Betreff
Verabschiedung des Wald-Betriebsplans 2020
Vorlage
VÖ/140/2019
Art
Vorlage öffentlich

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat jährlich den Betriebsplan zu beschließen. Der Betriebsplan umfasst den Holzeinschlag, die Kulturarbeiten mit Veranschlagung der Einnahmen und Ausgaben sowie evtl. vorgesehener Investitionen.

 

1.  Forsteinrichtungswerk

 

Grundlage für die jährliche Betriebsplanung ist die langfristige Forsteinrichtung, die im 10-Jahreszeitraum aufgestellt wird.

 

Wesentliche Bestandteile des Forsteinrichtungswerks sind:

 

a)     Natürliche und wirtschaftliche Grundlagen

Darin werden Aussagen über die Fläche und die Waldeinteilung, die Waldfunktionen, die Standortverhältnisse und insbesondere auch die Bestandsverhältnisse (Baumarten, Beurteilung der einzelnen Baumarten, Bestandtypen, Zuwachs, Vorrat, Verjüngungungssvorräte etc.) getroffen.

 

b)     Beurteilung der bisherigen Betriebsführung

Die Beurteilung der bisherigen Betriebsführung ermöglicht einen Überblick über den abgelaufenen Einrichtungszeitraum. Insbesondere die Hiebsergebnisse, die Verjüngungsmaßnahmen, aber auch eine Gegenüberstellung von Planung und Vollzug der sonstigen Maßnahmen (Bestandspflege, Waldschutz und Wild, Wegebau etc.) werden dargestellt.

 

c)      Planung

Im Planungsteil werden Aussagen zum Hiebsatz, den Nebennutzungen, dem Wegebau, der Waldarbeit und der Betriebsführung gemacht.

Im Rahmen der geplanten Betriebsführung ist die räumliche Ordnung, die Verjüngung, die Bestandspflege, die Melioration sowie der Waldschutz und die Jagd zu präzisieren. Schließlich wird ein Ausblick auf die betriebswirtschaftliche Entwicklung gegeben.

 

d)     Zusammenfassung:

In diesem Teil erfolgt eine zusammenfassende Würdigung der Forsteinrichtung. Ferner sind Hinweise für die Zwischenrevision enthalten.

 

Das Forsteinrichtungswerk (für den Zeitraum 2015 bis 2024) wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 21.07.2015 beschlossen. Darin wurde für den 10 Jahreszeitraum ein Hiebssatz von insgesamt 24.000 Festmeter (zuvor 34.000 Festmeter) verankert.

 

 

2.       Eckdaten des Betriebsplans 2020

 

Die Eckdaten für den Betriebsplan 2020 lauten wie folgt:

 

Holzeinschlag                                                                                       2.525 FM   (Vorjahr: 2.400 FM)

Einnahmen Ergebnishaushalt                                                       137.500 €   (Vorjahr: 108.000 €)

Ausgaben Ergebnishaushalt                                                          168.800 €   (Vorjahr: 107.600 €)

Erträge, Aufwendungen, Defizit                                                    31.300 €   (Vorjahr:     1.200 €)

Investitionen                                                                                                    0 €   (Vorjahr:            0 €)

 

 

3.       Erträge des Ergebnishaushalts

Die Erträge resultieren im Wesentlichen aus Verkaufserlösen aus Forsterzeugnissen in Höhe von 108.000 € (Vorjahr lt. Haushalt 2019: 101.800 €). Ferner sind 7.000 € (Vorjahr: 7.000 €) für Jagdpacht, Bärlauchernte u.a. veranschlagt sowie 22.500 € (Vorjahr: 0 €) Zuweisungen für naturnahe Waldbewirtschaftung.

 

 

4.       Aufwendungen des Ergebnishaushalts

Die Aufwendungen belaufen sich auf 168.800 € (Vorjahr: 107.600 €). Davon entfallen 44.000 € (Vorjahr: 40.000 €) auf Holzfällung und -aufbereitung. Auf Waldkulturen entfallen 66.700 € (Vorjahr: 23.900 €).

Der Beitrag an das Kreisforstamt für die Forst- und Wirtschaftsverwaltung ist mit 30.600 € (Vorjahr: 18.500 €) veranschlagt.

Weitere Erläuterungen zur deutlichen Erhöhung der Ansätze für Waldkulturen sowie Forst- und Wirtschaftsverwaltung finden sich bei Ziffer 7 und 8.

 

5.       Investitionen

Investitionen sind 2020 nicht vorgesehen.

Dies hängt maßgeblich damit zusammen, dass keine eigenen Forstmitarbeiter mehr beschäftigt werden.

 

 

6.       Holzpreise 2020/2021

Der Landkreis hat die Brennholzpreise für die Saison 2020/2021 wie vergangenes Jahr festgelegt. Um eine Gleichbehandlung der Brennholzbewerber aus Ubstadt, Stettfeld und Zeutern (werden in der Regel mit Brennholz aus dem Gemeindewald bedient) und den Brennholzbewerbern aus Weiher (werden überwiegend mit Brennholz aus dem Staatswald auf Gemarkung Weiher bedient) zu gewährleisten, sollen die Brennholzpreise auch in der Saison 2020/2021 in Anlehnung an die Preise der Forstverwaltung (für Brennholz im Staatswald) festgelegt werden.

Darüber müsste der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt – voraussichtlich im Rahmen der Beschlussfassung über die sonstigen Steuern, Gebühren und Entgelte der Gemeinde – eine endgültige Entscheidung treffen.

 

Die Brennholzpreise gestalten sich wie folgt:

 

                                                                                            2020/2021                     2019/2020

Brennholz lang

      - Hartlaubholz (Buche, Hainbuche, Eiche)                     56 €/FM                        (Vorjahr:   56 €/FM)

      - Nadelholz                                                                       42 €/FM                        (Vorjahr:   42 €/FM)

      - Weichlaubholz (Pappel)                                          36 €/FM                        (Vorjahr:   36 €/FM)

Schlagraum                                                                             12 – 20 €/Ster             (Vorjahr: 12 – 20 €/Ster)

Gabholz                                                                                    70 €/Doppelster        (Vorjahr:  70 €/Doppelster)

 

7.    Waldbewirtschaftung im „Kooperationsmodell“

Infolge des Kartellrechtsverfahrens wird das Land die Beförsterung des Staats- und Kommunalwalds gemäß Koalitionsvertrag künftig trennen.

Die Gemeinde Ubstadt-Weiher hat sich daher entschieden, die Waldbewirtschaftung künftig im sogenannten „Kooperationsmodell“ mit dem Landkreis durchzuführen.

Auf den ersten Blick ändert sich gegenüber der bisherigen Bewirtschaftung des Kommunalwaldes nichts Wesentliches. Auf Landkreisebene wird ein „kleines“ Einheitsforstamt gegründet. Daneben – strikt getrennt davon – wird beim Landratsamt wie bisher eine Holzverkaufsstelle als freiwillige Leistung für Städte / Gemeinden angeboten.

 

Was ändert sich für Ubstadt-Weiher (Staats- und Kommunalwald) konkret?

 

Ø Herr Dr. Simon Boden übernimmt den Forstbezirk Ost (Kraichgau) und wird

damit künftig in allen Fragen der Bewirtschaftung des Gemeindewalds unser Ansprechpartner anstelle des bisherigen Leiters, Herrn Bernd Schneble, sein.

 

Ø Der aktuelle Revierleiter, Herr Florian Fiedler, wird zum 01.01.2020 eine

      andere Stelle antreten.

Sein Nachfolger, Herr Jens Schweizer, wird dann die Revierleitung für den Gemeindewald auf Gemarkung Ubstadt, Stettfeld und Zeutern übernehmen.

 

Ø Der Staatswald auf Gemarkung Weiher (entlang der Kronauer Allee) wird

      künftig vom Land bewirtschaftet.

      Zuständiger Revierleiter dort wird ab 01.01.2020 Herr Ralf Kemmet sein.

Ansprechpartner für allgemeine Fragen der Waldbewirtschaftung ist dort weiterhin Herrn Bernd Schneble.

 

Ø Der Beitrag an das Kreisforstamt für die Forst- und Wirtschaftsverwaltung wird

      ab 2020 von bisher 18.500 € um 12.100 € auf 30.600 € ansteigen.

Der Beitrag soll künftig die entstehenden „Echtkosten“ ersetzen. Darin ist bereits ein Zuschuss des Landes enthalten, der den kommunalen Waldbesitzern für die besonderen Gemeinwohlleistungen gewährt wird.

 

8.    Buchen/Ersatzpflanzungen

Der Gemeinderat wurde in der Sitzung am 04.06.2019 von den Herren Schneble und Fiedler ausführlich über das Absterben der älteren Buchen im Gemeindewald informiert.

Als Ursache für das überregionale Absterben der Buchen wird insbesondere die Hitze und die Trockenheit der vergangenen Jahre genannt. Damit verbunden

die Erkenntnis, dass im Zuge des Klimawandels künftig – zumindest in Teilbereichen – auf andere Baumarten gesetzt werden muss.

Der Ansatz „Waldkulturkosten“ wurde mit Blick darauf von bisher 23.900 € um 42.800 € auf 66.700 € erhöht.

Frau Michelle McCutcheon und Revierleiter Florian Fiedler werden in der Sitzung am 24.09.2019 weitere Ausführungen zum Hiebs- und Betriebsplan und insbesondere auch zu den geplanten Ersatzpflanzungen machen.

 

9.       Überschuss/Defizit in der Waldbewirtschaftung

In den vergangenen Jahren ist es in aller Regel gelungen, im Bereich der Waldbewirtschaftung Überschüsse zu erzielen.

2020 wird nunmehr erstmals ein recht deutliches Defizit in Höhe von 31.300 € ausgewiesen. Dieses Defizit ist dem Kooperationsmodell, insbesondere aber auch dem Umstand geschuldet, dass Ersatzpflanzungen infolge des Buchensterbens notwendig sind.

Auch in den kommenden Jahren wird in der Waldbewirtschaftung mit Defiziten zu rechnen sein. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass der Wald unzählige Funktionen u.a. eine Freizeit- und Erholungsfunktion erfüllt.

 

 

Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild

Die Waldbewirtschaftung erfolgt nach ökologischen Gesichtspunkten. Im Sinne einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung nach den PAN-Europäischen-Leitlinien (PEFC) hat sich die Gemeinde Ubstadt-Weiher durch die Abgabe einer Selbstverpflichtungserklärung auf den Prüfstand eines Zertifizierungsverfahrens stellen lassen. Die Gemeinde ist bis zum 22.03.2020 berechtigt, Holz aus zertifizierter nachhaltiger Waldbewirtschaftung nach dem deutschen PEFC-System anzubieten.

- KW 31 Bewirtschaftungsplan Verwaltungshaushalt

- Teilergebnishaushalt 2020,Produkt 5550.0000 Forstwirtschaft

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt den Bewirtschaftungsplan für das Forstjahr 2020 zur Kenntnis und bewilligt die vorgestellten Ansätze. Sie bilden die Grundlage für die Haushaltsplanung 2020.

Haushaltsvermerk

Die vom Forstamt vorgeschlagenen Planansatzdaten sind in den Haushaltsplan 2020 der Gemeinde Ubstadt-Weiher aufzunehmen.

 

 

 

 

 

RA: 855.10

J:\RA\Wald\Betriebsplan\2020\GR 24.09.2019.docx