Betreff
Nutzungsregelung Gehweg bei der evangelischen Kirche Ubstadt
Vorlage
VÖ/124/2019
Art
Vorlage öffentlich

Sachverhalt

Im Umfeld der Gnadenkirche Ubstadt, entlang der Straße nach Weiher (K 3523) - von der Fußgängerampel bis zum Ende des Gehwegs nach Weiher - gibt es keinen öffentlichen Gehweg. Fußgänger, die aus dem Wohngebiet „Grüner Hof“, vom Bahnhof Ubstadt-Ort oder vom Rad-/Gehweg aus Richtung Weiher kommen, nutzen die zur Gnadenkirche gehörende Hoffläche als „Gehwegersatz“.

 

Aus diesem Grund hat bereits bisher  der Außendienst der Gemeinde den Bereich regelmäßig begangen und Müll eingesammelt; bei Bedarf wurden Abflussrinnen gesäubert, im Herbst Laub entfernt und bei Schneefall ein Weg vom Radweg aus Weiher kommend bis zur Ampel mit dem Holder geräumt und gestreut. Für die Arbeiten fallen beim Bauhof im Jahr durchschnittlich 21 Arbeitsstunden an.

 

Eine generelle Regelung bzw. Nutzungsvereinbarung mit der evangelischen Kirchengemeinde bezüglich der Pflege und Unterhaltung der Fläche gibt es bislang noch nicht. Aus Sicht der Verwaltung sollte jedoch eine Vereinbarung geschlossen werden. 

Diese Regelung sollte beinhalten, dass die im Plan rosé gekennzeichnete Fläche im Eigentum der Kirche der Öffentlichkeit als Wegeverbindung zur Verfügung steht. Dadurch ergeben sich eine Unterhaltungslast und eine Verkehrssicherheitspflicht durch die Gemeinde. Das bedeutet für die Gemeinde konkret: Die Reinigung, Instandhaltung (erforderliche Reparaturarbeiten), Winterdienst. Grundstückseigentümer bliebe die evangelische Kirche. Die restliche Fläche – Parkplatz und Rasenfläche am Straßenabzweig - pflegt und unterhält die evangelische Kirchengemeinde. Diese Regelung wurde im Vorfeld mit der evangelischen Kirchengemeinde abgestimmt.

 

Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild

Herbizide werden vom Außendienst der Gemeinde für die Anlagenpflege nicht eingesetzt; Entfernung von Wildkräutern erfolgt mechanisch.

 

Plan evangelische Kirche und Umfeld

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, eine Nutzungsvereinbarung zwischen Gemeindeverwaltung und evangelischer Kirchengemeinde bezüglich der Pflege und Unterhaltung des Umfeldes um die Gnadenkirche zu treffen. Die Unterhaltung/Pflege des im Plan rosé gekennzeichneten Bereichs übernimmt demnach künftig die Gemeinde, da dieser Bereich von der Öffentlichkeit als Rad-/Fußweg genutzt wird. Der restliche Bereich - Parkplatz und Rasenfläche an der Ecke B 3/K 3523 - wird von der evangelischen Kirchengemeinde unterhalten und gepflegt.

Haushaltsvermerk

Die Reinigung und der Winterdienst werden bereits von der Gemeinde übernommen. Hier entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Unterhaltungslast hält sich aufgrund des Zustandes und der Größe der Fläche in einem überschaubaren Zustand. Falls Schäden entstehen müssen diese über den Ansatz: Straßenschäden finanziert werden.