Sachverhalt
Zur Erfüllung der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG bzw. des § 47 a-f Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) haben die betroffenen Kommunen einen Lärmaktionsplan der Runde 3 zu erstellen und diesen an die LUBW zur Berichterstattung an die EU-Kommission weiterzuleiten.
Grundlagen für die Aufstellung sind neben den bereits vorliegenden Daten aus der Stufe 2, verschiedenen Verkehrszählungen und Analysemengen aus dem Verkehrsmodell der Gemeinde, die Daten und Ergebnisse der strategischen Lärmkartierung, die von der LUBW für das Jahr 2017 vorliegen. In der Lärmaktionsplanung der dritten Runde sollen folgende Inhalte zentral bearbeitet werden:
1. Prüfung des Umsetzungsstandes der Maßnahmen aus der
vorherigen Stufe mit Dokumentation der erreichten Maßnahmen, der Maßnahmen die
noch weiter verfolgt werden sowie der Maßnahmen, die sich als nicht umsetzbar
herausgestellt haben und insofern nicht weiter berücksichtigt werden sollen.
2. Nachberechnung der Ausgangssituation auf Grundlage
der Kartierungsergebnisse der LUBW sowie auf Grundlage der hier angebotenen
Fortschreibung des ‘Verkehrsmodells Ubstadt-Weiher’ und Dokumentation der
Lärmbetroffenheiten für Aktionsbereiche auf Basis der Lärmkartierung mit
Ausweisung sogenannter ‘hot-spots’.
3. Bewertung der Ergebnisse der 3. Runde und Ableitung
von weiterem Handlungsbedarf.
Entwicklung und Bewertung von Maßnahmen und Bildung
von Prioritätenfolgen sowie Abwägung der Maßnahmen gemäß aktuellem
Kooperationserlass-Lärmaktionsplanung vom 29.10.2019.
4. Untersuchung von Ruhigen Gebieten gegenüber
Straßen- und Schienenverkehrslärm mit besonderem Fokus auf Freibereiche, die
insbesondere der Naherholung dienen und Bereiche, die derzeit als ‘ruhig’
einzustufen sind.
Falls erforderlich, Entwicklung von
Minderungsmaßnahmen mit Blick auf die Erreichbarkeit eines Schutzzieles oder
der dauerhaften Sicherung des Schutzstatusses.
5. Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie mit Informationsveranstaltungen und Bürgerbeteiligungen sowie Beteiligung der Fachinstanzen.
Die Lärmkartierung umfasst alle Straßenabschnitte mit einem durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommen (DtV) von mehr als 3.000 KFZ/d.
Im Ergebnis der Bearbeitung werden die Statistiken gemäß den Vorgaben der EU für den Bestand (Lärmkartierung) und die Planfälle (Lärmaktionsplanung) zusammen mit den Maßnahmen und einem Nutzen-/Kostenfaktor dokumentiert.
Das Büro Modus Consult, welches den vorhandenen Lärmaktionsplan der Gemeinde Ubstadt-Weiher erarbeitet hat, bietet die Fortschreibung zu einem Gesamthonorar von 14.494,20 € brutto an, zuzüglich besonderer Leistungen, wie Beschaffungskosten für Datengrundlagen.
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
Lärmminderung ist eines der wichtigsten Handlungsfelder der Zukunft und genießt eine hohe Bedeutung.
-/-
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beauftragt das Büro Modus Consult mit der Erstellung des Lärmaktionsplans – dritte Runde – gemäß Angebot vom 17.05.2019 zu einem Gesamthonorar von 14.494,20 € brutto.
Haushaltsvermerk
Durch die temporäre Übernahme der Honorarkosten für die Planung des Hochwasserschutzkonzepts durch das Regierungspräsidium benötigt die Gemeinde die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Hochwasserschutzkonzeption in diesem Jahr nicht in voller Höhe und kann diese für den Bereich Lärmaktionsplanung zur Verfügung stellen.