Sachverhalt
Auf einem Bauplatzgrundstück im Baugebiet
„Steinacker-Erweiterung“ im OT Zeutern ist der Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Garage geplant.
Folgende Abweichungen vom Bebauungsplan werden beantragt:
- Ausnahme zur Änderung der Dachform in ein Pultdach.
- Ausnahme
zur Änderung der Dachform in einen Flachdachanteil.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Rahmen der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Steinacker-Erweiterung“ ist
geregelt, dass neben Sattel- und Walmdächern im Wege der Ausnahme auch
Pultdächer zugelassen werden können. Des Weiteren auch Flachdächer mit der
Maßgabe, dass das Flachdach nicht mehr als ein Drittel der Grundfläche des
Wohngebäudes einnimmt.
Die Bauherren planen hier als Dachform ein Pultdach mit
Flachdachanteil. Der Flachdachanteil am Gebäude liegt nach Berechnungen des
Architekten bei 24,1 m². Bei Ausschöpfung der 1/3-Regelung wären maximal 38,8
m² für dieses Wohnhaus zulässig. Der geplante Flachdachanteil liegt somit im
Rahmen der Bebauungsplanregelung.
Da beide Ausnahmeregelungen im Bebauungsplan vorgesehen sind und den
Festsetzungen nicht widersprechen, kommt die Verwaltung zum Ergebnis, dem
Gemeinderat die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vorzuschlagen.
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
Entfällt.
Lageplan
Schnitt
Nordansicht
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu Ausnahmen zur Änderung der Dachform in ein Pultdach und für einen Flachdachanteil für ein Bauvorhaben zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Baugebiet „Steinacker-Erweiterung“ im OT Zeutern.
Haushaltsvermerk
Entfällt.