Betreff
Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
- Änderung des Zuschusses für die Fraktionsarbeit
Vorlage
VÖ/047/2019
Art
Vorlage öffentlich

Sachverhalt

 

Rechtsgrundlage:

Gemäß § 32 a Absatz 3 GemO kann die Gemeinde Fraktionen aus ihrem Haushalt Mittel für die sächlichen und personellen Aufwendungen der Fraktionsarbeit gewähren. Über die Verwendung der Mittel ist ein Nachweis in einfacher Form zu führen.

 

Grundsätzliches:

Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Ubstadt-Weiher wurde im Jahr 2018 neu erlassen und trat am 01.07.2018 in Kraft.

 

Die Gemeindeordnung sieht Zuschüsse für die sächlichen und personellen Aufwendungen der Fraktionsarbeit vor. Hintergrund dieser Vorschrift ist es, dass die ehrenamtliche Tätigkeit als Gemeinderat mit einem großen zeitlichen Aufwand verbunden ist, der nur durch eine geringe Aufwandsentschädigung honoriert wird. Neben dem zeitlichen Aufwand fallen oftmals auch Ausgaben für die einzelnen Fraktionen an, die dann von den einzelnen Gemeinderäten anteilig zu leisten sind. Deshalb sieht die Gemeindeordnung hier eine finanzielle Entlastung in Form eines Zuschusses vor. Im vergangenen Jahr wurde die Zuschusshöhe auf 100 € pro Jahr pro Fraktion sowie ein jährlicher Zuschuss von 10 € pro Fraktionsmitglied festgelegt. Somit erhält nach aktueller Satzung die CDU-Fraktion 200 €, die SPD-Fraktion und Fraktion der Freien Wähler jeweils 150 € pro Jahr. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass der bisherige Zuschuss für die sächlichen und personellen Aufwendungen der Fraktionsarbeit bei weitem nicht ausreicht, da die Ausgaben oft wesentlich höher sind. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, den Zuschuss zu erhöhen. Rückwirkend zum 01.01.2019 soll der Zuschuss auf jährlich 200 € und 20 € pro Fraktionsmitglied erhöht werden. Nach aktueller Besetzung des Gemeinderats würde dies eine maximale Zuschusshöhe für die CDU in Höhe von 400 €, für die SPD und die FWV in Höhe von jeweils 300 € ergeben.

 

Hinweis: Der Zuschuss wird höchstens bis zur Höhe der tatsächlichen Aufwendungen gewährt, die jeweils bis 31.03. des Folgejahrs in einfacher Form nachzuweisen sind.

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 12.02.2019 dem Gemeinderat einstimmig die Zustimmung zur Änderung der Satzung empfohlen.

 

Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild

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Änderungssatzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit wie folgt:

 

§ 3 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
Die Fraktionen des Gemeinderats erhalten für die sächlichen und personellen Aufwendungen der Fraktionsarbeit einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 200,00 Euro sowie einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 20,00 Euro pro Fraktionsmitglied, höchstens jedoch bis zur Höhe der tatsächlichen Aufwendungen. Die tatsächlichen Aufwendungen sind bis zum 31.03. des Folgejahres in einfacher Form nachzuweisen.

Haushaltsvermerk

Insgesamt erhöhen sich die Ausgaben um 500 €. Entsprechende Mittel stehen im Haushalt bereit.