Sachverhalt
Seit Einführung des § 78 Abs. 4 der GemO darf die Verwaltung eingehende Spenden lediglich entgegennehmen. Über die Annahme der Spende hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Über die Verfahrensweise im Zusammenhang mit der Abwicklung von Spenden wurde der Gemeinderat in der Sitzung am 04.07.2006, 14.07.2009 und 22.07.2014 ausführlich informiert.
In der Zeit vom
11.12.2018 bis 31.12.2018 (4. Quartal 2018) sind weitere Spenden eingegangen.
Auch über deren Annahme ist vom Gemeinderat zu entscheiden.
Spendeneingänge
im 4. Quartal 2018 – weitere Eingänge vom 11.12. -
31.12.2018
Verwendungszweck
Betrag
Kulturstiftung 200,00 €
Jugendstiftung 2.180,00 €
Sportstiftung 100,00 €
Alter 2000 600,00 €
Kapelle Ubstadt 1.000,00 €
Elisabeth-Veith-Stiftung 2.100,00
€
S u m m e 6.180,00
€
============================================================
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
entfällt
Präsentation – Annahme von Spenden 4. Quartal 11.12. – 31.12.2018
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Spenden zu.
Haushaltsvermerk
entfällt