Betreff
Bürgermeisterwahl am 06.05.2018
- Verpflichtung des Bürgermeisters
Vorlage
VÖ/001/2019
Art
Vorlage öffentlich

Sachverhalt

Bei der Bürgermeisterwahl am 06.05.2018 wurde der amtierende Bürgermeister Tony Löffler mit 94,9 % der Stimmen für weitere acht Jahre zum Bürgermeister der Gemeinde Ubstadt-Weiher gewählt.

 

Gemäß § 42 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vereidigt und verpflichtet ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied den Bürgermeister in öffentlicher Sitzung im Namen des Gemeinderats. In der Sitzung am 22. Januar 2019 wurde Bürgermeisterstellvertreter Axel Wermke, der bei der Bürgermeisterwahl zugleich die Funktion des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses innehatte, vom Gemeinderat gewählt, die Verpflichtung des Bürgermeisters im Namen des Gemeinderats vorzunehmen.

 

Der Wahlprüfungsbescheid des Landratsamtes mit der entsprechenden Verpflichtungsformel ist der Gemeinde zugegangen.

 

Die Wahl war von einer Mitbewerberin angefochten worden. Die Anfechtung wurde jedoch inzwischen zurückgewiesen, und die Wahl ist rechtskräftig, so dass der Verpflichtung von Bürgermeister Löffler nichts im Wege steht.

 

Bürgermeister Löffler ist bei diesem Tagesordnungspunkt befangen, Bürgermeisterstellvertreter Axel Wermke hat daher als Stellvertreter den Vorsitz inne.

 

Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild

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gez. Axel Wermke, Bürgermeisterstellvertreter

 

Niederschrift Verpflichtung des Bürgermeisters

 

Beschlussvorschlag

Das vom Gemeinderat in der Januarsitzung 2019 gewählte Gemeinderatsmitglied und Bürgermeisterstellvertreter Axel Wermke verpflichtet den am 06.05.2018 gewählten Bürgermeister Tony Löffler.

Haushaltsvermerk

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