Sachverhalt
a.
Festlegung
der Wahlhelferentschädigung
Bei der Neuwahl zum Deutschen Bundestag werden wieder ehrenamtliche Wahlhelfer im Einsatz sein. Nach § 10 Abs. 2 BWO kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von 25 € und für den Vorsitzenden von 35 € gewährt werden. Dieser Betrag entspricht der Höhe, die vom Bund über das Land im Rahmen der Kostenerstattung an die Gemeinde rückvergütet wird. Bei der Gemeinde Ubstadt-Weiher war es in der Vergangenheit üblich, abweichend von dieser Möglichkeit, die ehrenamtlichen Wahlhelfer nach der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit zu entlohnen. Es wird vorgeschlagen, dies auch für die Bundestagswahl am 24. September 2017 grundsätzlich so beizubehalten. Bei einer zeitlichen Inanspruchnahme von mehr als 6 Stunden sind es einheitlich 35 € für alle eingesetzten Wahlhelfer. Insgesamt sind rund 100 Personen eingesetzt.
b.
Einteilung
der Wahlbezirke
Für die Bundestagswahl obliegt die Einteilung der Wahlbezirke nach den gesetzlichen Vorschriften der Gemeindebehörde. Der Gemeinderat wird hiermit darüber informiert, dass das Gemeindegebiet von Ubstadt-Weiher in 10 allgemeine Wahlbezirke (= Ubstadt und Weiher je 3 Wahlbezirke, Stettfeld und Zeutern je 2 Wahlbezirke) eingeteilt und zwei Briefwahlvorstände berufen werden sollen. Die Wahlräume werden in Stettfeld in der Grundschule, in Zeutern im Seniorenzentrum, in Weiher in der Grundschule und in Ubstadt im Rathaus eingerichtet. Eine rollstuhlgerechte Zugangsmöglichkeit ist jeweils vorhanden.
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung
Entfällt.
keine
Beschlussvorschlag
1. Der Gemeinderat beschließt, die Wahlhelfer
nach der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit zu entlohnen.
2. Der Gemeinderat nimmt von der Einteilung der
Wahlbezirke Kenntnis.
Haushaltsvermerk
Für die Wahlhelferentschädigung sind im Haushalt entsprechende Mittel bereitgestellt. Die vorgeschlagenen Ausgaben belaufen sich auf insgesamt rund 3.500 €.