Sachverhalt
Auf Anregung des Gemeinderates (und einiger Camper) hat die
Verwaltung einen Vorschlag zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Größe der
Parzellen in der Entgelthöhe erarbeitet. Die Größenunterschiede sind historisch
bedingt. Auf den größeren Parzellen sollte ursprünglich der Pkw abgestellt
werden.
Hinweis: Eine Verpflichtung zu höheren Entgelten bei größeren Parzellen
besteht nach rechtlicher Prüfung nicht.
Vorschlag der Verwaltung:
Die Parzellen werden in die Kategorie
A (Platzgröße ca. 75 qm)
oder Kategorie B (ab ca. 90 qm) eingeteilt (siehe beil. Plan).
Da den Campern nicht nur die Parzelle, sondern auch weitere Infrastruktur
(z. B. Gebäude, Sanitäre Anlagen, Wasch- und Duschräume, Wege, Parkplätze,
Verwaltung und Reinigung) bereitgestellt wird, soll nur 50 % des Entgeltes nach
der Platzgröße der Kategorie A (derzeit 750 €) auf die größere Platzgröße der
Kategorie B hochgerechnet werden. D. h.
pro Parzelle 375 € für die Infrastruktur
Zzgl. 5 € je qm.
Anmerkung:
Berechnung Quadratmeterpreis: 750€ x 50%=375 € : 75 qm = 5 €/qm.
Danach ergeben sich folgende Jahresentgelte für die Campingparzellen:
Kategorie A: Jahrespauschale 375 € plus 375 € (75qm 5
€/qm) = 750 €
Kategorie B: Jahrespauschale 375 €
plus 450 € (90qm 5 €/qm) = 825 €
Dies ergibt somit ein um 10 % höheres Entgelt für die
Kategorie B (betrifft 97 Camper).
Alternativvorschlag aus dem
Campergespräch 30.04.17:
Bei dem Campergespräch haben sich die anwesenden Camper zu ca. zwei
Dritteln für obige Erhöhung mit einer zusätzlichen Änderung ausgesprochen.
Diejenigen Camper die auf der Parzelle parken (ca. 8 Camper) sollten von der
Erhöhung zumindest zum Teil ausgenommen werden.
Anmerkung d. Verwaltung: Grundsätzlich besteht für
die Besitzer größerer Parzellen einen Mehrwert. Größere Überbauungsfläche nach
Duldungskatalog möglich (50 % Überbauung). Abstand zum Nachbarn, Möglichkeit
das Fahrzeug direkt auf der Parzelle abzustellen oder einfach mehr Platz. Aus Gründen der Vereinfachung der
Entgeltordnung und bürokratischer Abläufe sollte das Parken des Pkws auf der
Parzelle im Entgelt nicht berücksichtigt werden.
Der Verwaltungsausschuss wird in seiner Sitzung am 22.05.2017 das Thema
vorberaten und eine Empfehlung für den Gemeinderat abgeben.
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung
entfällt
Lageplan der Campingparzellen mit Kategorie A und B
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt der Einführung eines
unterschiedlichen Entgeltes für die Dauerstellplätze der Kategorie B (Platzgröße
ab ca. 90 qm) im Vergleich zu den Dauerstellplätzen der Kategorie A (Platzgröße
ca. 75 qm) um 10 % = 75 € zum 1.1.2018 zu.
Somit Entgelt: Kategorie A: 750 €/Jahr, Kategorie B: 825 €/Jahr.
Hinweis: Sollte der Verwaltungsausschuss bei seiner
Vorberatung am 22.05.2017 eine andere Empfehlung abgeben, wird zur Sitzung des
Gemeinderates gegebenenfalls ein geänderter Beschlussvorschlag formuliert.
Haushaltsvermerk
Mehreinnahmen ab
der nächsten Entgeltanpassung:
97 Parzellen x 75
€/Jahr = 7.275 €/Jahr