Betreff
Verpflichtung der Mitglieder des neuen Gemeinderats
Vorlage
VÖ/073/2019
Art
Vorlage öffentlich

Sachverhalt

Bei der Kommunalwahl am 26.05.2019 wurden 18 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte in den neuen Gemeinderat gewählt. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Wahlprüfungsbescheid vom 17.06.2019 die Gültigkeit der Wahl bestätigt.

 

Gemäß § 32 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg verpflichtet der Bürgermeister alle Gemeinderäte in der ersten Sitzung öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten. Dabei wird die Verpflichtungsformel gesprochen und die Verpflichtung durch Handschlag vorgenommen.

 

Die Verpflichtungsformel lautet:

 

„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern“.

 

Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild

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Beschlussvorschlag

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Haushaltsvermerk

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