Sachverhalt
Bei der
Kommunalwahl am 26.05.2019 wurden 18 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte in den
neuen Gemeinderat gewählt. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit
Wahlprüfungsbescheid vom 17.06.2019 die Gültigkeit der Wahl bestätigt.
Gemäß § 32
Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg verpflichtet der
Bürgermeister alle Gemeinderäte in der ersten Sitzung öffentlich auf die
gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten. Dabei wird die
Verpflichtungsformel gesprochen und die Verpflichtung durch Handschlag
vorgenommen.
Die
Verpflichtungsformel lautet:
„Ich
gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung
meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft
zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern“.
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
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Beschlussvorschlag
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Haushaltsvermerk
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