Betreff
Kommunalwahlen 2019
Vorlage
VÖ/044/2019
Art
Vorlage öffentlich

Sachverhalt

Die Kommunalwahlen (Gemeinderats- und Kreistagswahl) sowie die Europawahl finden am Sonntag, 26. Mai 2019 gemeinsam statt. Die ersten Vorbereitungen sind nunmehr zu treffen:

 

Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen

Nach § 11 des Kommunalwahlgesetzes obliegt dem Gemeindewahlausschuss die Leitung der Gemeindewahlen, zu der auch die Zulassung der Wahlvorschläge und die Prüfung der Wählbarkeit der Bewerber sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses bei der Gemeinderatswahl gehören. Bei der Wahl der Kreisräte leitet er die Durchführung der Wahl in der Gemeinde und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit.

 

Der Gemeindewahlausschuss besteht kraft Gesetzes aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern. Ist der Bürgermeister verhindert, weil er selbst Bewerber ist (Bürgermeister Löffler tritt als Kreistagskandidat an) muss der Gemeinderat den Vorsitzenden und den Stellvertreter wählen. Auch Beisitzer und namentliche Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten oder Gemeindebediensteten. Bewerber für die Gemeinderats- und Kreistagswahl können nicht Mitglied im Gemeindewahlausschuss werden. In Abstimmung mit den im Gemeinderat vertretenen Parteien/Wählervereinigung wird folgende Besetzung des Gemeindewahlausschusses vorgeschlagen:

 

Vorsitzender (stellvertr. Vorsitzender):

Gerhard Freund, CDU (Bernd Simonis, CDU)

Beisitzer (stellvertr.Beisitzer):

Otto Stricker, CDU (Wolfgang Herzog, CDU)

Ludwig Zimmerer, SPD (Herbert Sand, SPD)

Wolfgang Luft, FVW (Hermann Brecht, FWV).

 

Wahlbezirke und Wahllokale

Bei der Unterbringung der Wahlräume in Ubstadt ist aufgrund der räumlichen Enge im Rathaus eine Änderung notwendig. Der Wahlraum für den Wahlbezirk 002-02 wird vom Rathaus, Zimmer 46 (Trauzimmer) ins Seniorenzentrum Ubstadt verlegt.

 

Für die Ergebnisermittlung der Kommunalwahlen wird das EDV-unterstützte und vom Kommunalen Rechenzentrum „ITEOS“ betreute Wahlauswertungsverfahren „WinWvis“ Verwendung finden. Die Wahlvorstände mehrerer Wahlbezirke werden aus Platzgründen und aufgrund der EDV-Installation für die Ergebnisermittlung der Kommunalwahl (Kreis- und Gemeinderatswahl) in andere Räumlichkeiten umziehen müssen, hierüber wird der Gemeindewahlausschuss zu gegebener Zeit Beschlüsse treffen.

Über die Bestellung der Mitglieder der Wahlvorstände der einzelnen Wahlbezirke entscheidet der Bürgermeister kraft Gesetzes. Die Fraktionen werden in gewohnter Weise im Vorfeld konsultiert.

Versand der Stimmzettel:

 

Die Stimmzettel für die Kreis- und Gemeinderatswahlen erhalten die Wahlberechtigen in personalisierten Versandtaschen in Vorfeld nach Hause.

Die Verteilung dieser Versandtaschen kann die Gemeinde nicht mehr durch Amtsboten etc. gewährleisten, deshalb soll der Versand von der Deutschen Post als Dialogpost übernommen werden. Voraussichtliche Kosten hierfür 8.000,-- Euro.

 

Einreichung von Wahlvorschlägen

Die Regelfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen beginnt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wahl (diese ist für Donnerstag, 21. Februar 2019 im Mitteilungsblatt der Gemeinde vorgesehen) und endet  am 59. Tag vor der Wahl, also am Donnerstag, 28. März 2019, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist! Keine Verlängerung möglich!).

 

Ehrenamtliche Entschädigung

Die im Rahmen der Europawahl eingesetzten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten eine Wahlhelferentschädigung gemäß der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit und nach § 10 Abs. 2 Europawahlordnung. Für die gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahlen könnte gemäß § 1 der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich Tätigen den Wahlhelfern Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls nach einheitlichen Durchschnittssätzen gewährt werden. Der Durchschnittssatz beträgt bei einer zeitlichen Inanspruchnahme bis zu 3 Stunden:   12 €, von mehr als 3 Stunden bis zu 6 Stunden: 24 €, von mehr als 6 Stunden (Tageshöchstsatz): 35 €.

Für die Wahlhelfer, die am Sonntag bei der Europa - und Kommunalwahl im Einsatz sind, wird eine Entschädigungspauschale, abweichend von der Satzung für ehrenamtliche Entschädigung und unabhängig von der Einsatzzeit, von insgesamt  50 € und am Montag von 30 € vorgeschlagen.

(Anmerkung: Verschiebungen bleiben vorbehalten, da Zeitpunkt der Auszählung der Kreistagswahl vom Landratsamt noch nicht bekanntgegeben wurde).

Für die zusätzlichen PC-Kräfte, die sonntags erst ab 19.30 Uhr und montags ab 8.30 Uhr im Einsatz sind, wird abweichend von Satzung für ehrenamtliche Entschädigung vorgeschlagen, eine Pauschale von 15 € am Sonntag und 30 € am Montag auszubezahlen.

Die Gemeindebediensteten, die als ehrenamtliche Wahlhelfer eingesetzt sind, erhalten am Montag die Arbeitszeit gutgeschrieben, aber keine weitere finanzielle Entschädigung.

 

Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild

Entfällt.

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Beschlussvorschlag

1.    Der Gemeinderat beschließt die Besetzung des Gemeindewahlausschusses gemäß dem Vorschlag in dieser Vorlage.

2.    Der Gemeinderat beschließt, die Wahlhelfer bei der Europa- und Kommunalwahl am 26.05.2019 für die ehrenamtliche Tätigkeit wie vorgeschlagen zu entlohnen.

 

Haushaltsvermerk

Die Kosten für die Wahlhelferentschädigung beläuft sich auf ca. 9.490 €,

von denen ca. 2.840 € vom Bund für die Europawahl erstattet werden. Im Haushalt 2019 sind Mittel in Höhe von 12.000 € bereitgestellt, somit sind ausreichende Haushaltsmittel vorhanden. Die Portokosten werden über Geschäftsausgaben finanziert.