Sachverhalt

zu 1. Deponie

Die Gemeinde Ubstadt-Weiher ist Grundstückseigentümerin der Erdaushubdeponie „Neuhäuser“ in Stettfeld und gleichzeitig auch Inhaberin der Deponiegenehmigung. Außerdem befindet sich auf einem Teil der Fläche eine Baustoffwiederaufbereitungsanlage, welche privatrechtlich von der Firma Herbert Ubl GmbH & Co. KG, vertreten durch den Gesellschafter Stefan Gredler, betrieben wird. Die Firma ist von der Gemeinde als Drittbeauftragte auch mit der Führung der Deponie, die zur Entsorgung von unbelastetem Erdaushub dient, betraut. Das aktuelle Vertragsverhältnis wurde mit Wirkung vom 01.01.2016 begründet. Der Gemeinderat hatte am 22.09.2015 den entsprechenden Beschluss gefasst.

 

Die vom neuen Gesellschafter entwickelten Ideen zur Veränderung der Betriebsabläufe, des Betriebsumfangs und Betriebsstrukturen bedürfen umfangreicher Genehmigungsänderungen durch das Landratsamt. Eine ausführliche und detaillierte Vorstellung des Inhalts der Änderungs- und Teilstilllegungsgenehmigung hat im Ausschuss für Umwelt und Technik in der Sitzung am 27.09.2018 stattgefunden. Mittlerweile sind der Gemeindeverwaltung am 04.12.2018 auf elektronischem Wege und im Nachgang auf postalischem Wege die Antragsunterlagen, welche die Firma in ihrer Eigenschaft als drittbeauftragte Deponiebetreiberin hat erstellen lassen, zugegangen. Als Inhaberin der Deponiegenehmigung hat ausschließlich die Gemeinde als Antragstellerin gegenüber der Genehmigungsbehörde aufzutreten. Dies wurde mit Schreiben vom 21.12.2018 veranlasst, vorbehaltlich der späteren Zustimmung des Gemeinderates, die dann in der öffentlichen Sitzung am 22.01.2019 erteilt worden war.

 

Im Zuge der Baustelle für den Bau des Bahnhaltepunktes Stettfeld-Weiher wurde der von der Betreiberfirma vor Jahrzehnten errichtete Immissionsschutzwall im Rahmen der vorübergehenden Flächeninanspruchnahme durch die Bahn zurückgebaut. Dies hat zur Folge, dass nun die gesamte Deponiefläche vom Bahnsteig West der Haltestelle aus sehr gut einsehbar ist. Zudem ist dadurch auch eine Sichtverbindung zur Bebauung im Osten Richtung Stettfeld gegeben. In diese Richtung kam dem entfernten Wall neben der Sichtschutzwirkung auch die Lärm- und Staubschutzfunktion zu.

 

Um die nachvollziehbar erforderliche optische Trennung herbeizuführen, ist nun vorgesehen, die Böschung an dieser Stelle in Form eines Bauwerks in „Bewehrte-Erde-Konstruktion“ zum Jetztzeitpunkt als dauerhafte Außengrenze zum Haltepunkt hin herzustellen. Vorgesehen ist, im Inneren das Material des rückgebauten Walls zu verwenden, die Zulässigkeit ist derzeit noch in der Prüfung. Als Schutz der Umwelt wird sowohl nach unten als auch an der Oberfläche eine mindestens 30 cm starke Schicht bindigen unbelasteten Bodens aufgebracht und verdichtet. Die Standsicherheitsberechnung wird vom Ingenieurbüro nachgewiesen. Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange wurde vom Landratsamt als Genehmigungsbehörde bereits veranlasst mit dem Hinweis, dass die Zustimmung des Gemeinderates vorbehalten bleibt. Seitens der Fachbehörden, die sich bisher rückgeäußert haben, wurden nach derzeitigem Kenntnisstand keine grundlegenden Bedenken geäußert. Von der Bahn (DB Netze) gibt es Nachforderungen bzgl. der Neugestaltung der Böschung, insbesondere wird ein Lärmgutachten verlangt, welches die Schallauswirkungen auf den Ortsteil Stettfeld nachweisen soll und als zustimmungserheblich geltend gemachte Voraussetzung genannt.

 

zu 2. Bauschutt- und Bodenwiederaufbereitung

Die Firma betreibt auf der Fläche der gemeindeeigenen Erdaushubdeponie „Neuhäuser“ in Stettfeld eine nach Immissionsschutzrecht genehmigte Bauschuttwiederaufbereitungsanlage. Die ursprüngliche Genehmigung stammt aus dem Jahr 1992 und ist hinsichtlich der geänderten tatsächlichen Gegebenheiten und der geänderten rechtlichen und fachtechnischen Vorgaben anzupassen. Im Rahmen des Vorhabens sollen Anlagenteile abgebaut und der Betrieb der Recycling-Anlage für Bauschutt und Boden durch den Einsatz von mobilen Einrichtungen flexibler, effizienter und aufgrund einer reduzierten Anzahl an Umschlagvorgängen durch den Einsatz in unmittelbarer Nähe der Haufwerke umweltfreundlicher gestaltet werden. Mit dem unter Punkt 1 behandelten Antrag auf Teilstilllegung und Änderung der Deponiegenehmigung wird die Voraussetzung geschaffen, Flächen, für die der Betreiber eine Verwendung als Lagerflächen für Recyclingprodukte vorsieht, aus der Deponieeigenschaft herauszunehmen.

 

Die umfangreichen Antragsunterlagen enthalten Aussagen u.a. zum Bauplanungsrecht, zur geologischen und hydrogeologischen Situation, zu naturschutzfachlichen Fragen sowie eine Anlagenbeschreibung für die neue, mobile Brecher- und Siebanlage (bisherige Anlage bereits abgebaut), die zum Einsatz kommen soll mit Darstellung der Auswirkungen hinsichtlich Staub (Lufthygiene) und Lärm. In der AUT-Sitzung am 05.02.2019 war hierzu ausführlich referiert worden.

Die Einhaltung der Grenzwerte für die Staubemissionen und Schallemissionen sind Voraussetzung der Zulassung.

 

Nach Auskunft des Gewerbeaufsichtsamtes lässt die beantragte immissionsschutzrechtliche Genehmigung aufgrund der deutlich erhöhten Anforderungen, die das Erfüllen des heutigen Standes der Technik verlangt, eine Verbesserung der Gesamtsituation hinsichtlich Staub und Lärm erwarten.

 

Die Gemeinde wird in ihrer Eigenschaft als Grundstückseigentümerin und als Trägerin öffentlicher Belange im Anhörungsprozess im Rahmen des Genehmigungsverfahrens angehört. Der AUT hat nach intensiver Beschäftigung mit der Thematik dem Gemeinderat, einstimmig empfohlen, dem Antrag zuzustimmen.

 

Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild

Ein Immissionsschutz gegen Lärm und Staub ist für den Betrieb des Bahnhaltepunktes ausdrücklich zu begrüßen. Positive Auswirkungen in diesen Punkten werden für die betroffenen Anwohner in den an die Deponie angrenzenden Bereichen der Ortschaft Stettfeld erwartet.

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Beschlussvorschlag

1.    Der Gemeinderat stimmt zu, den laufenden Antrag auf Änderungs- und Teilstilllegungsgenehmigung für die Erdaushubdeponie „Neuhäuser“ auf Gemarkung Stettfeld zu ergänzen um die Aufnahme eines Bauwerkes zur verstärkten Böschungsabgrenzung in Richtung Schiene.

2.    Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Änderung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der Bauschuttaufbereitungsanlage auf dem Standort der Erdaushubdeponie „Neuhäuser“ auf Gemarkung Stettfeld in ihrer Eigenschaft als Grundstückseigentümerin und Trägerin öffentlicher Belange zu.

 

Haushaltsvermerk

Die Herstellung der Deponieböschung nach dem „Bewehrte-Erde-System“ wird durch die Betreiberfirma finanziert: Ob und mit welcher Summe sich die Bahn über den Ersatz des ökologischen Eingriffsausgleichs hinaus daran beteiligt, ist derzeit noch offen.