Betreff
Bauantrag zur Errichtung einer Werbeanlage (unbeleuchtet) für einen Sportverein im OT Weiher
Vorlage
VÖ/122/2019
Art
Vorlage öffentlich

Sachverhalt

Ein Sportverein im OT Weiher beabsichtigt auf dem Vereinsgelände entlang der bestehenden Zaunanlage eine unbeleuchtete Werbeanlage zu errichten. Geplant ist ausschließlich Werbung örtlicher Firmen.
Das Grundstück des Vereinsgeländes liegt im Außenbereich des Ortsteiles Weiher und ist nach dem derzeit gültigen Flächennutzungsplan als Sportfläche ausgewiesen. Baurechtlich beurteilt sich das Vorhaben somit gemäß § 35 BauGB. Im Außenbereich sind gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB u. a. Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es wegen seinen besonderen Anforderungen an die Umgebung nur im Außenbereich ausgeführt werden soll. Diese Voraussetzungen liegen nach Auffassung der Verwaltung hier vor. Zudem gibt es zahlreiche Vergleichsfälle, wo Sportvereine an ihren Vereinsgeländen Werbeflächen angebracht haben.
Aufgrund dessen wird dem Gemeinderat die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vorgeschlagen.

 

 

Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild

Erfolgt durch die Baurechtsbehörde bei der durchzuführenden Fachbehördenanhörung.

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung einer Werbeanlage (unbeleuchtet) für einen Sportverein im OT Weiher gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB.

 

Haushaltsvermerk

Entfällt.