dies hängt maßgeblich damit zusammen, dass
keine eigenen Forstmitarbeiter mehr beschäftigt werden.
6.
Holzpreise
2020/2021
Der Landkreis hat die Brennholzpreise für
die Saison 2020/2021 wie vergangenes Jahr festgelegt. Um eine Gleichbehandlung
der Brennholzbewerber aus Ubstadt, Stettfeld und Zeutern (werden in der Regel
mit Brennholz aus dem Gemeindewald bedient) und den Brennholzbewerbern aus
Weiher (werden überwiegend mit Brennholz aus dem Staatswald auf Gemarkung
Weiher bedient) zu gewährleisten, sollen die Brennholzpreise auch in der Saison
2020/2021 in Anlehnung an die Preise der Forstverwaltung (für Brennholz im
Staatswald) festgelegt werden.
Darüber müsste der Gemeinderat zu einem
späteren Zeitpunkt – voraussichtlich im Rahmen der Beschlussfassung über die
sonstigen Steuern, Gebühren und Entgelte der Gemeinde – eine endgültige
Entscheidung treffen.
Die Brennholzpreise gestalten sich wie
folgt:
2020/2021 2019/2020
Brennholz lang
- Hartlaubholz (Buche,
Hainbuche, Eiche) 56 €/FM (Vorjahr: 56 €/FM)
- Nadelholz
42
€/FM (Vorjahr: 42 €/FM)
- Weichlaubholz (Pappel) 36
€/FM (Vorjahr: 36 €/FM)
Schlagraum 12
– 20 €/Ster (Vorjahr: 12 – 20
€/Ster)
Gabholz 70 €/Doppelster (Vorjahr: 70 €/Doppelster)
7. Waldbewirtschaftung
im „Kooperationsmodell“
Infolge des Kartellrechtsverfahrens wird das Land die
Beförsterung des Staats- und Kommunalwalds gemäß Koalitionsvertrag künftig
trennen.
Die Gemeinde Ubstadt-Weiher hat sich daher entschieden, die Waldbewirtschaftung künftig im sogenannten „Kooperationsmodell“ mit dem Landkreis durchzuführen.
Auf den ersten Blick ändert sich gegenüber der bisherigen Bewirtschaftung des Kommunalwaldes nichts Wesentliches. Auf Landkreisebene wird ein „kleines“ Einheitsforstamt gegründet. Daneben – strikt getrennt davon – wird beim Landratsamt wie bisher eine Holzverkaufsstelle als freiwillige Leistung für Städte / Gemeinden angeboten.
Was ändert sich für
Ubstadt-Weiher (Staats- und Kommunalwald) konkret?
Ø Herr Dr.
Simon Boden übernimmt den Forstbezirk Ost (Kraichgau) und wird
damit künftig in allen Fragen der Bewirtschaftung des Gemeindewalds unser Ansprechpartner anstelle des bisherigen Leiters, Herrn Bernd Schneble, sein.
Ø Der aktuelle Revierleiter, Herr Florian Fiedler, wird zum 01.01.2020 eine
andere Stelle antreten.
Sein Nachfolger, Herr Jens Schweizer, wird dann die Revierleitung für den Gemeindewald auf Gemarkung Ubstadt, Stettfeld und Zeutern übernehmen.
Ø Der Staatswald auf Gemarkung Weiher (entlang der Kronauer Allee) wird
künftig vom Land bewirtschaftet.
Zuständiger Revierleiter dort wird ab 01.01.2020 Herr Ralf Kemmet sein.
Ansprechpartner für allgemeine Fragen der Waldbewirtschaftung ist dort weiterhin Herrn Bernd Schneble.
Ø Der Beitrag an das Kreisforstamt für die Forst- und Wirtschaftsverwaltung wird
ab 2020 von bisher 18.500 € um 12.100 € auf 30.600 € ansteigen.
Der Beitrag soll künftig die entstehenden „Echtkosten“ ersetzen. Darin ist bereits ein Zuschuss des Landes enthalten, der den kommunalen Waldbesitzern für die besonderen Gemeinwohlleistungen gewährt wird.
8. Buchen/Ersatzpflanzungen
Der Gemeinderat wurde in der Sitzung am 04.06.2019 von den
Herren Schneble und Fiedler ausführlich über das Absterben der älteren Buchen
im Gemeindewald informiert.
Als Ursache für das überregionale Absterben der Buchen wird insbesondere die Hitze und die Trockenheit der vergangenen Jahre genannt. Damit verbunden
die Erkenntnis, dass im Zuge des Klimawandels künftig – zumindest in Teilbereichen – auf andere Baumarten gesetzt werden muss.
Der Ansatz „Waldkulturkosten“ wurde mit Blick darauf von bisher 23.900 € um 42.800 € auf 66.700 € erhöht.
Frau Michelle McCutcheon und Revierleiter Florian Fiedler werden in der Sitzung am 24.09.2019 weitere Ausführungen zum Hiebs- und Betriebsplan und insbesondere auch zu den geplanten Ersatzpflanzungen machen.
9. Überschuss/Defizit
in der Waldbewirtschaftung
In den vergangenen Jahren ist es in aller Regel gelungen, im
Bereich der Waldbewirtschaftung Überschüsse zu erzielen.
2020 wird nunmehr erstmals ein recht deutliches Defizit in Höhe von 31.300 € ausgewiesen. Dieses Defizit ist dem Kooperationsmodell, insbesondere aber auch dem Umstand geschuldet, dass Ersatzpflanzungen infolge des Buchensterbens notwendig sind.
Auch in den kommenden Jahren wird in der Waldbewirtschaftung mit Defiziten zu rechnen sein. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass der Wald unzählige Funktionen u.a. eine Freizeit- und Erholungsfunktion erfüllt.
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
Die Waldbewirtschaftung erfolgt nach ökologischen Gesichtspunkten. Im Sinne einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung nach den PAN-Europäischen-Leitlinien (PEFC) hat sich die Gemeinde Ubstadt-Weiher durch die Abgabe einer Selbstverpflichtungserklärung auf den Prüfstand eines Zertifizierungsverfahrens stellen lassen. Die Gemeinde ist bis zum 22.03.2020 berechtigt, Holz aus zertifizierter nachhaltiger Waldbewirtschaftung nach dem deutschen PEFC-System anzubieten.
- KW 31 Bewirtschaftungsplan
Verwaltungshaushalt
- Teilergebnishaushalt 2020,Produkt 5550.0000 Forstwirtschaft
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt den Bewirtschaftungsplan für das Forstjahr 2020 zur Kenntnis und bewilligt die vorgestellten Ansätze. Sie bilden die Grundlage für die Haushaltsplanung 2020.
Haushaltsvermerk
Die vom Forstamt
vorgeschlagenen Planansatzdaten sind in den Haushaltsplan 2020 der Gemeinde
Ubstadt-Weiher aufzunehmen.
RA: 855.10
J:\RA\Wald\Betriebsplan\2020\GR 24.09.2019.docx