- Verpflichtung des Bürgermeisters
Sachverhalt
Bei der Bürgermeisterwahl am 06.05.2018 wurde der amtierende Bürgermeister Tony Löffler mit 94,9 % der Stimmen für weitere acht Jahre zum Bürgermeister der Gemeinde Ubstadt-Weiher gewählt.
Gemäß § 42 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vereidigt und verpflichtet ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied den Bürgermeister in öffentlicher Sitzung im Namen des Gemeinderats. In der Sitzung am 22. Januar 2019 wurde Bürgermeisterstellvertreter Axel Wermke, der bei der Bürgermeisterwahl zugleich die Funktion des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses innehatte, vom Gemeinderat gewählt, die Verpflichtung des Bürgermeisters im Namen des Gemeinderats vorzunehmen.
Der Wahlprüfungsbescheid des Landratsamtes mit der entsprechenden Verpflichtungsformel ist der Gemeinde zugegangen.
Die Wahl war von einer Mitbewerberin angefochten worden. Die Anfechtung wurde jedoch inzwischen zurückgewiesen, und die Wahl ist rechtskräftig, so dass der Verpflichtung von Bürgermeister Löffler nichts im Wege steht.
Bürgermeister Löffler
ist bei diesem Tagesordnungspunkt befangen, Bürgermeisterstellvertreter Axel
Wermke hat daher als Stellvertreter den Vorsitz inne.
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
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gez. Axel Wermke, Bürgermeisterstellvertreter
Niederschrift Verpflichtung des Bürgermeisters
Beschlussvorschlag
Das vom Gemeinderat in der Januarsitzung 2019 gewählte Gemeinderatsmitglied und Bürgermeisterstellvertreter Axel Wermke verpflichtet den am 06.05.2018 gewählten Bürgermeister Tony Löffler.
Haushaltsvermerk
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