- Änderung des Zuschusses für die Fraktionsarbeit
Sachverhalt
Rechtsgrundlage:
Gemäß § 32 a Absatz
3 GemO kann die Gemeinde Fraktionen aus ihrem Haushalt Mittel für die sächlichen
und personellen Aufwendungen der Fraktionsarbeit gewähren. Über die Verwendung
der Mittel ist ein Nachweis in einfacher Form zu führen.
Grundsätzliches:
Die
Entschädigungssatzung der Gemeinde Ubstadt-Weiher wurde im Jahr 2018 neu
erlassen und trat am 01.07.2018 in Kraft.
Die Gemeindeordnung
sieht Zuschüsse für die sächlichen und personellen Aufwendungen der
Fraktionsarbeit vor. Hintergrund dieser Vorschrift ist es, dass die
ehrenamtliche Tätigkeit als Gemeinderat mit einem großen zeitlichen Aufwand
verbunden ist, der nur durch eine geringe Aufwandsentschädigung honoriert wird.
Neben dem zeitlichen Aufwand fallen oftmals auch Ausgaben für die einzelnen
Fraktionen an, die dann von den einzelnen Gemeinderäten anteilig zu leisten
sind. Deshalb sieht die Gemeindeordnung hier eine finanzielle Entlastung in
Form eines Zuschusses vor. Im vergangenen Jahr wurde die Zuschusshöhe auf 100 €
pro Jahr pro Fraktion sowie ein jährlicher Zuschuss von 10 € pro
Fraktionsmitglied festgelegt. Somit erhält nach aktueller Satzung die
CDU-Fraktion 200 €, die SPD-Fraktion und Fraktion der Freien Wähler jeweils 150
€ pro Jahr. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass der bisherige Zuschuss
für die sächlichen und personellen Aufwendungen der Fraktionsarbeit bei weitem
nicht ausreicht, da die Ausgaben oft wesentlich höher sind. Deshalb schlägt die
Verwaltung vor, den Zuschuss zu erhöhen. Rückwirkend zum 01.01.2019 soll der
Zuschuss auf jährlich 200 € und 20 € pro Fraktionsmitglied erhöht werden. Nach
aktueller Besetzung des Gemeinderats würde dies eine maximale Zuschusshöhe für
die CDU in Höhe von 400 €, für die SPD und die FWV in Höhe von jeweils 300 €
ergeben.
Hinweis: Der Zuschuss wird höchstens bis zur Höhe der tatsächlichen Aufwendungen gewährt, die jeweils bis 31.03. des Folgejahrs in einfacher Form nachzuweisen sind.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 12.02.2019 dem Gemeinderat einstimmig die Zustimmung zur Änderung der Satzung empfohlen.
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
-/-
Änderungssatzung
über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt die Änderung der Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit
wie folgt:
§ 3 Abs. 4 erhält
folgende Fassung:
Die Fraktionen des Gemeinderats erhalten für die sächlichen und personellen
Aufwendungen der Fraktionsarbeit einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 200,00 Euro sowie einen jährlichen
Zuschuss in Höhe von 20,00 Euro pro
Fraktionsmitglied, höchstens jedoch bis zur Höhe der tatsächlichen
Aufwendungen. Die tatsächlichen Aufwendungen sind bis zum 31.03. des
Folgejahres in einfacher Form nachzuweisen.
Haushaltsvermerk
Insgesamt erhöhen sich die Ausgaben um 500 €. Entsprechende Mittel stehen im Haushalt bereit.