a) Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 14.03.2017 ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Rosenberg-Abrundung“ im Ortsteil Stettfeld im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB eingeleitet. Die Änderung des Bebauungsplanes sieht eine geringfügige Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Reduzierung der Pflanzfläche für Bäume und Sträucher als Randabgrenzung zur freien Feldflur zur Schaffung einer Möglichkeit einer Zufahrt in den rückwärtigen Grundstücksbereich bei den Grundstücken Flst. 5129 und 5156 vor.
Im Rahmen des Änderungsverfahrens wurden sowohl bei der
Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
als auch im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit wurden
Stellungnahmen vorgebracht.
Diese Stellungnahmen sind in der Anlage mit einem Abwägungsvorschlag der
Verwaltung beigefügt. Die vorgebrachten Anregungen sind untereinander und
gegeneinander abzuwägen.
Nach dem erforderlichen Abwägungsprozess kann die Bebauungsplanänderung mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden. Mit anschließender ortsüblicher Bekanntmachung im Mitteilungsblatt wird die Bebauungsplanänderung rechtverbindlich.
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung
Erfolgte im Verfahren bei der durchzuführenden Fachbehördenanhörung.
2 Deckblätter zur Bebauungsplanänderung
Abwägung
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt:
a) Die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen untereinander und gegeneinander.
b) Die Bebauungsplanänderung „Rosenberg-Abrundung“ im Ortsteil Stettfeld im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung.
Haushaltsvermerk
Die Kosten der Bebauungsplanänderung tragen die Antragssteller.