Sachverhalt
1. Die Amtszeit der Mitglieder des amtierenden Gemeinderats endet mit Ablauf des 25.05.2019. Bis zum Zusammentreten des neuen Gemeinderats im Rahmen der konstituierenden Sitzung führt der bisherige Gemeinderat die Geschäfte weiter. In der konstituierenden Sitzung am 02.07.2019 werden die neuen Mitglieder des Gemeinderates verpflichtet. Zuvor sind vom bisherigen Gemeinderat Hinderungsgründe festzustellen. Eine offizielle Feststellung von Hinderungsgründen ist jedoch nur erforderlich, wenn ein Anlass hierzu besteht. Dies ist bei den neuen Gemeinderäten nicht der Fall. Deshalb wurde auf die offizielle Feststellung von Hinderungsgründen verzichtet. Bevor die Verpflichtung der Mitglieder des neu gewählten Gremiums stattfindet, werden die ausscheidenden Mitglieder des Gemeinderats verabschiedet. Es sind dies:
OT Ubstadt: Otto Stricker
OT Weiher: Helmut Amann, Judith Holzer-Reiser, Ralf König
OT Stettfeld: Dr. Frieder Keller, Antonia Meier
OT Zeutern: Lars Botz, Ludwig Zimmerer.
2. Bei der Sitzung sollen außerdem Ehrungen für langjährige Gemeinderatstätigkeit vorgenommen werden. Verschiedene Mitglieder des Gemeinderats sollen ausgezeichnet werden.
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
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Beschlussvorschlag
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Haushaltsvermerk
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