Betreff
Nutzungsänderung beim Gelände des Kleintierzuchtvereins Zeutern
- Nutzungsüberlassung eines Teils des Vereinsgeländes des Kleintierzuchtvereins an den neu gegründeten "Hundesportverein Ubstadt-Weiher
Vorlage
VÖ/133/2019
Art
Vorlage öffentlich

Sachverhalt

Der neugegründete „Hundesportverein Ubstadt-Weiher“ sucht ein geeignetes Vereinsgelände. Es wird eine Fläche von rund 35 x 70 m benötigt.
Im Bereich des Geländes des Kleintierzuchtvereins Zeutern besteht die Möglichkeit, diese Fläche zur Verfügung zu stellen. Angedacht ist die Einrichtung eines Hundeparcours sowie die Errichtung eines Unterstandes (als Anbau an das Gebäude der Kleintierzüchter).
Die Gemeindeverwaltung ist der Auffassung, dass dies genehmigt werden sollte, da der Bebauungsplan dort bereits eine Nutzung für Hundesport vorsieht und dies daher dort rechtlich möglich ist.
Mit den betroffenen Vereinen (Kleintierzuchtverein, „Woischlaich & Friends“ sowie DRK) wurde gesprochen. Sie stimmen dem Vorhaben zu. Sowohl der Kleintierzuchtverein Zeutern als auch „Woischlaich & Friends“ haben signalisiert, dass der Hundesportverein die Toilettenanlage des Vereinsheims mitnutzen kann.
Die Gemeindeverwaltung wird einen entsprechenden Nutzungsvertrag abschließen, in dem auch die Trainingszeiten festgelegt werden.

Eine Zufahrt für das Rettungsfahrzeug des DRK Zeutern muss jederzeit gewährleistet sein.

Der Hundesportverein soll auch einen Zugang zu der Toilettenanlage beim Kleintierzuchtverein erhalten und für Versammlungen und Besprechungen können die vorhandenen Einrichtungen beim Verein „Woischlaich & Friends“ angemietet werden. Dies wurde mit den Vereinen besprochen. 

 

Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild

entfällt

 

Lageplan Gelände Kleintierzuchtverein / Hundesportverein

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt zu, dass der „Hundesportverein Ubstadt-Weiher“ auf dem Grundstück, Flurstück Nr. 10976 „Sichelbrunnen“ die Möglichkeit erhalten soll, ein Trainingsgelände sowie einen Unterstand mit Gerätehütte zu errichten.

 

Haushaltsvermerk

entfällt