Sachverhalt
Bei drei Grundstücken im unverplanten Innenortsbereich der
Gemarkung Weiher soll die bisherige Bausubstanz abgebrochen werden. Geplant ist
dort eine Wohnanlage mit Tiefgarage.
Konkret ist die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit je 6 Wohneinheiten
geplant. 14 PKW-Stellplätze und 36 Fahrradstellplätze sind in der Tiefgarage
vorgesehen, dazu 6 Stellplätze im Freien.
Die Zulässigkeit des Vorhabens soll zunächst im Rahmen einer Bauvoranfrage
geklärt werden.
Baurechtliche Beurteilung:
Die drei Grundstücke liegen, wie bereits beschrieben, im unverplanten
Innenortsbereich der Gemarkung Weiher nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben
zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren
Grundstücksfläche und der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt
und die Erschließung gesichert ist.
Das Bauvorhaben wurde mit der Baurechtsbehörde vorbesprochen. Insbesondere die
Gebäudehöhe, die Bautiefe und die Kubaturen des Gebäudes sind in der näheren
Umgebung in dieser Form vorhanden. Da es sich um insgesamt drei Grundstücke
handelt, wird somit pro Grundstück ein Wohnhaus mit je 6 Wohneinheiten
errichtet. Die Stellplatzzahl richtet sich nach § 37 Abs. 1 Landesbauordnung
für Baden-Württemberg (LBO). Danach ist bei der Errichtung von Wohngebäuden für
jede Wohnung ein geeigneter KFZ-Stellplatz nachzuweisen. Geplant sind insgesamt
18 Wohneinheiten, 14 KFZ-Stellplätze werden in der Tiefgarage und 6 Stellplätze
im Freien nachgewiesen, also insgesamt 20 PKW-Stellplätze. Die Anzahl ist somit
gemäß den Vorschriften der LBO ausreichend. Dazu werden in der Tiefgarage auch
noch 36 Fahrradstellplätze angelegt.
Die Verwaltung kommt nach Prüfung und ausführlicher Besprechung mit der
Baurechtsbehörde zum Ergebnis, dass das Kriterium des Einfügens nach § 34 BauGB
für die geplante Wohnanlage mit Tiefgarage hier erfüllt ist. Insofern wird dem
Gemeinderat die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vorgeschlagen.
Nachbareinwendungen liegen nicht vor!
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
Erfolgt durch die Baurechtsbehörde bei der durchzuführenden Fachbehördenanhörung.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage zum Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage im unverplanten Innenortsbereich der Gemarkung Weiher.
Haushaltsvermerk
Entfällt.