- Bildung eines Arbeitskreises
Sachverhalt
In Ubstadt-Weiher gibt es ein buntes, vielseitiges Vereinsleben. Mehr als 100 Ortsvereine leisten in den verschiedensten Bereichen wertvolle Arbeit. Schon immer versucht die Gemeinde, die Vereine aller Sparten (Rettungsdienste, Sport, Kultur und Denkmalpflege, Brauchtum) gerecht zu unterstützen. Unterstützung wird gewährt in Form eines jährlichen Grundbetrags, eines Jugendförderbeitrags, Unterhaltungszuschüsse für eigene Gebäude, Bereitstellung von Räumlichkeiten gegen geringe Kostenerstattung, Investitionszuschüsse für Baumaßnahmen und verschiedenste Beschaffungen. Von Zeit zu Zeit muss geprüft werden, ob die bestehenden Förderungen noch die tatsächlichen Gegebenheiten in einer Gemeinde abbilden und ob evtl. Anpassungen erforderlich sind. Der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 12.02.2019 mit der Vereinsförderung beschäftigt. Er hat einen Stand über die derzeitige Förderpraxis erhalten. Der Ausschuss war der Meinung, dass eine grundlegende Änderung der Vereinsförderung nicht nötig sei. Die Strukturen solle man im Großen und Ganzen belassen und nur in Einzelfällen Änderungen vornehmen. Da es ein sehr komplexes Thema ist, wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, einen Arbeitskreis mit Mitgliedern des Gemeinderats, die eine Affinität zur Vereinslandschaft haben, einzurichten, um dieses Thema ausführlich gemeinsam mit der Verwaltung zu erarbeiten.
Da im Mai die Kommunalwahlen anstehen, sollte der Arbeitskreis mit Mitgliedern des neuen Gremiums besetzt werden. Die konstituierende Sitzung des Gemeinderats ist (vorbehaltlich der Bestätigung der Rechtmäßigkeit) auf 02.07.2019 terminiert. Zu diesem Termin sollen auch die Vertreter des Arbeitskreises benannt werden.
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
Gemäß Leitbildkonzept soll das bisher von der Bevölkerung als sehr gut bewertete Vereinsleben im Bestand gesichert werden. Dazu gehört auch, dass die Vereine gefördert werden.
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Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt der Bildung eines Arbeitskreises zur Evaluierung der Vereinsförderrichtlinien zu. Die Mitglieder des Arbeitskreises werden bei der konstituierenden Sitzung des neuen Gemeinderats nach der Kommunalwahl (voraussichtlich am 02.07.2019) bestimmt.
Haushaltsvermerk
Die Gründung eines Arbeitskreises hat zunächst keine monetären Auswirkungen.