Betreff
Erweiterung Hardtsee
Hier: Externer Ökoausgleich - Beschluss zur öffentlichen Ausschreibung
Vorlage
VÖ/002/2019
Art
Vorlage öffentlich

Sachverhalt

Für Eingriffe in Natur und Landschaft, die im Rahmen eines Vorhabens unvermeidbar sind, sind gemäß § 1 a BauGB (3) ökologische Ausgleichsmaßnahmen zu erbringen. Bei der Erweiterung des Freizeitzentrums konnte insbesondere durch Pflanzungen auf der Erweiterungsfläche ein Teil des Eingriffs innerhalb des Vorhabens ausgeglichen werden. Gemäß Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz im Grünordnungsplan sind weitere Maßnahmen außerhalb der Erweiterungsfläche erforderlich. Dazu wurde ein Maßnahmenpaket geschnürt, mit dem zum einen das Defizit für den Campingplatz gedeckt wird und zum andern ein Ausgleichsüberschuss entsteht, der für andere Vorhaben genutzt werden soll (u.a. zur Deckung des Ausgleichsdefizits beim Vorhaben „Abrundung Lußhardtstraße“). Der verbleibende Überschuss wird zunächst auf dem Ökokonto der Gemeinde gutgeschrieben. Das Paket besteht aus folgenden Einzelmaßnahmen, die auf Teilflächen nördlich des Campingplatzes durchgeführt werden sollen (vgl. Übersichtsplan in der Anlage):

 

  • E1: Umwandlung einer artenarmen Wiese in eine artenreiche Magerwiese auf einer Fläche von rund 24.400 m² . Diese Fläche wurde bereits im Herbst 2018 neu eingesät, und die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege ist durch den bewirtschafteten Landwirt gewährleistet.

 

  • E2: Pflanzung einer Baumgruppe aus 8 Bäumen

 

  • E3: Anlage einer Feldhecke auf 645 m² Fläche

 

  • E4: Anlage bzw. Ergänzung von Baumreihen auf dem „Behelfsparkplatz“

 

 

Die Kostenschätzung für diese 3 Maßnahmen inkl. Fertigstellungs- und Entwicklungspflege für 2 Vegetationsperioden liegt bei rund 21.000 € netto. Bei einer Auftragssumme ab 20.000 € ist gem. VOB/A und Verwaltungsvorschrift des Landes (VergabeVwV) eine beschränkte oder öffentliche Ausschreibung durchzuführen.

 

Die Vegetationsarbeiten zu den Maßnahmen E2 - E4 sollen im Frühjahr oder im Herbst 2019 ausgeschrieben werden. Die Entscheidung über den Zeitpunkt der Ausschreibung wird vom Zeitpunkt der Rechtskraft des Haushaltsplans 2019 abhängig sein.

 

 

Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild

Die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen sind im Grünordnungsplan zum Bebauungsplan festgesetzt. Ihre Umsetzung ist daher verpflichtend. Sie dienen dem Ausgleich unvermeidbarer Eingriffe in Natur und Landschaft.

 

Übersichtsplan Maßnahmenpaket externer Ökoausgleich

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der öffentlichen Ausschreibung der Vegetationsarbeiten zur Umsetzung externer Ökoausgleichsmaßnahmen für die Erweiterung des Freizeitzentrums Hardtsee zu. Über die Auftragsvergabe wird nach Submission und Rechtskraft Haushaltsplan 2019 entschieden.

Haushaltsvermerk

Für die Umsetzung des Maßnahmenpaketes sind im Haushaltsentwurf 2019 folgende Mittel vorgesehen:

8.500 € im Haushalt des Eigenbetriebs Freizeitzentrum Hardtsee (entspricht dem Ausgleichsbedarf für die Erweiterung des Freizeitzentrums).

34.000 € im Finanzhaushalt der Gemeinde (THH2) für den Überschuss, der auf dem Ökokonto gutgeschrieben, bzw. teilweise für den Ausgleich zum Vorhaben „Abrundung Lußhardtstraße“ herangezogen werden soll.

 

Mit einem Ausschreibungsergebnis innerhalb dieses Finanzrahmens wird gerechnet. Die Finanzierung des Maßnahmenpakets (auszuschreibende Vegetationsmaßnahmen und Umsetzung der Maßnahme 1) ist somit gesichert.