Sachverhalt
1. Im Bebauungsplan „Verlängerte Wiesenstraße, Zeutern“ wurde ein
Grundstück mit einer Fläche von 1632 qm gebildet, mit dem Ziel, dieses an
einen Investor zu veräußern.
Auf dem Grundstück sind 3 Gebäude mit maximal 5 Wohneinheiten (je
Gebäude) zulässig.
2. Ziel war es, dieses Grundstück an einen Investor zu veräußern, der das
Grundstück nach den Vorgaben des Bebauungsplans mit maximal 5
Wohneinheiten (je Gebäude) bebaut und die neu geschaffenen Wohnungen
anschließend zu „sozial verträglichen“ Konditionen vermietet (Bestandshalter-
wohnungsbau).
3. Die Verwaltung hat zahlreiche Gespräche mit möglichen Investoren geführt.
Bei diesen Gesprächen wurde deutlich, dass es in der aktuellen
Baukonjunktur, mit der Folge enorm angestiegener Baupreise, nicht möglich
ist, einen Investor zu finden, der dort Wohnraum als „Bestandshalter“ zu sozial
verträglichen Konditionen schafft.
Um dieses Ziel zu erreichen müsste die Gemeinde das Grundstück mit
drastischen Preisabschlägen oder gar kostenlos an einen Investor übergeben.
Eine solche Variante scheidet insofern aus.
4. Die Gespräche haben weiter gezeigt, dass die Investoren durchaus Interesse
am Kauf / an der Vermarktung eines solchen Grundstücks zeigen, wenn sie
die zu errichtenden Gebäude/Wohnungen unter Beachtung der Vorgaben des
Bebauungsplans erstellen und die Wohnungen anschließend vermarkten
können.
Dies entspricht zwar nicht den ursprünglichen Vorstellungen der Gemeinde,
führt aber dennoch zum Ergebnis, dass dort Wohnungen entstehen, die dann
an Eigennutzer, ober aber auch an Kapitalanleger veräußert werden.
5. Um zu gewährleisten, dass die Vergabe einerseits rechtskonform ist, anderer-
seits aber auch der Gemeinde den bestmöglichen Verkaufspreis einbringt
wird vorgeschlagen, das Grundstück gegen Höchstgebot auszuschreiben.
Das Mindestgebot soll dabei 300,- €/qm betragen.
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
entfällt
1. Lageplan
2. Bebauungsplan
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt der Ausschreibung des im Lageplan (Anlage 1) gekennzeichneten Grundstücks im Baugebiet „Verlängerte Wiesenstraße, Zeutern“ mit 1632 qm gegen Höchstgebot zu.
Das Mindestgebot, inklusive Erschließungskosten, beträgt 300,- €/qm.
Haushaltsvermerk
Im Haushaltsplan der Gemeinde wurde für dieses Grundstück ein Quadratmeterpreis von 300,- € angesetzt (entspricht Mindestgebot).