Betreff
Bauantrag zur Errichtung eines Weidezauns im Außenbereich der Gemarkung Zeutern, Gewann Tiefelter
Vorlage
VÖ/121/2019
Art
Vorlage öffentlich

Sachverhalt

Im Gewann Tiefelter im Außenbereich der Gemarkung Zeutern ist die Errichtung eines Weidezauns auf einer Länge von ca. 433 m zur Pflege von Ökokontoflächen durch mahdähnliche Beweidung (durch Ziegen) vorgesehen.
Der Aufbau der Zaunanlage sieht Eck- und Torpfosten aus Robinienstamm auf einer Höhe von 2,50 m, Zwischenpfähle mit einer Höhe von 1,20 m und dazwischen verzinkte Drahtlitzen vor. Da die Grundstücke, auf denen der Weidezaun errichtet werden soll, im Außenbereich der Gemarkung Zeutern liegen, beurteilt sich das Vorhaben baurechtlich nach § 35 BauGB. Gemäß § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben im Außenbereich zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Aus Sicht der Verwaltung erfolgt durch das geplante Vorhaben eine Aufwertung dieses Bereiches, da das Vorhaben der Pflege von Ökokontoflächen dient. Eine abschließende Prüfung durch die Baurechtsbehörde unter Beteiligung der Fachbehörden, insbesondere der Naturschutzbehörde, muss allerdings noch erfolgen. Die Nachbaranhörungsfrist läuft noch bis einschließlich 29.07.2019. Gegebenenfalls vorgebrachte Einwendungen werden an die Baurechtsbehörde zur Entscheidung weitergeleitet.

 

 

Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild

Erfolgt durch die Baurechtsbehörde bei der durchzuführenden Fachbehördenanhörung.

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines Weidezauns im Außenbereich der Gemarkung Zeutern, Gewann Tiefelter gemäß § 35 in Verbindung mit § 36 BauGB.

 

Haushaltsvermerk

Entfällt.