- Wahl eines Gemeinderatsmitglieds zwecks Vornahme der Verpflichtung des Bürgermeisters
Sachverhalt
Bei der Bürgermeisterwahl am 06.05.2018 wurde der amtierende Bürgermeister Tony Löffler mit 94,9 % der Stimmen für weitere acht Jahre zum Bürgermeister der Gemeinde Ubstadt-Weiher gewählt.
Gemäß § 42 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vereidigt und verpflichtet ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied den Bürgermeister in öffentlicher Sitzung im Namen des Gemeinderats. In der Sitzung soll dieses Mitglied gewählt werden. Es wird vorgeschlagen, dass Bürgermeisterstellvertreter Axel Wermke, der bei der Bürgermeisterwahl zugleich die Funktion des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses innehatte, die Verpflichtung des Bürgermeisters im Namen des Gemeinderats in der Gemeinderatssitzung am 19. Februar 2019 vornimmt, sofern die Wahl bis zu dem Zeitpunkt rechtskräftig ist, ansonsten bei einer späteren Gemeinderatssitzung.
Die Wahl war von einer Mitbewerberin angefochten worden. Die Anfechtung wurde inzwischen gerichtlich zurückgewiesen. Die Rechtskraft tritt jedoch frühestens am 20.01.2019 ein, sofern von der Mitbewerberin keine weiteren Rechtsmittel in Anspruch genommen werden. Sobald Rechtskraft eintritt, steht der Verpflichtung von Bürgermeister Löffler dann nichts mehr im Wege.
Die Verwaltung schlägt offene Wahl vor.
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
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Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat wählt aus seinen Reihen Axel Wermke als das Mitglied, das, sofern die Wahl bis dahin rechtskräftig ist, in der Februarsitzung 2019 des Gemeinderats oder zu einem späteren Termin die Verpflichtung von Bürgermeister Tony Löffler vornehmen wird.
Haushaltsvermerk
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