Sachverhalt
Seit Einführung des § 78 Abs. 4 der GemO darf die Verwaltung eingehende Spenden lediglich entgegennehmen. Über die Annahme der Spende hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Zweck dieser neuen Regelung war es, das „Spendenwesen“ transparenter zu gestalten. Der Gemeinderat wurde seinerzeit in der Sitzung am 4. Juli 2006 und am 14.07.2009 über die Neuerungen ausführlich informiert und hat dabei folgende Verfahrensweise festgelegt.
a) Die Verwaltung nimmt die Spenden entgegen.
b) Jeweils in der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung nach Quartalsende,
werden dem Gemeinderat die eingegangenen Spenden offengelegt. Er entscheidet dann über die Annahme der Spenden.
c) Erst danach erhalten die Spender ihre Spendenbescheinigung.
Am Jahresende erhält die Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt Karlsruhe) eine Übersicht aller eingegangenen und angenommenen Spenden.
Spendeneingänge im 2. Quartal
2019:
Verwendungszweck Geldspende Sachspende
Kulturstiftung 100 €
Jugendstiftung 30 €
Pauluskapelle Ubstadt 50 €
Mehrgenerationenpark 3.000 €
Gesamtwehr U-W 100 €
Feuerwehr Ubstadt 800
€ 130 €
Summe 4.080
€ 130 €
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Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
entfällt
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Spenden zu.
Haushaltsvermerk
entfällt