Sachverhalt
Im Gewann Tiefelter im Außenbereich der Gemarkung Zeutern
ist die Errichtung eines Weidezauns auf einer Länge von ca. 433 m zur Pflege
von Ökokontoflächen durch mahdähnliche Beweidung (durch Ziegen) vorgesehen.
Der Aufbau der Zaunanlage sieht Eck- und Torpfosten aus Robinienstamm auf einer
Höhe von 2,50 m, Zwischenpfähle mit einer Höhe von 1,20 m und dazwischen
verzinkte Drahtlitzen vor. Da die Grundstücke, auf denen der Weidezaun
errichtet werden soll, im Außenbereich der Gemarkung Zeutern liegen, beurteilt
sich das Vorhaben baurechtlich nach § 35 BauGB. Gemäß § 35 Abs. 2 BauGB können
sonstige Vorhaben im Außenbereich zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder
Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung
gesichert ist.
Aus Sicht der Verwaltung erfolgt durch das geplante Vorhaben eine Aufwertung
dieses Bereiches, da das Vorhaben der Pflege von Ökokontoflächen dient. Eine
abschließende Prüfung durch die Baurechtsbehörde unter Beteiligung der
Fachbehörden, insbesondere der Naturschutzbehörde, muss allerdings noch
erfolgen. Die Nachbaranhörungsfrist läuft noch bis einschließlich 29.07.2019.
Gegebenenfalls vorgebrachte Einwendungen werden an die Baurechtsbehörde zur
Entscheidung weitergeleitet.
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
Erfolgt durch die Baurechtsbehörde bei der durchzuführenden Fachbehördenanhörung.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines Weidezauns im Außenbereich der Gemarkung Zeutern, Gewann Tiefelter gemäß § 35 in Verbindung mit § 36 BauGB.
Haushaltsvermerk
Entfällt.