a) Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen bei der Offenlage und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
b) Satzungsbeschluss
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat sich letztmalig in seiner öffentlichen
Sitzung vom 20.11.2018 mit dem Bebauungsplan „Abrundung Lußhardtstraße“ im OT
Stettfeld mit örtlichen Bauvorschriften und der 13. Änderung zur 3.
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes befasst und die beiden Verfahren zur
Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der berührten Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB freigegeben.
Die im Rahmen der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen sowie
die während der Offenlage am 21.12.2018 bis einschließlich 08.02.2019
vorgebrachten Stellungnahmen werden zur Sitzung vorgestellt. Alle vorgebrachten
Stellungnahmen müssen untereinander und gegeneinander abgewogen werden.
Nach dem erforderlichen Abwägungsprozess kann das Verfahren mit dem Satzungs-
bzw. Feststellungsbeschluss abgeschlossen werden.
Für das Bebauungsplanänderungsverfahren ist eine Genehmigung einzuholen. Nach
Erteilung der Genehmigung durch das Landratsamt Karlsruhe und anschließender
ortsüblicher Bekanntmachung kann das Verfahren dann abgeschlossen werden.
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
Erfolgte im Rahmen des Verfahrens bei der durchzuführenden Fachbehördenanhörung.
Abwägungen (wird
nachgereicht)
Bebauungsplan
zeichnerischer Teil
13. Änderung zur 3.
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zeichnerischer Teil
Beschlussvorschlag
a) Der Gemeinderat beschließt die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen bei der Offenlage und bei der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange untereinander und gegeneinander.
b) Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung sowie trifft den Feststellungsbeschluss gemäß § 6 BauGB zur 13. Änderung zur 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes.
Haushaltsvermerk
Entfällt.