Betreff
Änderung des Bebauungsplanes "Rosenberg-Abrundung" im Ortsteil Stettfeld im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
a) Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
VÖ/085/2017
Art
Vorlage öffentlich

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 14.03.2017 ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Rosenberg-Abrundung“ im Ortsteil Stettfeld im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB eingeleitet. Die Änderung des Bebauungsplanes sieht eine geringfügige Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Reduzierung der Pflanzfläche für Bäume und Sträucher als Randabgrenzung zur freien Feldflur zur Schaffung einer Möglichkeit einer Zufahrt in den rückwärtigen Grundstücksbereich bei den Grundstücken Flst. 5129 und 5156 vor.

 

Im Rahmen des Änderungsverfahrens wurden sowohl bei der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange als auch im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit wurden Stellungnahmen vorgebracht.

Diese Stellungnahmen sind in der Anlage mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung beigefügt. Die vorgebrachten Anregungen sind untereinander und gegeneinander abzuwägen.

 

Nach dem erforderlichen Abwägungsprozess kann die Bebauungsplanänderung mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden. Mit anschließender ortsüblicher Bekanntmachung im Mitteilungsblatt wird die Bebauungsplanänderung rechtverbindlich.

 

Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung

Erfolgte im Verfahren bei der durchzuführenden Fachbehördenanhörung.

 

2 Deckblätter zur Bebauungsplanänderung

Abwägung

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt:

a)        Die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen untereinander und gegeneinander.

b)        Die Bebauungsplanänderung „Rosenberg-Abrundung“ im Ortsteil Stettfeld im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung.

 

Haushaltsvermerk

Die Kosten der Bebauungsplanänderung tragen die Antragssteller.