Sachverhalt
a) Gemäß § 48
GemO hat der Gemeinderat aus seiner Mitte einen oder mehrere
Stellvertreterinnen/Stellvertreter des Bürgermeisters zu bestellen. Die
Bestellung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung des Bürgermeisters.
Die Stellvertreterinnen/ Stellvertreter werden nach jeder Wahl der Gemeinderäte
neu bestellt. Sie werden in der Reihenfolge der Stellvertretung je in einem
besonderen Wahlgang gewählt. Die Verwaltung schlägt vor, drei
Stellvertreterinnen/Stellvertreter in der Reihenfolge des Wahlergebnisses zu
bestimmen, und zwar erste/r Vertreter/in CDU, zweite/r Vertreter/in FWV,
dritte/r Vertreter/in SPD.
b) Für die
Bestellung der Bürgermeisterstellvertreterinnen/ Bürgermeisterstellvertreter
gelten die Grundsätze der Wahl gemäß § 37 Absatz 7 Gemeindeordnung. Das
bedeutet, es kann offen abgestimmt werden, wenn niemand widerspricht. Bei der
Sitzung sollen die Stellvertreterinnen/Stellvertreter des Bürgermeisters
gewählt werden.
Die Fraktionen haben als Bürgermeisterstellvertreter folgende Personen
vorgeschlagen: CDU: Axel Wermke; FWV: Michael Koch, SPD: Margarete Dutzi
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
-/-
-/-
Beschlussvorschlag
a)
Der
Gemeinderat beschließt, drei Bürgermeisterstellvertreter in folgender
Reihenfolge der Stellvertretung zu benennen:
Erster Vertreter CDU, zweiter Vertreter FWV,
dritter Vertreter SPD.
b) Der Gemeinderat bestellt im Wege der Einigung die Stellvertreter des Bürgermeisters: CDU: Axel Wermke; FWV: Michael Koch, SPD: Margarete Dutzi
Haushaltsvermerk
-/-