Betreff
Bebauungsplan "Abrundung Lußhardtstraße" im OT Stettfeld mit örtlichen Bauvorschriften und 13. Änderung zur 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
a) Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen bei der Offenlage und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
VÖ/043/2019
Art
Vorlage öffentlich

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich letztmalig in seiner öffentlichen Sitzung vom 20.11.2018 mit dem Bebauungsplan „Abrundung Lußhardtstraße“ im OT Stettfeld mit örtlichen Bauvorschriften und der 13. Änderung zur 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes befasst und die beiden Verfahren zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB freigegeben.
Die im Rahmen der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen sowie die während der Offenlage am 21.12.2018 bis einschließlich 08.02.2019 vorgebrachten Stellungnahmen werden zur Sitzung vorgestellt. Alle vorgebrachten Stellungnahmen müssen untereinander und gegeneinander abgewogen werden.
Nach dem erforderlichen Abwägungsprozess kann das Verfahren mit dem Satzungs- bzw. Feststellungsbeschluss abgeschlossen werden.
Für das Bebauungsplanänderungsverfahren ist eine Genehmigung einzuholen. Nach Erteilung der Genehmigung durch das Landratsamt Karlsruhe und anschließender ortsüblicher Bekanntmachung kann das Verfahren dann abgeschlossen werden.

 

 

Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild

Erfolgte im Rahmen des Verfahrens bei der durchzuführenden Fachbehördenanhörung.

 

Abwägungen (wird nachgereicht)

Bebauungsplan zeichnerischer Teil

13. Änderung zur 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zeichnerischer Teil

 

Beschlussvorschlag

a)    Der Gemeinderat beschließt die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen bei der Offenlage und bei der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange untereinander und gegeneinander.

b)    Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung sowie trifft den Feststellungsbeschluss gemäß § 6 BauGB zur 13. Änderung zur 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes.

 

Haushaltsvermerk

Entfällt.