Betreff
Festlegung der Anzahl der Bürgermeisterstellvertreter/-innen und Bestellung der Bürgermeisterstellvertreter/-innen
Vorlage
VÖ/074/2019
Art
Vorlage öffentlich

Sachverhalt

a)  Gemäß § 48 GemO hat der Gemeinderat aus seiner Mitte einen oder mehrere Stellvertreterinnen/Stellvertreter des Bürgermeisters zu bestellen. Die Bestellung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung des Bürgermeisters. Die Stellvertreterinnen/ Stellvertreter werden nach jeder Wahl der Gemeinderäte neu bestellt. Sie werden in der Reihenfolge der Stellvertretung je in einem besonderen Wahlgang gewählt. Die Verwaltung schlägt vor, drei Stellvertreterinnen/Stellvertreter in der Reihenfolge des Wahlergebnisses zu bestimmen, und zwar erste/r Vertreter/in CDU, zweite/r Vertreter/in FWV, dritte/r Vertreter/in SPD.

 

b)  Für die Bestellung der Bürgermeisterstellvertreterinnen/ Bürgermeisterstellvertreter gelten die Grundsätze der Wahl gemäß § 37 Absatz 7 Gemeindeordnung. Das bedeutet, es kann offen abgestimmt werden, wenn niemand widerspricht. Bei der Sitzung sollen die Stellvertreterinnen/Stellvertreter des Bürgermeisters gewählt werden.
Die Fraktionen haben als Bürgermeisterstellvertreter folgende Personen vorgeschlagen: CDU: Axel Wermke; FWV: Michael Koch, SPD: Margarete Dutzi

 

Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild

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Beschlussvorschlag

a)     Der Gemeinderat beschließt, drei Bürgermeisterstellvertreter in folgender Reihenfolge der Stellvertretung zu benennen:

 Erster Vertreter CDU, zweiter Vertreter FWV, dritter Vertreter SPD.

 

b)        Der Gemeinderat bestellt im Wege der Einigung die Stellvertreter des Bürgermeisters: CDU: Axel Wermke; FWV: Michael Koch, SPD: Margarete Dutzi

 

Haushaltsvermerk

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