a) Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen
b) Beschluss zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit nach §3 Abs. 2
BauGB
c) Beschluss zur Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach §4 Abs. 2 BauGB
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11.12.2018 ein Verfahren zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Aue, Brühl, Krautgärten – 2. Erweiterung“ eingeleitet.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist zum einen eine Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) in westlicher und östlicher Richtung vorgesehen. Zudem musste für ein Bestandsvorhaben ein zusätzlicher Standort für die Löschwasserversorgung (Löschwassertrank) gefunden werden. Aus diesem Grunde ist eine geringfügige Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes vorgesehen.
Im Rahmen des Änderungsverfahrens wurde zum einen eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen in der Zeit vom 05.07.2019 bis einschließlich 09.08.2019 durchgeführt. Während dieser Offenlage gingen keine Stellungnahmen ein.
Des Weiteren fand im gleichen Zeitrahmen eine frühzeitige Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 1 BauGB statt. Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind in beigefügter Zusammenfassung und Kommentierung des Büro Sternemann & Glup aus Sinsheim aufgelistet. Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahmen gem. dem beigefügten Abwägungsvorschlag des Büro Sternemann & Glup untereinander und gegeneinander abzuwägen.
Nach dem erforderlichen Abwägungsprozess kann das Verfahren mit der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit nach §3 Abs. 2 BauGB und der nochmaligen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 2 BauGB fortgeführt werden.
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
Dem Bebauungsplanentwurf „Aue, Brühl, Krautgärten – 2. Erweiterung, 1. Änderung“ ist ein Umweltbericht beizufügen, in welchem die durch die Änderung des Bebauungsplanes zu erwartenden zusätzlichen Eingriffe dargestellt und bewertet werden.
Die Ausarbeitung erfolgt durch das Büro Bioplan, Heidelberg in enger Zusammenarbeit mit dem Bau- und Umweltamt der Gemeinde Ubstadt-Weiher.
Bebauungsplanentwurf
Abwägung
Beschlussvorschlag
a) Der Gemeinderat beschließt die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen bei der Anhörung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 1 BauGB untereinander und gegeneinander.
b) Der Gemeinderat beschließt die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit nach §3 Abs. 2 BauGB.
c) Der Gemeinderat beschließt die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 2 BauGB.
Haushaltsvermerk
Die Kosten für die Bebauungsplanänderung trägt der Antragssteller.