Betreff
K 3586 Zeutern-Östringen
- Planungsauftrag für innerörtliche Verkehrsberuhigungsmaßnahme
Vorlage
VÖ/128/2019
Art
Vorlage öffentlich

Sachverhalt

Die Straße zwischen Zeutern und Östringen war vom Gemeinderat im Jahr 1973 auf Wunsch des Landkreises genehmigt und als Gemeindeverbindungsstraße gebaut worden. Nach langen und intensiven Bemühungen ist es der Gemeinde Ubstadt-Weiher gelungen, dass die Aufstufung zur Kreisstraße (und damit der Übergang der Bau- und Unterhaltungslast auf den Landkreis) mit Wirksamkeit vom 01.08.2013 erfolgt ist. Es wurde eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis Karlsruhe und der Stadt Östringen sowie der Gemeinde Ubstadt-Weiher abgeschlossen. Diese regelt in § 2 – Ortsdurchfahrt Zeutern – Folgendes:

 

Innerhalb der Ortsdurchfahrt Zeutern entspricht der Straßenbestand nicht dem Standard einer Gemeindeverbindungsstraße (Einbauten, 30 km/h-Zone u. A.). Da dieser Bereich bisher keine Probleme bereitet hat, kann dieser Standard zunächst beibehalten werden. Die Gemeinde Ubstadt-Weiher verpflichtet sich jedoch, für einen auf zehn Jahre befristeten Zeitraum, gerechnet nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung, bei einem entsprechenden verkehrlichen Anlass (z. B. Unfallgeschehen/Unfallhäufungsstelle) sich einem sachgerechten Umbau dieses Streckenabschnittes nicht zu verwehren. Voraussetzung dafür ist, dass der Umbau im Benehmen mit der Gemeinde herbeigeführt wird. Die Umbaukosten sind von der Gemeinde zu übernehmen. Außerdem verpflichtet sich die Gemeinde Ubstadt-Weiher, weiterhin die Unterhaltung und Pflege der „Pflanzinseln“ auf ihre Kosten durchzuführen.

 

Der Landkreis beabsichtigt nun, voraussichtlich im Zeitraum 2020/2021, die erforderliche Fahrbahndeckensanierung auf der gesamten Streckenlänge (innerorts und außerorts) durchzuführen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage des weiteren Verbleibs der Verkehrsberuhigungselemente, welche Einbauten in der Kreisstraße darstellen. Durch die Ausdehnung der Bebauung im Bereich des Ortsausgangs/Ortseingangs (Weiheräcker) liegen der Gemeinde erhebliche Beschwerden über das zu schnelle Befahren der Straße und die damit verbundene Gefahrensituation und Lärmbeeinträchtigung vor.

 

Um den Zeitpunkt der anstehenden Sanierung zu nutzen, um eine sinnvolle Anpassung, Änderung oder Ergänzung der Fahrbahngestaltung vorzusehen, schlägt die Verwaltung vor, das Ingenieurbüro Koehler & Leutwein, Karlsruhe, damit zu beauftragen, ein Konzept zu erarbeiten, in welchem insbesondere auch die Belange der Fußgänger- und Radfahrer sowie die Lärmproblematik berücksichtigt werden. Betrachtet werden soll der Straßenabschnitt zwischen der Einmündung der K 3586 (Besingstraße) in die L 552 (Kapellenstraße) bis zum Ortsausgang Straße Weiheräcker in den Bereich Abzweig Aussiedlerhöfe/Häckselplatz. Die Missstände aufgrund der fehlenden durchgehenden Gehwegverbindung und der fehlenden Querungshilfe am Ortsein-/ausgang sollen in den Überlegungen ebenfalls aufgegriffen werden. Diese verkehrstechnische Vorstudie soll dazu dienen, mit dem Straßenbaulastträger dann eine Abstimmung herbeizuführen, welche Maßnahmen in die Sanierung einfließen können und zu welcher finanziellen Beteiligung zur Realisierung von Maßnahmen der Landkreis bereit wäre, und zu welchen Zugeständnissen die Verkehrsbehörde bereit ist. Auch soll die Studie als Grundlage für die von der Bürgerschaft erwartete und teilweise bereits eingeforderte Diskussion dienen.

 

Es liegt ein Honorarangebot für eine verkehrstechnische Vorstudie vor, das sich auf 6.800,- € zuzüglich Mehrwertsteuer, somit also rund 8.100,- € brutto, beläuft. Zuzüglich fallen Stundensätze für Behörden- und Gremientermine an.

 

Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild

Die Erhöhung der Verkehrssicherheit und die Minderung der Lärmbeeinträchtigungen dienen dem hohen Schutzgut Gesundheit und wirken sich insbesondere für die schwächeren Verkehrsteilnehmer, wie Fußgänger und Radfahrer, sowie für die Anwohner positiv aus, indem sich auch die Wohnqualität nachhaltig erhöht.

Angebotsschreiben Koehler & Leutwein vom 26.04.2019

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, dem Ingenieurbüro Koehler & Leutwein, Karlsruhe, den Auftrag für eine verkehrstechnische Vorstudie über den innerörtlichen Verlauf der K 3586 in Zeutern, gemäß Offerte vom 26.04.2019, zu erteilen.

Haushaltsvermerk

Die zu erwartenden Kosten in Höhe von insgesamt rund 8.000,- € sind von der Gemeinde zu finanzieren. Die Mittel können außerplanmäßig aus Einsparungen bei der Sanierung der Schulhaustreppe in Zeutern bereitgestellt werden.