Betreff
Annahme von Spenden; § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO); Spendeneingänge 2. Quartal 2019
Vorlage
VÖ/114/2019
Art
Vorlage öffentlich

Sachverhalt

Seit Einführung des § 78 Abs. 4 der GemO darf die Verwaltung eingehende Spenden lediglich entgegennehmen. Über die Annahme der Spende hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Zweck dieser neuen Regelung war es, das „Spendenwesen“ transparenter zu gestalten. Der Gemeinderat wurde seinerzeit in der Sitzung am 4. Juli 2006 und am 14.07.2009 über die Neuerungen ausführlich informiert und hat dabei folgende Verfahrensweise festgelegt.

a)    Die Verwaltung nimmt die Spenden entgegen.

b)   Jeweils in der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung nach Quartalsende,

werden dem Gemeinderat die eingegangenen Spenden offengelegt. Er entscheidet dann über die Annahme der Spenden.

c)    Erst danach erhalten die Spender ihre Spendenbescheinigung.

Am Jahresende erhält die Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt Karlsruhe) eine Übersicht aller eingegangenen und angenommenen Spenden.

 

Spendeneingänge im 2. Quartal 2019:

 

Verwendungszweck                               Geldspende           Sachspende

Kulturstiftung                                                                                        100 €

Jugendstiftung                                                                                        30 €

Pauluskapelle Ubstadt                                                                         50 €

Mehrgenerationenpark                                                                3.000 €

Gesamtwehr U-W                                                                               100 €

Feuerwehr Ubstadt                                                                            800 €                                  130 €

Summe                                                                                                4.080 €                                  130 €

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Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild

entfällt

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Spenden zu.

Haushaltsvermerk

entfällt